« Baurecht  |

·gelöst· Absicherung Baustelle zum Nachbarn

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  Benni41
16.5. - 18.5.2021
26 Antworten | 15 Autoren 26
1
27
Hallo,
Unser Nachbar (schwieriger Fall) regt sich bei einen Punkt durchaus zu recht auf und zwar hat unser Baumeister die Baustelle in Richtung des Nachbarn fast gar nicht abgesichert. Die Baustelle selbst ist Arbeitsrechtliche gut abgesicherte, das heißt z.b. alle Stiegen haben ein provisorisches Geländer. 

Wie hat aber die Absicherung zum Nachbar auszusehen, gibt es dafür einen gesetzesparagraphen? Der Baumeister sieht das locker und macht eigentlich nichts trotz Hinweis. Vorhanden ist nur so ein gespannte plastilknetz wie man es bei Skipisten kennt, damit man nicht über eine böschung fällt. Danke
LG Benni

  •  Hausbau19
  •   Silber-Award
16.5.2021  (#1)
Ich hätte gesagt, ein Absperrband und Schilder reicht. Ein Plastiknetz ist natürlich noch besser, was möchte der Nachbar? - einen Bauzaun?

Es kommt natürlich drauf an ob man bei dir weit abstürzen kann etc..

Hat der Nachbar keinen Zaun?

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.5.2021  (#2)
Leider ziemlich wirr deine Schilderung. 

Was will der Nachbar haben? Wie gefährlich ist die Baustelle? 4 Meter Abhang direkt an der Grundgrenze?

Paar Details wären hilfreich. 

zitat..
Benni41 schrieb: macht eigentlich nichts

zitat..
Benni41 schrieb: Vorhanden ist nur so ein gespannte plastilknetz

Ja was jetzt? Nichts oder doch ein Netz?


1
  •  Benni41
16.5.2021  (#3)
Wie angedeutet ist der Nachbar sehr schwierig und die Form unserer Grundstückes auch, deswegen ist das mit der Grenze auch schwer zu beschreiben. 

Wir bauen quasi Vollständig an die Grundgrenze. Das Grundstück des Nachbarn liegt aber etwas Höher als unseres. Das heißt wir haben auf seinen Grundstück ein Gerüst stehen, das aber momentan in einer kleinen Baugrube steht. An der tiefsten stelle 1 m. Diese Baugrube kann erst nach der Fasssade geschlossen werden. 
In verlängerung zum Haus hat der Baumeister das Netz gespannt, also die Gärten getrennt. Das Gerüst und die Minibaugrube ist aber von seinem Grundstück nicht abgesichert. 
Desweiteren haben wir eine offene legale Türe in Rchtung seines Grndstückes. (Das ist der schwer Teil, weil unser Grundstück quasie ein Ohrwascherl in seine Richtung hat, welches wir als "Lichthof" benutzen. Dort kommt dann in 2-3 Monaten eine Mauer) 

Praktisch gesehen, kann man sich nirgends schwer verletzte selbst bei den einen Meter, wenn einen das Gerüst nicht eh auffällt, fällt man nicht tief und genaus weit wie in jeden garten irgendwo.  
Der Nachbar argumentiert aber mit seiner 4 jährigen Enkelin, die in die Baustelle rein laufen könnte und sich eben verletzten könnte, deswegen wünscht er sich einen Vollständigen Bauzaun. 
Im Prinzip kann ich das auch nachvollziehen, aber wie gesagt mich würde eine § dazu interessieren.

Ein Absperrband reicht 100% nicht das kann ich euch aus Arbeitsrechtllicher Sicht schon sagen. Ein Absperrband hat so ziemlich gar keinen rechtlichen Nutzen.


1


  •  BAULEItEr
16.5.2021  (#4)

zitat..
Benni41 schrieb: aber wie gesagt mich würde eine § dazu interessieren.

Es gibt keinen § dazu.

Aber Gesetzt ist, dass du einen Baustellenkoordinator (gehe jetzt mal davon aus dass dein Bauvorhaben unters BaukG fällt) benötigst.
Dieser Baustellenkoordinator hat dann in einem SiGe-Plan die Baustellenabsicherung zu koordinieren.

Mir fallen jetzt schnell drei Möglichkeiten ein.

1. Du belässt den Gummizaun niemand verletzt sich und alles ist gut.
2. Dein Nachbar zeigt dich beim Arbeitsinspektorat an, dann werden die Herren dir die Baustelle mal kurzzeitig einstellen und einen SiGe-Plan und alles was dazu gehört aufbrummen.
3. Es verletzt sich jemand, dann stehst du vorm Richter und musst ihm erklären warum es keinen SiGe-Plan und Baustellenkoordinator gegeben hat.
Der Richter könnte dann zum Entschluss kommen, wenn du einen Baustellenkoordinator gehabt hättest, dass dieser eine entsprechende Absicherung der Baustelle vorgenommen hätte und es nicht zu einem Unfall kommen hätte können.
Wass bedeuten würde dass das nicht gesetzlich vorgeschriebene einsetzen eines Baustellenkoordinators ursächlich für die Verletztung oder sonst was ist.
Dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken.

1
  •  furbo
16.5.2021  (#5)
Benni, du verwechselt da etwas: Das Arbeitsrecht hat mit deiner - leider sehr umständlich beschriebenen - Thematik gar nichts zu tun.
Wenn es um zutreffende Gesetze geht, dann aus meiner Sicht am ehesten um das ABGB. Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetzt trifft diesfalls definitiv nicht zu.
Wieso lädst du nicht einfach ein Foto hoch? Das würde deine Chancen zielführende Antworten zu bekommen um ein Vielfaches erhöhen.

1
  •  Benni41
16.5.2021  (#6)
@BAULEItEr 
Ich bin selber mein Baustellekoordinator und mache diesen Job bereits seit langen, deswegen kenne ich mich Arbeitsrechtlich gut aus. Leider bin ich überwiegen in Tiefbau tätig weshalb ich wenig erfahrung mit Nachbarn habe. Fakt ist der Baustellenkoordinator hat dafür zu Sorgen, dass dritte nicht auf die Baustelle komme mit dem Ziel die Arbeiter zu schützen und rechtlich eigentlich weniger um die Passanten zu schützen. Deswegen steht der Bauzaun richtung öffentlichen Grund im Vetrag, in Richtung des Nachbarn habe ich nicht dran gedacht. Da es eiegentlich der Hinterhof von einen Landwirt ist, der eigentlich nur für Hühner und Obstbäume verwendet wird. Aber ich kann ihn natürlich nicht verbieten seine Enkelin jetzt dort spielen zu lassen. 

@furbo
das hab ich versucht zu sagen, Arbeistrechtlich ist alles abgesichert aber in wie weit darf man seine 4 Jährige Enkeling unbeausichtigt in seinen eigenen Garten spielen lassen?`Das ist irgenwie der Kern der Frage. 

Ok Anbei ein Foto, der orange Uain wurde wieder aufgestellt, aber in Verlängerung dieses ist wie gesagt die Minibaugrube nicht abgesichert. Weiter hinten ist eben auch ein Fenster und eine Türe die gar nicht abgesperrt sind und man so in das Haus hinein gehen könnte. 
Es gibt leider unzählige Themen mit dem Nachbarn, Flur schaden, Miete für das Grundstück. Dreck usw. 
Wir waren letzten zu 6 bei dem Nachbarn am Grundstück und haben den "verdichtete" Boden aufgelockert und alles ausgesiebt damit ja kein Ziegelstück vom Abbruch drinnen ist. 
Aber das wären andere Themen vorrangig gehts mir wirklich um die Absicherung, da dies einer der Wenigen Punkte ist bei den ich den Nachbarn verstehe und ich eigentlich den Baumeister dazu bringen will endlich etwas mehr zu machen. Da sich sonst die anderen unnötigen Themen nie beruhigen. 


2021/20210516821682.jpg

1
  •  BAULEItEr
16.5.2021  (#7)

zitat..
Benni41 schrieb: Ich bin selber mein Baustellekoordinator

zitat..
Benni41 schrieb: Leider bin ich überwiegen in Tiefbau tätig

Das wird dem Richter nicht interessieren.

zitat..
Benni41 schrieb: Wir bauen quasi Vollständig an die Grundgrenze.

Schutznetz?? Herr Baustellenkoordinator!


1
  •  Benni41
16.5.2021  (#8)
@BAULEItEr 
Ok, das geht jetzt in einer Interessante Richtung. 
Wie gesagt rein rechtlich ist die Baufirma für die Absicherung der eigenen Arbeiten verantwortlich. Dazu braucht es keinen Baustellenkoordinator der einem das in den Bauvetrag schreibt.  Baustellenkoordinatoren sind zum Schutz der AN da, das Netz wie sie andeuten hat keinen Arbeitsrechtlichen Charakter, aber an dieser Stelle braucht es aus dem BauKG und dem Arbeitsrecht auch keinen Absicherung.
Um Abzuschweifen ein Beispiel, ganz schwierig sind Leitungsbaustellen in Städtischen Bereich. Arbeitsechtlich sind diese gegen Absturz  zu sichern. Fußwehr, Mittel und Burstwehr, hier passen nur leider Kinder durch bzw. dienen die Bretter sogar als Aufsteigshilfe. Deswegen schaue ich drauf, dass insbesondere bei Schulen die Künette zusätzlich mit Bauzäunen gesichert sind. 
Große Frage ist aber brauch ich den Bauzaun in Richtung der Straße?  Wenn ein Kind einmal auf der Straße anfängt zum Spielen läuft vorher schon was falsch. 
Entscheiden tut sowas im Ernstfall der Richter. 

Das was ich nur gar nicht kenne sind Bauordnungen, deswegen hab ich hier gefragt ob jeman eine Vorschrift ausserhalb des AN-Schutz kennt in wie weit ich Baustellen in Richtung des Nachbarn absichern muss.

1
  •  furbo
16.5.2021  (#9)

zitat..
Benni41 schrieb: das hab ich versucht zu sagen, Arbeistrechtlich ist alles abgesichert aber in wie weit darf man seine 4 Jährige Enkeling unbeausichtigt in seinen eigenen Garten spielen lassen?`Das ist irgenwie der Kern der Frage. 

Benni, ich probiers nochmals: Es ist keine Frage des Arbeitsrechts!
Wenn, dann ist es eine Frage der Arbeitssicherheit bzw. des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes. Arbeitsrecht und Arbeitnehmerinnenschutz sind zwei paar Schuhe.
Aber das solltest du als erfahrener Baustellenkoordinator wissen.

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.5.2021  (#10)

zitat..
Benni41 schrieb: aber in wie weit darf man seine 4 Jährige Enkeling unbeausichtigt in seinen eigenen Garten spielen lassen?`Das ist irgenwie der Kern der Frage. 

Wieso? Die Enkelin kann ja auch beaufsichtigt in die Baugrube fallen. Beaufsichtigen heißt ja nicht, dass sie angeleint sein muss. Sowas geht schnell, wenn sie z.B. einem Ball nachläuft.

Ohne jetzt die rechtliche Situation zu kennen, wäre die pragmatische Lösung da einen Bauzaun hinzustellen. Wird ja nicht die Welt kosten.

1
  •  BAULEItEr
16.5.2021  (#11)

zitat..
Benni41 schrieb: Dazu braucht es keinen Baustellenkoordinator der einem das in den Bauvetrag schreibt. 

Du brauchst garnichts in einen Bauvertrag schreiben sondern in deinen SiGe-Plan.

zitat..
Benni41 schrieb: Wie gesagt rein rechtlich ist die Baufirma für die Absicherung der eigenen Arbeiten verantwortlich.

Rein rechtlich bist du dafür verantwortlich, dass die Firma den SiGe-Plan einhält zumindest hast du eine Warnpflicht.

Rein rechtlich hast du dafür sorge zu tragen dass kein Unbefugter die Baustelle betritt!
Der Begriff Bustelle endet nicht an einer Grundgrenze!
Wenn von deinem Gerüst etwas runterfallen kann dann ist eben Nachbarsgrund auch Baustelle, dass heißt entweder auf Nachbarsgrund eine Absperrung so weit vom Gerüst weg damit nichts mehr jemanden erschlagen kann oder eben ein Schutznetz.

Aber welchen Sinn soll ein ein Meter Hoher Zaun haben?
 
Ganz ehrlich wenn dass mein Grundstück wäre  würde ich dir genau einen Tag Zeit geben um ein Netz anzubringen.

Der Garten ist ja quasi für Kinder unbenutzbar.

P.s. Beim Gerüst fehlen teilweise Fuß-mittel-und Brustwehren.

Baustellenzaun kostet 8€ der Laufmeter
und Schutznetz 20 Cent  der m2 wenn ich mich nicht irre.

1
  •  Benni41
16.5.2021  (#12)
OK wir entfernen uns von dem Thema, nochmal ganz fiktives Beispiel:

Ich betoniere auf meinen Grundstück nur eine eben Bodenplatte und eine Wand, und ausser ein bei Brettern mit Nägel und einem ordnungsgemäßen Gerüst auf das man rauf klettern könnte gibt es keine Gefährdung. 
Zwischen Nachbarn und mir ist kein Zaun, was muss ich während der Errichtung meiner Bodenplatte und einer Wand in richtung des Nachbarn aufstellen? Und gibt es zu dieser Aussage einen Gesetzestext?

1
  •  Ghamor
  •   Silber-Award
16.5.2021  (#13)
Ich fasse zusammen:

Du gräbst direkt an der Grenze zum Nachbarn ein Loch.
Der Nachbar weist dich auf seine 4-jährige Enkelin hin und will einen Bauzaun.
Du kannst den Wunsch nachvollziehen.

Jetzt willst du irgendwelche §§ wo drin steht "Wer and'ren eine Grube gräbt,... der hat für eine ordnungsgemäße Absicherung dieser Grube nach Paragraph 69 (420) der österreichischen Bauordnung zu sorgen"?

Und was, wenns das nicht gibt?  

1
  •  Benni41
16.5.2021  (#14)

zitat..
Ghamor schrieb: Und was, wenns das nicht gibt?  

Ja, dann kann es mir entweder egal sein, weil ich mir rechtlich recht sicher bin das es das Thema des Baumeisters ist. 
Oder ich "zwinge" den Baumeister was aufzustellen und der verrechnet es mir dann vielleicht.

Nur mal zur Klarstellung: mir ist bewsst, dass das hier ein Forum ist und ich keine bezahlte lange Juristische Beratung bekomme. Ich hab mir gedacht, fragen kostet nichts. 

Wie gesagt das Thema ist ein langes und ich könnte stundenlang schreiben. Nachbar hat mich auch 1 Monat jede Woche am Telefon angeschrien , dass wir die Grenzen nicht eingehalten haben, bis ich den Vermesser nochmal kommen habe lassen, der bestätigt hat das alles passt. (habe ich zahlen müssen) und gleich danach ist das nächste Thema los gegenagen. 
Alle Themen im Forum sind wesentlich komplezer als man sie jemals erklären kann. 
Ich wiederhole mich, ich kenne viele Vorschriften nicht und hab einfach gedacht ich Frag mal ob jemand etwas kennt wo genau die Pflichten richung Nachbarn drinnen stehen:
Auch die Antwort soetwas gibt es nicht ist für mich eine mögliche. emoji

Leider kommen dann immer irgendwelche anderen Theman bei denen ich irgendwie antworten will.

zitat..
BAULEItEr schrieb: Du brauchst garnichts in einen Bauvertrag schreiben sondern in deinen SiGe-Plan.

z.B. Dies ist rechtlich einfach nicht 100% richtig. Bei einer Typischen Einfamilienhausbaustelle geht es sich oft aus, dass ich juristische keine Vorankündigung brauche und somit keinen SiGe-Plan. Trotzdem Brauch ich einen Planungskoordintor, als dieser habe ich die für mich  wesentlichen Punkte direkt in den Vetrag geschrieben. Das ist rechtlich extra so formuliert. 

Das ich hierbei schlauer hätte sein müssen und es nachträglich natürlich nichts bringt zu sagen ich bin eher Tiefbau bewander ist mir auch klar, das diente mehr der Erklärung als der Entschuldigung. 
Fakt ist der Baumeister macht seit 3 Wochen nichts, Nachbar ist generell im Ort als schwere Person bekannt und ich muss als Bauherr vermitteln, da ich gerne ein Haus hätte und die zwei Herrschafften beide sagen der jeweils andere hat eine an der Waffel und sie reden nicht miteinander.

lg Benni 



1
  •  Benni41
16.5.2021  (#15)
Wenn es interesiert kann ich natürlich weiter erzählen. 
Ein Gerüst gehört im einvernehmen mit dem Nachbarn aufgestellt, er kann sich dagegen schwer wehren, könnte es allerdings verzögern. Fakt ist nach dem Baumeister und Nachbarn nicht miteinander können hat mir der Baumeister eine Mail geschrieben, dass ich den Nachbarn infomrieren soll, das in 2 wochen das Gerüst kommt. 
Die Mail hat er nur unabsichtlich an eine Falsche Mail Adresse geschrieben. Deshalb hab ich 3 Tage bevor das Gerüst gekommen ist zwar mit den Nachbarn geredet aber das Gerüst nicht erwähnt. 
Daher ist der Nachbar nochmals mehr sauer und wollte uns wegen Hausfriedensbruch anzeigen. 
Kann mir auch fast Wurscht sein, da die ankündigung vermutlich vom Bauführer kommen müsste, trotzdem bedeuten die ganzen Themen für mich viele schlaflose Nächte. 

Sodala wer so weit gekommen ist, danke fürs lesen aber ich Denke ich hab meine Antwort, dass es eben keine eindeutige Antwort gibt, da ja sogar wer gemeint hat ein Absperrband reicht. 

1
  •  passra
  •   Gold-Award
16.5.2021  (#16)
Und wenn du jetzt einfach dem Baumeister den Auftrag gibt, da einen Bauzaun aufzustellen und die paar Euros in Kauf nimmst? Braucht es da unbedingt einen Paragraphen, anstatt das man diesen Gefahrenpunkt einfach aus Eigeninitiative entschärft?
Eine 1m tiefe, ungesicherte Baugrube hat ja schon ein gewisses Gefahrenpotential, auch für Erwachsene und erst recht für kleine Kinder. Sooo easy ist das ja nicht...

1
  •  Ghamor
  •   Silber-Award
16.5.2021  (#17)

zitat..
Benni41 schrieb: Ja, dann kann es mir entweder egal sein, weil ich mir rechtlich recht sicher bin das es das Thema des Baumeisters ist. 
Oder ich "zwinge" den Baumeister was aufzustellen und der verrechnet es mir dann vielleicht.

Nur mal zur Klarstellung: mir ist bewsst, dass das hier ein Forum ist und ich keine bezahlte lange Juristische Beratung bekomme. Ich hab mir gedacht, fragen kostet nichts. 

Darauf wollte ich auch gar nicht raus.

Sondern: Du weißt, dass sich definitiv sehr kleine Kinder auf dem Grundstück aufhalten werden, auf dem Teile deines Gerüsts stehen und das du selbst abgegraben hast - und jetzt sagst du ernsthaft, dass dich das nix angeht, solange dir niemand ein Gesetz zitiert, das anderes sagt? Und fragst dann allen ernstes noch, ob man ein Kind überhaupt allein auf dem eigenen Grundstück spielen lassen darf?
Starkes Stück, na dann auf gute Nachbarschaft. Und im nächsten Thread ärgern sich andere wieder über irgendwelche "viel zu strengen" Gesetze.




1
  •  Benni41
16.5.2021  (#18)

zitat..
Ghamor schrieb: Du weißt, dass sich definitiv sehr kleine Kinder auf dem Grundstück aufhalten werden, auf dem Teile deines Gerüsts stehen und das du selbst abgegraben hast

Ok vielelicht ist das auch nochmal wichtig, ich haben den Nachbarn noch nie mit eine Kind gesehen und ich war jetzt jeden Tag an den sonnigen Tagen zumindest ein halbe Stunde auf seinem Grundstück gießen auch die Bauarbeiter haben noch nie ein Kind gesehen. Generell ist es leider nur das Gefühl, dass es ein weitere Punkt zum ärgern ist. Der Nachbar hat auf seinen Grundstück eine Rampe mit an der tiefsten Stelle 3 m Höhe komplett ohne Absturzzischern an der Kante. 
Aber ja das kann mir wursch sein, sein Kante ist seine und meine meine und wenn ich eine Absicherung brauch, brauch ich eine. Kann ja auch sein, dass wir nie ein Kind gesehen haben weil meine Baustelle gerade in Betrieb ist. 

Mich geht es nicht deswegen nix an weil ich kein Gesetz dazu habe, sondern das Gesetz hätte mir helfen sollen den Baumeister dazu zu bewegen sich um das zu kümmern und wenn möglich gleich um eine Richtige Maßnahme. 
Bzw. hab ich Angst wenn ich dem Nachbarn ein Netz hinstellen lass, dass er sagt das geht so nicht da muss ein Zaun hin. 
Wei gesagt hinter dem Thema steckt mehr. einen Zaun kann ich auch nur mit einem Gewissen Abstand aufstellen wo ich es eben hinstellen kann, und ich bin mir 100% sicher, dass er sich dann aufregt warum wir das Gitter nicht ganz knap beim Gerüst aufstellen. Er will ja auch, dass ich beim Gerüst eine Pölzung aufziehe um bis genau zum Gerüst alles bereits jetzt einzuebnen. Nur macht mir das mein Baumeister natürlich auch nicht, da er am Schluß nochmal mit seinen Erdbauer kommt um alles auf einmal ordentlich zu machen. 
Und da verstehe ich den Nachbarn dann nicht mehr. Mir ist es klar das es lästig ist wenn ich eine Baustelle auf meinen Grund habe, aber Fakt ist es ist kein Hausgarten zum Grillen usw. und er hat an die 2.000 m² aber er will genau an die Fläche wieder seine 10 Hühner hinstellen und deswegen muss der Rasen jetzt schon wieder passen usw. 

Wie gesagt ich werde euch niemals das ganze Thema erklären können?
Angefangen hat es damit, dass er steine auf die Bauarbeiter geschoßen hat weil Sie im angeblich Schotter auf seinen Kostbaren Erdhaufen geleert haben. 

1
  •  odyssee80
16.5.2021  (#19)

zitat..
Benni41 schrieb: Frag mal ob jemand etwas kennt wo genau die Pflichten richung Nachbarn drinnen stehen:

Nachbarn sind unbeteiligte Dritte
BauKG § 5.
Abs (3) Der Baustellenkoordinator hat
4) die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, damit nur befugte Personen die Baustelle betreten.

in der Erläuterung (www.arbeitsinspektion.gv.at) liest sich das so:
Unabhängig von den zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vorzusehenden Maßnahmen können jedoch auch weiter gehende Absperrmaßnahmen erforderlich sein, um z.B. dem Passantenschutz Rechnung zu tragen. Hier sei vor allem auf Gefahren für Personen, die an nicht oder nicht ausreichend gesicherten Baugruben oder Künetten vorübergehen müssen oder an Gefahren durch herabfallendes Baumaterial hingewiesen. Wenn im Rahmen von Baustellenüberprüfungen derartige Gefahren erkennbar sind wird empfohlen, den Baukoordinator die Baukoordinatorin bzw. das bauausführende Unternehmen entsprechend zu informieren.
....
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die bloße Absicherung der Baustelle mittels Signalbändern (Absperrbänder) keinesfalls eine Absperrung im Sinne des § 4 Abs. 7 BauV ist, sondern lediglich eine unterstützende Maßnahme zur erhöhten Wahrnehmbarkeit von Absperrungen bzw. Verdeutlichung entsprechender Hinweise sein kann.

auf das würde ich mich als BauKo berufen und eine Absperrung des Gefahrenbereichs veranlassen. Das orange Kunststoffgeflecht kann dafür durchaus ausreichend sein, dazu muss es jedoch ausreichend standfest und geschlossen um den Gefahrenbereich hergestellt sein.

2
  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
16.5.2021  (#20)
Falls kein BauKo erforderlich ist, gibt es noch die allgemeine Sicherungspflicht, wonach eine Baustelle als Gefahrenquelle gilt und der Bauherr, der diese Gefahr geschaffen hat, dafür zu sorgen hat, dass diese Gefahrenquelle niemanden schädigt. Dabei ist vollkommen egal ob Nachbarn, Bauarbeiter, Lieferanten oder der Postzusteller zu schützen sind.

Der Bauherr, als Privatperson, haftet mit seinem privaten Vermögen.

1
  •  AndiBru
  •   Gold-Award
16.5.2021  (#21)
Um zurück zum Thema zu kommen, der Bauzaun kostet nicht die Welt warum stellst nicht einfach einen hin und verkaufst ihn dann weiter?????

Dann hast Ruhe und es schadet nicht.

Hier und da muss man auf Streithähne zu gehen.

Lg 


1
 1  2 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next