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FAlls ich falsch liegen sollte, werd ich auch dazu stehen. Da seh ich kein Problem. Du musst mir aber schon sagen, was an meiner Ausführung zur BAupolizei nicht stimmt. ||
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Deine Ausführung dazu geht halt am Thema vorbei, denn die Vorlaufzeiten für baupolizeiliche Überprüfungen sind für Nachbarn nicht relevant. Sie werden zu solchen Überprüfungen nicht geladen, weil sie keine Parteistellung haben.
Ich wollte eigentlich in dem von dir zitierten Text nur klarstellen, dass es sich dabei um eine Bauverhandlung handeln muss und habe das später auch begründet. Ich schätze jedenfalls deine Kompetenz und lese deine Beiträge mit Interesse. |
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Vorweg zur Klarstellung:
Ich spreche immer aus der Sicht des NÖ Baurechtes (ein Bundesland wurde bis jetzt ja nicht genannt) Ich weiß auch, dass der Threadersteller offensichtlich zu einer Bauverhandlung geladen wird; also gibts offensichtlich ein Bauansuchen und ein BAuprojekt (auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt wurde). Dennoch nochmal kurz ein Ausflug zur Baupolizei, weil deine Aussage ganz einfach für NÖ nicht stimmt: DA du es mir nicht glaubst, hier als Beispiel 3 Auszüge aus Erkenntnissen des VwGH: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2012050005_20120731X02&ResultFunctionToken=97af6937-dd24-45cc-a89d-2b27677bf0e6&Position=1&Entscheidungsart=Erkenntnis&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=2012%2f05%2f0005&VonDatum=&BisDatum=09.07.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte= http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2006050174_20071120X03&ResultFunctionToken=a0f23058-ce59-43f6-ad30-3a248e02dbec&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=2006%2f05%2f0174&VonDatum=&BisDatum=09.07.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte= http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2006050204_20090916X04&ResultFunctionToken=b48b8135-1a34-4447-bb41-df721c899333&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=2006%2f05%2f0204&VonDatum=&BisDatum=09.07.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte= Aber wie ich schon sagte: das gilt für NÖ, hier haben die Nachbarn auch im baupolizeilichen Verfahren Parteistellung (natürlich nur, wenns Nachbarrechte betroffen sind); in anderen Bundesländern ist das nicht so. |
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Nun scheint wohl alles geklärt. Ich wusste nicht, dass Niederösterreich hier eine Sonderstellung einnimmt. |
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Baubehörde sieht nicht alles - reagieren halt sehr unterschiedlich. In Wien gibt es sehr viele Beispiele, wie den Milleniumtower, etc.
Nachzulesen auch im Buch "wer wien baut" Wer mit Genehmigungen, in Wien, zu tun bekommt, erkennt immer wieder, dass auch Prüfingenieure Objekte nicht abnehmen wegen gravierender Planungsmängel in Hinsicht auf die Bauordnung. Trotzdem werden diese Objekte genutzt, weil dann einfach der Planer selbst die Ausführung entsprechend der WBO bestätigt, was nochmals nicht in Ordnung ist. Oder für Millionäre wird ein Lokalaugenschein im nahen Cafe abgehalten, damit das Überschreiten der zulässigen Bauhöhe nicht gesehen wird. |