Hallo allerseits!
Ich bin ganz neu hier, weil ich irgendwie mit google meine Verständnisfrage zur max. Gebäudehöhe nicht lösen kann.
Ich überlege, bei meinem Haus das Steildach gegen ein neues Geschoß (OG2) mit Flachdach zu ersetzen. Nun hat mir ein Architekt, der nur einen kuzen Blick auf den Bestandsplan geworfen hat, gesagt, das ginge nicht wegen der Abstands-Regelung (Salzburg, 3/4 der Traufe, mind 4m)
Mit Steildach ist das Haus jetzt ca 9m hoch, und höher würde es doch mit Flachdach auch nicht?
Ich dachte immer, die ganzen Flach-Dach-Häuser, bei denen das oberste Geschoß auf allen Seiten zurückversetzt gebaut wird (mit Dach-Terrassen) , werden mit "verkleinertem obersten Geschoß" um diese Abstandsregelung irgendwie zu "umgehen bzw besser auszunützen"? Oder hängt das kleinere OG2 nur mit der GFZ zusammen?
Wird der Abstand von der äußersten Front (also EG/OG) gemessen oder von der Front des OG2???
Danke im Voraus ...
Gesamten Text anzeigen