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welches - bundesland? |
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der eingangsbereich - wird normalerweise nicht dazugezählt (sofern er nicht z.B. massiv aufgemauert ist) - ebensowenig wie der dachvorsprung. um ganz genau zu sein, glaube ich, dass vom MAUERWERK des hauses gemessen wird (d.h. eine eventuelle dämmung zählt auch nicht dazu) - aber vielleicht täusche ich mich da ;)
lg nymano. |
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@nymano - du hast recht/liegst völlig daneben..... dh.welches
bundesland? welche bauweise? welche Bauklasse? welche bebauungsbestimmungen? |
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Bundesland ist NÖ! - Holzriegelhaus, keine besonderen Bebauungsbestimmungen. |
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und - offene Bauweise - auf der anderen Seite grenzt die Garage ans Nachbargrundstück. |
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BO NÖ §52 (3)(4) seitlicher Bauwich!!! - http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=lrni&db=LRNI&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(8200/00):GZAHL
speziell gilt der § 52 abs.(3)(4) (3) Im seitlichen oder hinteren Bauwich sind zulässig: 1. die in Abs. 1 Z. 1 bis 4 genannten Bauteile bis zur gesamten Breite, 2. die in Abs. 1 Z. 5 bis 7 genannten Bauteile mit denselben Beschränkungen, 3. Balkone, Erker, Sonnenblenden (starre Markisen), Schutzdächer, Werbezeichen, Stiegenhäuser, Aufzugsanlagen, Veranden, Wintergärten, Windfänge, Freitreppen und Terrassen bis zu einer Gesamtlänge von höchstens einem Drittel der Gebäudelänge ohne Vorbauten, jedoch nicht mehr als 5 m, und bis zur Hälfte des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m. (4) Unabhängig von Abs. 1 bis 3 und einer im Bebauungsplan festgelegten Bebauungsdichte dürfen Wärmeschutzverkleidungen bis 10 cm an vor dem 1. Jänner 1997 baubehördlich bewilligten Gebäuden angebracht werden. |