Als allgemeine Bauvorschrift gilt ein Mindestabstand eines Hauses zur Grundgrenze von 3m. Wenn das Dach eines Hauses einen Überstand von 70cm hat, von wo wird der Abstand gemessen? Von der Hausmauer oder vom Dachende (Dachrinne)?
Von der Mauer (zumindest bei uns) - Zumindest in Nö wird sicher von der Hausmauer gemessen. Es gibt in Nö aber Bestimmungen wonach sich die 3 Meter in Abhängigkeit der Höhe des Hauses auch erhöhen können. Frag mal auf Deinem Gemeindeamt nach und nimm ev. auch deine Pläne mit, wir wurden von unserem Bauamtsleiter sehr gut beraten!
Wo baust du!! - Da wir 9 Bundesländer haben, gibt es auch soviele Baugesetze. In der Steiermark ist es so. 3 Meter Mindestabstand und je weiteres Vollgeschoss 1 Meter. Dachgeschoss wird aber nicht als Vollgeschoss gerechnet wenn die Kniestockhöhe unter 1,20 m Höhe bleibt.
Baumeister - hat bei uns mit Sicherheit von der Hausmauer aus gerechnet. Und ich denke, dass der die Bauordnung kennt und bei zig Plänen die er zeichnet, das auch stimmen muss.
Bauordnung NÖ: - § 50. (1) Der seitliche Bauwich (§ 70 Abs. 1 Z. 2 bis 5) muß im geregelten Baulandbereich (Bebauungsplan) der halben Gebäudehöhe entsprechen. Wenn er nicht in den folgenden Bestimmungen oder im Bebauungsplan durch Baufluchtlinien anders geregelt ist, muß er mindestens 3 m betragen.
Was.. - ..ist wenn der Dachvorsprung 4m beträgt??
oder man macht den Dachvorsprung bis zur Grundgrenze und nützt den entstandenen raum als Carport.
also irgendwas ist da faul
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