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Absturtzsicherung und Oberflächenwasser

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  •  InaGo
29.8. - 30.8.2019
10 Antworten | 5 Autoren 10
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Guten Tag und Danke für die Aufnahme!
Ich habe zwei Fragen:
1. Unser Nachbar verlangt anwaltlich von uns, dass wir eine 20 cm hohe Mauer bauen, damit SEIN Regenwasser nicht zu uns auf den Grund läuft und dann bei uns eventuell Schaden verursacht....
Er ist der Meinung dass wir diese Mauer bauen müssen, da wir unseren Grund so verändert haben, dass wir jetzt eben tiefer sind als er.
Und jetzt rinnt ja SEIN Wasser zu uns und könnte in unseren Pelletsraum laufen, wenn dieser mal undicht werden sollte und dann würden die Versicherungen sicher auf ihn zukomme und er müsse dann für den Schaden haften.
Er hat uns heute im Beisein seines Anwaltes erörtert, dass wir nun eben drei Möglichkeiten haben:
1. wir stellen den Urzustand des Grundstücks wieder her.
2. wir verändern unser Grundstück dahingehend, dass wir über den gesamten Garten ein Gefälle machen, sodass sein Regenwasser nicht Gefahr läuft in unseren Keller zu rinnen sondern eben daran vorbei.
3. wir zu seinem Grund hin eine 20 cm hohe Mauer machen, damit das böse Regenwasser auf seinem Grund bleibt.
Gerechtfertigt hat er diese Vorschläge damit, dass er ja über viel mehr Lebenserfahrung verfügt und uns lediglich vor Schaden bewahren möchte.
Sollten wir nun keine dieser drei Möglichkeiten zeitnah umsetzen, wird er Zivilklage einreichen und da müssen wir damit rechnen, dass das Gericht entscheidet, dass wir unser Haus abreissen müssen.
Wir können uns aber nicht vorstellen dass wir dafür Sorgen müssen dass SEIN Wasser nicht zu uns fließt.
(Natürlich müssen wir auch dazu sagen, dass dieser Nachbar kein "Guter" ist. Er legt sich mit jedem in unserer Gasse an und ist über den Bezirk hinaus schon bekannt. Der Nachbar auf der anderen Seite hat schon beim Bau nachgegeben und ist einen halben Meter reingerutscht, hat dann erst seinen Zaun gebaut nur damit es noch einen halben Meter "Wohlfühlabstand" gibt..)
 
2. Haben wir diverse Steinwurfmauern, die teilweise 1 m 50 cm hoch sind. Wir haben zwar einen Maschandrahtzaun aber dieser ist der Baubehörde als Absturtzsicherung zu gering.
Kann ich einfach Baustellengitter davor stellen als dauerhafte Absturtzsicherung?
 
Danke für Eure Hilfe.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.8.2019  (#1)
Erstmal bitte das Bundesland nennen.

zitat..
InaGo schrieb: da wir unseren Grund so verändert haben, dass wir jetzt eben tiefer sind als er.

 Und? Habt ihr? Sein Grund bzw. Niveau ist unverändert? Also ist sein Wasser schon immer in eure Richtung geronnen?  Bitte etwas genauer!

zitat..
InaGo schrieb: und da müssen wir damit rechnen, dass das Gericht entscheidet, dass wir unser Haus abreissen

Blödsinn! Reine Einschüchterungstaktik.

zitat..
InaGo schrieb: Wir haben zwar einen Maschandrahtzaun aber dieser ist der Baubehörde als Absturtzsicherung zu gering.

Da gabs also ein Bauverfahren? Und auch schon einen Bescheid? Mit einer Auflage wegen der Absturzsicherung? Oder wie ist das konkret mit der Baubehörde gelaufen?




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  •  InaGo
29.8.2019  (#2)
Entschuldigung für die unklaren Angaben:
Also Bundesland NÖ.
Zuerst waren unser Grund und seiner auf der selben Höhe. Wir haben dann ca 1/2 Meter abgetragen.
Zur Stütze - damit sein Grund nicht zu uns rutschen kann - haben wir Wurfsteine gelegt. Davor ist dann ca 20 m2 Pflasterung und dann unsere Wiese.
Seit drei Jahren ist dies nun so und wir hatten noch nie ein Wasserproblem.
 
Es gibt noch keinen Bescheid. Die Baubehörde war vor Ort besichtigen um dann eben einen Bescheid auszustellen und hat festgestellt dass die Absturtzsicherung nicht passt. Der Zaun ist nicht sicher genug. Da muss was festeres hin. Ich hab mich aber schon erkundigt und ich kann Baustellengitter aufstellen.  

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.8.2019  (#3)

zitat..
InaGo schrieb: Wir haben dann ca 1/2 Meter abgetragen.

Und ihr habt dafür eine Baubewilligung??

zitat..
InaGo schrieb: Zur Stütze - damit sein Grund nicht zu uns rutschen kann - haben wir Wurfsteine gelegt.

Und dafür habt ihr jetzt nachträglich um Bewilligung angesucht? Oder warum war die Baubehörde vor Ort?
Wenn ihr jetzt nachträglich angesucht habt, musstet ihr ja auch ein Projekt vorlegen. Was ist im Einreichplan als Absturzsicherung eingezeichnet?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
29.8.2019  (#4)
könntest du ein Foto von der Situation reinstellen?

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  •  InaGo
29.8.2019  (#5)


2019/20190829782634.jpg
Die Baubehörde war hier weil wir an einer komplett anderen Stelle eine Änderung vorgenommen haben.
Wir haben dann neu eingereicht und der Nachbar hat einen Einspruch gemacht. Im Zuge der Besichtigung aufgrund diesen Einspruchs hat die Baubehörde festgestellt dass die eine Absturzsicherung nicht passt. Aber wie gesagt, das hab ich schon geklärt. 
Baubehördlich ist alles in Ordnung. Es war und ist alles genehmigt.

Lediglich das Nachbarproblem haben wir noch. Und das fällt ins Zivilrecht. Seitens der Baubehörde wird uns keine Wassermauer vorgeschrieben. 

Ich hab jetzt auch eine neue Idee: wir wohnen ja in der Nähe zur Wachau und da ist ja Hochwasser etwas normales. Und jeder hat Sandsäcke zu Hause. Und ich organisier mir jetzt Sandsäcke die ich auf meine Mauer auflege.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.8.2019  (#6)

zitat..
InaGo schrieb: Baubehördlich ist alles in Ordnung.

Ok, wenn du es sagst, dann will ich es glauben.

Also Zivilrecht. Und was glaubst bzw. fürchtest du da jetzt konkret? Und ich mein da jetzt nicht, was da irgendwer fordert (fordern kann man vieles und alles, mit und ohne Begründung), sondern was da berechtigter Weise auf DICH zukommen könnte? 

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  •  InaGo
29.8.2019  (#7)
Fürchten tu ich gar nix weil ich der Meinung bin dass er für SEIN Wasser verantwortlich ist. Wenn er nicht will dass es zu uns läuft, muss er sich auch drum kümmern. 
Das ist meine Ansicht. 
Ich wollt fragen wie ihr das so seht. 

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  •  InaGo
29.8.2019  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb:
Ok, wenn du es sagst, dann will ich es glauben.


Warum sollte ich lügen? 
Es ging um eine Pool Umrandung die wir genehmigen lassen mussten. Und dann stand der Nachbar mit dieser Forderung da, die überhaupt nix mit der PoolUmrandung zu tun hatte... 
Deswegen hat die Behörde dann die besagte Stelle angesehen. 
Dabei wurde festgestellt dass eine Absturzsicherung fet bzw mangelhaft ist. So kam dies alles eben zur Sprache. 

Und fürchten tu ich gar nix weil ich der Meinung bin dass er für SEIN Wasser verantwortlich ist. Wenn er nicht will dass es zu uns läuft, muss er sich auch drum kümmern. 
Das ist meine Ansicht. 
Ich wollt fragen wie ihr das so seht. 

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  •  derLandmann
30.8.2019  (#9)
Ich bin hier kein Experte, würde den Fall aber genau anders rum sehen: Wenn ihr nicht wollt dass euer Grundstück mit Oberflächenwasser des Nachbarn geflutet wird muss ER dafür sorgen dass dies unterbunden wird?

Sonst muss er sein Haus abreißen emoji
Schwachsinn.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
30.8.2019  (#10)
Schade dass es so anfangt mit dem Nachbarn, man will sich ja dennoch Jahrzehnte weiter wohl fühlen können in seinem Domizil.

Ich selbst bin da ein Prinzipienmensch, wenn jemand ohne das Problem anders zu erörtern mit dem Anwalt kommt und ich mit diesem Gegenüber zwangsweise öfter zu tun haben werde (zB Nachbar), würde ich ausschließlich ebenso mit Anwalt ohne unnötigen Aufschub antworten. Kostet initial mal paar Hunderter, aber wenn da ein Gegenbrief innerhalb einer Woche zurück kommt hat der mal gelernt, dass man sich so schnell nicht beeindrucken lässt oder sonst irgendwie als immer wieder spielbare Bauernfigur am Schachbrett sich benutzen lässt.

Hatte es mal mit einem Nachbarn zu tun, der mir ständig mit der "DAS" drohte wegen Baustaub und vom Winde verwehten Baumüll, je mehr ich mich davon unbeeindruckt zeigte desto schneller kamen wir zur Lösung. Ich tat so als ob ich diese Abkürzung nicht kannte, musste wirklich danach googlen um zu wissen er meint eine Rechtsschutzversicherung.

Wünsche Dir wirklich, dass Du da auf Sachlichkeits-Ebene mit deinem Nachbarn runterkommst, er dir mal persönlich das beschriebene Problem mit dem Pelletsraum zeigen wird, man sich ursächlich überzeugen kann woher tatsächlich das Wasser kommt usw. Es gibt auch andere Lösungen als Beton, zB Schotterauskofferungen mit Drainage an Grundgrenze usw., vielleicht ist es auch eine Aufwertung für deinen Grund wenn du Staunässe hast.

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