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Muss ja nicht sein. Die veröffentlichten Werte stellen den max. steuerfreien Preis dar, der Arbeitgeber kann aber durchaus die tatsächliche Abrechnung verlangen und einen niedrigeren oder höheren Preis auszahlen. Bei einem niedrigeren bleibt es halt steuerfrei, wenn er höher ist steuerpflichtig. Schlecht für den Dienstnehmer wäre es nur wenn der veröffentlichte Wert unter dem eigenen Strompreis liegt. |
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.889926&portal=oegkdgportal Ersatz der Ladekosten Ersetzt oder trägt die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber die Kosten für das Aufladen eines firmeneigenen Elektrofahrzeuges, ist seit 01.01.2023 kein Sachbezug anzusetzen, wenn • die Kosten des Aufladens an einer öffentlichen Ladestation nachgewiesen werden, oder • die verwendete Ladeeinrichtung die Zuordnung der Lademenge zum firmeneigenen Elektrofahrzeug sicherstellt. Als Kostenersatz sind für das Kalenderjahr 2023 22,247 Cent/Kilowattstunde anzusetzen. Ab dem Jahr 2024 ist der Strompreis vom Bundesminister für Finanzen spätestens bis 30.11. jeden Jahres im Rechts- und Fachinformationssystem des Finanzressorts zu veröffentlichen. |
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In der Praxis werdens einfach den e-control Preis refundieren. Alles andere wäre ja ein Wahnsinnsaufwand, der zusätzlich zu stemmen ist und halbwegs fair ist es auch. Genau, das beinhaltet aber alles (Netzgebühr, Steuern usw.). Gut, dass es Awattar gibt 😎 |
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Soll das der durchschnittliche von den Haushalten bezahlte Tarif sein, der im im ersten Halbjahr 2022 verrechnet wurde? ||
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Nein, das ist der von der e-Control ermittelte durchschnittliche Strom-Gesamtpreis der Haushaltspreise. Wieviel jetzt von den Haushalten tatsächlich durchschnittlich pro kwh bezahlt wurden, wird vermutlich abweichen...hängt ja davon ab, wer welchen Tarif gewählt hat. Das rauszufinden wird auch schwierig sein. Interessant ist auch, dass es auch möglich ist 30 € pro Monat pauschaul steuerfrei ersetzt zu bekommen, wenn die Wallbox nicht in der Lage ist, die Energiemenge auszuwerten. Das betrifft dann zb. auch die "Steckdosenlader". |
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Hallo, Sehr gut - nun gibt es eine offizielle Lösung ab 2023. Sind die 22,247 Cent/Kilowattstunde brutto oder netto bzw. sind in den Kosten all-in (auch Netzbezug) berechnet. Wenn ich z.B.: 300 kwh lt. Wallbox verbrauche, so mulipliziere ich dies dann mit mit den 22,247 Cent ==> 66,74€ Ist diese Rechnung so korrekt angesetzt? Danke und LG, Hyper |
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Brutto, "all in", also Gesamtkosten inkl. Steuern, netzgebühr, zählerpauschale, Grundgebühr usw. |
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Bis zu 22,247 Cent/Kwh ist kein Sachbezug anzusetzen. Eigenartig ist folgendes Szenario: Zu Hause zahlt man z.b. 60 Cent all-inn. Sagen wir die Firma vergütet die 60 Cent. Damit sind ca. 38 Cent Sachbezug. Steuer ca. 19 Cent für den Dienstnehmer. Wenn der DN zum öffentlichen Laden fährt, wird jeder Tarif vergütet, auch wenn es für den Dienstgeber teurer ist als z.B. die 60 Cent zu Hause. Wenn der DN überhaupt nur die 22,247 vergütet, kostet das Laden in obigem Fall zu Hause 38 Cent/kwh mehr als beim Öffentlichen Laden. Wie kann man das lösen? |
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Kompletter Murks diese Regelung, zumal aktuell keiner um 22,xx Cent zuhause kostendeckend laden kann. Warum kann man nicht einfach den kWh Tarif des Arbeitnehmer als steuerfreie Grundlage verwenden? Könnte man ganz einfach über Stromliefervertrag oder Rechnung nachweisen. |
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Der DN könnte dir eine Lademöglichkeit über einen Dienstleister (Shell usw.) zuhause zur Verfügung stellen, die dann direkt mit dem DN abrechnen und dir die tatsächlichen Stromkosten ersetzen. Finde ich nicht. Bis 2022 hast die kompletten Kosten versteuern müssen, auch der DN. Jetzt gibts eine Lösung dafür. Warum kannst um 22,48ct/kwh nicht kostendeckend laden? Ich sehe da kein Problem, wenn ich mir die Strompreise ansehe. Mußt noch ca. 8ct/kwh dazurechnen, für Netzgebühren, Steuern usw. Weil das ein ziemlicher verwaltungstechnischer Aufwand wäre und es mit dem durchschnittlichen Strompreis eh eine halbwegs gerechte Lösung gibt. |
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Wie wird der Durchschnittliche Strompreis ermittelt? |
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Steht hier beschrieben: https://www.energiesparhaus.at/forum-abwicklung-ladekosten-firmen-kfz/69202_1#708566 |
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danke. Sollte nächstes Jahr deutlich steigen. |
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Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Strompreise sind jetzt mittlerweile schon wieder sehr im Sinken. |
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Nachdem der Thread gerade etwas zum Erliegen gekommen ist, kappere ich diesen mal kurz mit einem verwandtem Thema: Bei uns in der Firma wird die nächsten Monate ebenfalls auf E-Fahrzeuge umgestellt. Fürs Laden@Home bekommen wir eine Wallbox, welche die Verbräuche an einen Dienstleister meldet, welcher mit jedem Arbeitnehmer die 22c Vergütung dementsprechend abrechnet. Soweit so gut. Meine Frage zielt auf die möglicherweise notwendige Änderung der Netzebene ab: Derzeit habe ich wohl einen Standard-EFH Anschluss Netzebene 7 (4kW) im NetzNÖ Netz. Die Wallbox+Auto kann 11kW AC laden. Von der Absicherung reicht das locker aus, aber die 11kW liegen natürlich über den 4kW. Was ich jetzt mal gefunden habe wäre, dass ich eine Wallbox bis 11kW lediglich bei NetzNÖ melden muss, aber muss ich auch eine Anpassung des Netzzutritt/Netzebene durchführen? Und weiß zufällig auch wie es sich im Netz der Engergie Steiermark verhält, da hier die meisten Kollegen zu Hause sind. Danke! |
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Dein Hausanschluss kann natürlich mehr als 4kW. Erworbene Leistung auf Netzebene 7 mit 4kW heißt lediglich dass du eine 25A Nachzählersicherung hast. Wenn bei dir Ofen Geschirrspüler und Waschmaschine laufen sind das ja schon mehr als 4kW... |
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Danke für die Rückmeldung. Genau, wir haben 25A Nachzählersicherungen. Das der Anschluss mehr als 4kW kann, ist mir soweit klar. Aber wozu dann die 4kW Benennung und ab wann würde es hier Handlungsbedarf geben, wenn durchs Laden doch immer wieder mehrere Stunden dieser Wert deutlich überschritten wird? Hab mal interessehalber durch die Verbrauchsansicht im Fronius-SM geblättern, ganz selten überschreiten wir derzeit mal die 4kW ganz kurzzeitig. Im Gegenzug, wenn das Auto mal mit 11kW lädt, sollte man parallel zusätzliche Großverbraucher schon mal im Blick behalten? DAnke! |
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Weil du dann für den Anschluß mehr bezahlen mußt...ausserdem muß der EVU dann checken, ob das Netz in deiner Gegend das überhaupt hergibt. Mit den 25A kannst du ca. 17 kw beziehen. |
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Wir haben 35A NZS und 11 Kw Bezugsrecht. Eine 22kw Wallbox geht mit ach und krach meinte heute der NetzOÖ Techniker am Telefon, man sollte halt nicht dann auch noch den Herd und Geschirrspüler gleichzeit einschalten, was ich eh nicht vor habe. |
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Oder du stellst, sofern möglich, die Wallbox halt von 32A auf 25A - das sind immerhin auch noch 17 kW. |
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Also bei uns gibts von der Firma die LINZ AG Ladekarte zum externen Laden. Am Firmenstandort sind auch ein paar wenige kostenlose Ladestationen, da ist aber noch Luft nach oben. Für zu Hause laden gibt es keine Refundierung und auch keinen Zuschuss für Wallboxen. Dafür 60€ netto monatlich Ladezuschuss. Ich denke damit fahre ich ganz gut. Bisher war ich bei ca. € 800 Sachbezug, also € 400 netto Kosten monatlich fürs Auto. Und um die € 400 plus € 60 Zuschuss kann ich viel zu Hause laden jedes Monat. Ich gehe aber mal davon aus dass ich hauptsächlich den Schnellader im nächsten Ort aufsuchen werde. (mit LINZ AG für mich kostenfrei) |
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