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·gelöst· Änderung zum Einreichplan

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  •  Thomas45
8.1.2019
10 Antworten | 6 Autoren 10
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Hallo

Unser Haus hat sich geändert als es am Einreichplan steht. Es wurde um ca 1,5 Scharem Ziegel höher , weil wir unsere Flachdachgarage und Terrasse als Dachterrassen nutzen wollen. Deswegen wurde das Haus höher, um Türen reinzubringen.

Laut Baumeister kann nichts sein. Wir bauen im Burgenland.

Was könnte theoretisch alles sein? Muss man das wirklich nicht wo angeben?

  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
8.1.2019  (#1)
Die Frage ist so allgemein, was könnte sein:

- ihr könntet maximale Höhenbestimmungen jetzt überschreiten welche nicht genehmigungsfähig sind

- ihr könntet Abstandsentfernungen zur Grundstücksgrenze nicht einhalten, da ist ja desöfteren per Formel die Gebäudehöhe relevant

Wenn sich die Außenabmessungen ändern sollen (wieso auch immer) würde ich das vor dem Bauen erst neu genehmigen lassen, einfach so berühmt "schwarz" bauen könnte übelst in die Hose gehen

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  •  Thomas45
8.1.2019  (#2)
Ich meine ob man dann einen neuen einreichplan einreichen muss oder sowas? 

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  •  hoth
  •   Silber-Award
8.1.2019  (#3)
Wenn dein Gebäude nicht dem Einreichplan entspricht, gerade was Gebäudeabmessunge, Gebäudehöhen und Abstände zu Grundgrenzen betrifft, ist dein Haus derzeit nicht genemigt und überspitzt gesagt ein Schwarzbau.
Grundsätzlich musst du den Eireichplan auf Stand bringen und der Baubehörde vorlegen. Aus Eigener Erfahrung (OÖ) kann ich dir sagen dass du neu einreichen musst.

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  •  austriansales
8.1.2019  (#4)

zitat..
Thomas45 schrieb: Unser Haus hat sich geändert als es am Einreichplan steht. Es wurde um ca 1,5 Scharem Ziegel höher


 habt ihr schon gebaut oder seid ihr noch in der Planung?


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.1.2019  (#5)

zitat..
Thomas45 schrieb: Ich meine ob man dann einen neuen einreichplan einreichen muss oder sowas?


Ja, die geänderten Pläne sind einzureichen und müssen dann bewilligt werden.

Übrigens glaube ich nicht, dass es nur 1,5 Scharen mehr sind, die sich da geändert haben bzw. ändern werden, weil ihr werdet sicher eine Absturzsicherung brauchen, damit ihr das Dach als Terrasse nutzen könnt. Die zählen dann evt. auch zur Gebäudehöhe (also zumindest bei uns war es so).

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  •  Hausbau19
8.1.2019  (#6)
Stellt sich auch die Frage ob ihr aufs Dach einfach eine Terasse machen dürft...

In NÖ wäre das nicht möglich wenn die garage im Bauwich steht. Bzw. muss ja auch eine Abstürzsicherung gemacht werden......

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
8.1.2019  (#7)

zitat..
Hausbau19 schrieb: Stellt sich auch die Frage ob ihr aufs Dach einfach eine Terasse machen dürft... In NÖ wäre das nicht möglich wenn die garage im Bauwich steht. Bzw. muss ja auch eine Abstürzsicherung gemacht werden......


 oh garnicht gelesen

rechtlich gesehen ist eine Garage mit Flachdach was komplett anderes als Garage + Dachterasse, schaut zwar von der Ferne quasi gleich aus, ob man es genehmigt kriegt hängt von sovielen Faktoren ab das eine Generalaussage nicht möglich ist


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  •  Thomas45
8.1.2019  (#8)

zitat..
austriansales schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Thomas45: Unser Haus hat sich geändert als es am Einreichplan steht. Es wurde um ca 1,5 Scharem Ziegel höher

 habt ihr schon gebaut oder seid ihr noch in der Planung?


 Stehen kurz vorm einzug und Absturzsicherung ist natürlich gemacht

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.1.2019  (#9)
Das ist genau was ich gemeint habe. Also bei uns zählt die Absturzsicherung zur Gebäudehöhe. Damit wäre in eurem Fall euer Haus also deutlich über einen Meter höher als bewilligt. Ich hoffe ihr seid weit genug weg von der Grundstücksgrenze...

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
8.1.2019  (#10)
 

zitat..
chrismo schrieb: Das ist genau was ich gemeint habe. Also bei uns zählt die Absturzsicherung zur Gebäudehöhe. Damit wäre in eurem Fall euer Haus also deutlich über einen Meter höher als bewilligt. Ich hoffe ihr seid weit genug weg von der Grundstücksgrenze...


man kann an der Stelle einfach nur noch empfehlen sich alle betreffenden Unterlagen zu schnappen und wen aufzusuchen der das jeweilige Landesrecht genau kennt

das kann sich sprichwörtlich einfach alles in heiße Luft auflösen oder man kann dann rechtlich gesehen einen dampfenden Misthaufen haben, das berühmte  VON - BIS an Möglichkeiten

genauso hängt es vielleicht auf von der Vertragsaufstellung mit dem Baumeister ab wer gegebenfalls für kommende Kosten zahlen darf bzw ob du drauf sitzen bleibst, ein neutraler bisher Unbeteiligter ist zu empfehlen




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