« Baurecht  |

·gelöst· Änderungsplanung nicht genehmigt .. und nun? (Stmk) [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3 
  •  Dommas
  •   Silber-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
27.4. - 30.4.2021
42 Antworten | 5 Autoren 42
1
43
Ich bin in einer etwas verzwickten Situation. Ich habe ein Bauprojekt (Um - und Zubau im Freiland), welches 2012 genehmigt wurde. Der Zubau wurde aufgrund diverser Umstände und teilweise auch aus Unwissenheit nicht genau nach diesem Plan erstellt. Der Altbau Teil ist noch nicht saniert. Ich befinde mich also defacto bei der Hälfte der Bauzeit. Um die Veränderungen am Zubau zum 2012 bewilligten Plan "zu legalisieren" ging ich vor einiger Zeit zur Gemeinde um mich beraten zu lassen. Soweit so gut, nach vielen Wünschen des Gemeinde SV und der Baubehörde, vor Ort Begehungen und dergleichen gab es einen Einreichplan und eine Bauverhandlung zum Änderungsplan. Alles ging ohne Probleme durch.
Auf Nachfrage bekam ich nun (5 Monate später) von der Gemeinde die Ankündigung, dass das Bauansuchen abgelehnt werden wird. Begründung kenne ich nicht, aber ich vermute etwas (Zusammenhang mit dem genehmigten Projekt von 2012). Mal abgesehen davon, dass das in meinen Augen eine Schweinerei der Gemeinde ist, stehe ich nun vor dem Problem, dass ich komplett neu einreichen muss. Zurück zum Start quasi.

Und da kommt eine immens wichtige Frage ins Spiel, die mir bisher noch niemand schlüssig beantworten konnte (die Gemeinde redet quasi nicht mehr mit mir emoji).

Wenn ich ganz neu mit planen anfange, möcht ich, um die bisherigen Diskussionen zu umgehen, nicht basierend auf der Bauabewilligung von 2012 planen, sondern auf Basis der in der Natur vorhandenen Bauteile, quasi von null starten.

Frage: Geht das? Kann ich die vorherige Bewilligung einfach ignorieren und das verwenden, was vorhanden ist? Abbrucharbeiten oder dergleichen gab es bisher nicht.

Danke!

  •  BAULEItEr
29.4.2021  (#41)

zitat..
Dommas schrieb: Und nun könnte ich noch mehr Spaß in diese Runde bringen

Freut mich wenn du Spaß hast.
Bei gratis Rechtsauskunft kann man sich den Spaß ja auch mal erlauben.👏

2
  •  Dommas
  •   Silber-Award
30.4.2021  (#42)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Dommas: Und nun könnte ich noch mehr Spaß in diese Runde bringen

Freut mich wenn du Spaß hast.
Bei gratis Rechtsauskunft kann man sich den Spaß ja auch mal erlauben.👏

  von Karl10

Es tut mir leid, wenn sich jemand genötigt gefühlt hat zu antworten. Ich bin jedenfalls sehr dankbar über jede Antwort. Ich habe mich auch immer brav bedankt.m
Und man darf nicht vergessen, man lernt auch als Profi niemals aus, und von solchen einzigartigen Situationen kann jeder etwas lernen, nicht nur ich. Und dass auch die Profis und sachverständigen nicht alles wissen, bzw. sich uneins sind, sieht man an meinem Fall ja sehr genau. Im Übrigen habe ich auch einen Beruf und berate andere Leute emoji

Falls es jemanden interessieren sollte, wie mein Fall weiter geht (wird sicher noch spannend, jetzt wo ein Ersatzbau im Raum steht), darf er sich gerne melden.

1
 1  2 ... 3 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Erweiterung Stromleitung bei bestehender Dienstbarkeit