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Aktiendepot für den Todesfall vorbereiten

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.10.2024
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo zusammen,

ich hab aktuell die meisten meiner Finanzprodukte bei flatex.at gebündelt.

Ist bei einem unerwarteten Todesfall meinerseits damit zu rechnen, dass meine Frau plötzlich Schwierigkeiten bekommt darauf zuzugreifen ?
Die 2FA läuft über mein Handy, da hat sie  erstmal keinen Zugriff. Geht das gesamte Vermögen dann in die Erbmasse ein oder kann sie sofort damit verfahren wie sie will (nachdem die Authentifizierung mit Flatex geklärt ist) ?

Oder ist es einfacher wenn ich sie als Bevollmächtigte für das Flatex-Konto eintragen lasse und sie dann auch unbeschränkten Zugriff darauf bekommt ?

Die Auszahlung erfolgt immer auf mein persönliches Giro-Referenzkonto (für das sie ebenfalls eine Vollmacht hat).

Reicht das ganze Setup so oder pfuschen da im Extremfall irgendwelche erbrechtlichen Regelungen rein ?

lG
Gawan

  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.10.2024  (#1)
Für solche Fälle ist immer darauf zu achten, dass es ein ODER Konto oder Portfolio ist. Jeder kann alleine unbeschränkt verfügen. All diese reinen Zeichnungsberechtigungen sind im Todesfall hinfällig, weil das Gericht sofort alles einfrieren lässt.

Der Umstand hat schon zu einigen Härtefällen geführt, wenn die Frau kein Einkommen hatte und es nur ein Konto lautend auf den verunglückten Mann gab. Dazu noch nur ein Auto, das nur auf den Mann angemeldet war und schon sitzt du mit eingefrorenem Vermögen da, kannst keine Zahlungen mehr tätigen und nirgends mehr hinfahren.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.10.2024  (#2)
Bei Flatex klingt das so:

Sie können mehrere Vollmachten für Ihr Depot erteilen. Und selbstverständlich kann eine erteilte Vollmacht auch jederzeit widerrufen werden. Die Depotvollmacht besteht über den Tod hinaus. Sofern die Vollmacht nicht von den Erbberechtigten oder – bei einem Gemeinschaftsdepot – dem Mitdepotinhaber oder der Mitdepotinhaberin widerrufen wird, behält der oder die Bevollmächtigte bis zur Löschung des Depots volle Handlungsfähigkeit.

Es gibt keine Mitinhaber, Erbberechtigt sind ausschließlich Frau+Kinder
Für mich klingt das vernünftig, aber zu 100% sicher bin ich mir dennoch nicht

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.10.2024  (#3)

zitat..
Gawan schrieb: Depotvollmacht

Hab ich schnell mal gegoogelt, kommt mir sehr deutsch vor. Da findest du praktisch nur den flatex.at Link, sonst lauter deutsche Seiten. Für Österreich kenne ich es eben so, dass so eine Verfügung nicht ausreicht und mit dem Tod erlischt.


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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
19.10.2024  (#4)
Grundsätzlich lässt sich das - wie rabaum schreibt - nur über gemeinsame Konten (beide Eheleute sind Mitinhaber) lösen; das Problem bei Gemeinschaftsdepots (nicht Konten (!)) ist aber, dass die Bank keinen automatischen KESt-Verlustausgleich mehr macht / machen darf (§ 93/6/4 EStG).

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
19.10.2024  (#5)

zitat..
FranzGrande schrieb:

Grundsätzlich lässt sich das - wie rabaum schreibt - nur über gemeinsame Konten (beide Eheleute sind Mitinhaber) lösen; das Problem bei Gemeinschaftsdepots (nicht Konten (!)) ist aber, dass die Bank keinen automatischen KESt-Verlustausgleich mehr macht / machen darf (§ 93/6/4 EStG).

Damit kann ich nicht viel anfangan ... ist das ein großes Problem ? 😊


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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
19.10.2024  (#6)
Das kommt darauf an. Der Vorteil der "steuereinfachen" Broker wie etwa flatex ist, dass sie sowohl die KESt abführen und man die Einkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben muss. Bei Einzeldepots (nur ein Inhaber) führt die Bank sogar einen Verlustausgleich durch (Beispiel: Du verkaufst eine Aktie mit 100 Verlust und hast Dividenden von 250; dann zahlst Du nur KESt auf 150 Dividenden (250-100)); bei einem Gemeinschaftsdepot ist Letzteres nicht der Fall (Beispiel: Gemeinschaftsdepot führt zur KESt auf Dividenden von 250); der Verlustausgleich ist über die Steuererklärung zu machen. Wenn man also keine wirklichen Verluste hat (zB bei einem ETF-Sparplan ohne viel zu traden), macht es kaum einen Unterschiede; wenn man viel an- und verkauft mitunter schon. Es ist dann einfach aufwändiger.

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
19.10.2024  (#7)
Die Erklärung mit Vollmacht nach dem Tod ist typisch Deutschland. Sehe da Probleme, wenn das Geld im Ausland verwaltet wird.... das müsste man klären.

Wir haben ein Vorsorgedepot, wo ich keine Verlustausgleich brauche, das lautet auf uns beide, beim Depot mit mehr Bewegung hat meine Frau "nur" eine ZB (Stichwort Verlustausgleich), sie ist aber Universalerbin. Es ist aber genug Geld da, dass es kein Problem ist, wenn das Depot ein Jahr blockiert ist. Und dass die Kinder einen Teil erben würden, passt für mich auch.

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