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ich kenne mich mit der Bauordnung zwar auch nicht aus, aber da noch keiner geantwortet hat möchte ich ein paar Tips geben, vielleicht hast du eh auch schon daran gedacht.
- Ich würde mal mit dem Verkäufer/Makler reden ob eventuell vielleich Pläne/Genehmigungen vorhanden sind - dann würde ich auf der Gemeinde nachfragen, einfach mal anfragen ob auf der Gemeinde Pläne vorhanden sind, ob das Gebäude so wie es dort steht bewilligt ist und was auf dich zukommen würde wenn du es sanieren willst und im Zuge dessen ein Umbau durchgeführt werden würde. ersessen kann man aber bezüglich Abstände zum Nachbarn glaube ich nix, auch wenn es schon seit 40 Jahren so ist. Frage auch vielleicht die Nachbarn/Verkäufer, wie das damals war und das Haus in der derzeitgen Form irgendwie störrend ist. |
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hi,
ich kenns von bekannten in NÖ, die mussten die wände stehen lassen, damit die abstände, die zu gering waren, bleiben konnten. Die haben beim Umbau um eine Baubewilligung angesucht, in welcher auch drin stand, dass sobald die Wände fallen, der dort zulässige Abstand zum Nachbarn einzuhalten ist. Die habens dann so gelöst, dass hinter der einen Wand eine zweite aufgezogen wurde, um die statik zu gewährleisten, die alte wand aber stehen blieb für den geringen abstand. lg, |
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.Muss wieder einmal warnen: Vorsicht bei der Schilderung von diversen Einzelfällen!!!
1. Der Fall von martin7 befindet sich in Tirol, atma erzählt von einem Fall in NÖ - da gibts unter Umständen wesentliche gesetzliche Unterschiede. 2. Der Fall von atma ist jedenfalls ein Einzelfall, der halt so mit der örtlichen Baubehörde gelöst wurde. Gesetzeskonform ist die geschilderte Vorgangsweise in NÖ jedenfalls nicht. |
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