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Dann kommt es halt drauf an wo die Ware herkommt. Die Angebote von Amazon sind verlockend für die Händler, leider wird es viele geben die die steuerlichen Auswirkungen nicht begreifen oder ignorieren, ein guter Buchhalter oder Steuerberater weiß das aber. Wer sich keinen Rat holt ist selbst schuld. Stimmt, ich dachte sie hätten ein Lager, es ist aber nur ein Verteilerzentrum. Somit wird ware die von Amazon an Unternehmer verschickt wird bei uns immer ein innergemeinschaftlicher Erwerb sein. Also bei Amazon würd ich mir keine Sorgen machen, die haben sicher eine Top-Steuerabteilung und ich denke nicht, dass denen hier Fehler passieren. Für Österreich ist der Fall einfach: Bestelle ich direkt bei Amazon als Unternehmer, ist es immer steuerfrei. Bestelle ich als Privatperson sind es 20% USt. Bestelle ich bei einem Marketplace Händler und Amazon verschickt die Ware wird an Unternehmer steuerfrei verrechnet. Bei Privatpersonen wird entweder die österr. USt verrechnet (Lieferschwelle überschritten oder hin optiert) oder die USt des Landes aus dem die Ware verschickt wurd. Wobei mir die USt als Privatperson egal ist, auch wenn was falsch ist. Bestelle ich als Unternehmer über Amazon bei einem ausländischen Händler und die Ware wird vom Händler und er verschickt es selbst ist es steuerfrei. Bei Privatpersonen, wie oben. Kommt jetzt noch ein Dritter hinzu, wird dies komplizierter (Reihengeschäft). Für die Personen die regelmäßig damit zu tun haben, ist dies aber auch kein Problem und Händler und Kunden die sich regelmäßig vom Hersteller beliefern lassen, wissen eigentlich Bescheid. Steuerrecht ist halt manchmal komplex, wie vieles im Leben 😉 |
Ich glaube du hast dich da verschrieben. B2C wird immer mit USt fakturiert. B2B muss man die UID-Nr. angeben, sonst kann das Gegenüber nicht erkennen, dass ich Unternehmer bin. ||
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Nein, habe ich mich nicht verschrieben. Es gibt für den Verkäufer keine Pflicht eine steuerfreie IGL-Rechnung auszustellen. Dass Du als Käufer eine willst/brauchst, ändert nichts daran dass es viele Verkäufer (solche die vorwiegend nur B2C tätig sind) einfach nicht tun. Das ist ihr gutes Recht. Auch bei Amazon wirst Du unzählige Verkäufer finden die Dir keine IGL-Rechnung schreiben, sondern nur eine z.B. mit deutscher oder österr. USt (ob ein Verkäufer beim Business-Rechnungsprogramm teilnimmt ist ja freigestellt). Das ganze ist eigentlich Paradox. Ein liefernder Unternehmer weist österr. USt aus, hat seine österr. UID-Nummer auf der Rechnung (daher darf man davon ausgehen dass die USt tatsächlich in AT AT [Außentemperatur] abgeführt wurde), es gibt keine Möglichkeit für den Käufer definitiv festzustellen ob die Ware aus AT AT [Außentemperatur] oder aus dem Ausland geliefert wurde. Von daher ist ein generelles "man darf österr. USt von einem Lieferanten mit Firmensitz im Ausland generell nicht als Vorsteuer abziehen" nicht zielführend. Dass es kompliziert ist, gebe ich Dir recht. Diese Regelungen stammen aus einer Zeit in der grenzüberschreitend eigentlich nur Großhändler, Hersteller etc. tätig waren, daher große Summen bewegt wurden. Dass jetzt Bestellungen mit 3 Euro Warenwert kreuz und quer durch Europa geschickt werden, hat damals niemand geahnt. |
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"3. Wann entfällt die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung? Der Unternehmer hat grundsätzlich keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung, wenn der Umsatz steuerfrei ist. Die Verpflichtung bleibt jedoch bestehen, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG (insbesondere grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr) steuerfrei ist. In diesen Fällen hat der Unternehmer dann in seiner Rechnung auf die Steuerfreiheit hinzuweisen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 8 UStG)." Quelle: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuermerkblaetter_und_broschueren/ausstellen-von-rechnungen-is-der--14-14a-ustg-und-vorsteuerabzug-67823.html ![]() Kann schon sein, dass man Unzählige findet, aber dann ist man selbst Schuld. Der Verkäufer geht kein Risiko ein, da er weder in Österreich noch in Deutschland die Umsatzsteuer schuldet. Als Käufer hingegen, gehe ich das Risko ein, dass ich einerseits dem Hänlder zu viel bezahle (19% bzw. 20% USt) und dann noch 20% an das österreichische Finanzamt abliefern muss, weil die Rechnung nicht in Ordnung ist. Ich habe einmal was über Amazon Business bei einem Marketplace Händler bestellt und da hat man schon beim Bestellprozess gesehen, dass die Steuer nicht korrekt berechnet wird. Ich habe dann ein Mail hingeschrieben, dass ich die Ware gerne kaufen würde und ich Unternehmer bin und wie wir tun. Ich habe den ganzen Betrag (inkl. "falscher" Steuer) über Amazon bezahlt und dann später eine Gutschrift über die Steuer und eine korrekte Rechnung erhalten. Wenn ein Händler zu sowas nicht in der Lage ist, dann möchte ich nicht wissen was bei Reklamationen und anderen Problemen kommt. Generell ausschließen nicht, es ist aber ein starkes Indiz. Im Normalfall weiß der Unternehmer ja wo seine Ware herkommt und man kann das ja vorher klären. Amazon dominiert zwar den Internethandel, aber bei dem Großteil der Händler ist es so, dass die Ware aus dem eigenen Lager kommt. Die Tendenz geht eher in die Richtung mehr Steuerfreiheit, da es mit dem Vorsteuerabzügen leider noch immer massiven Umsatzsteuerbetrug gibt. Ich sehe die Steuerfreiheit nicht als negativ an. Es ist Aufgabe des Unternehmers sich über die rechtlichen Gegebenheiten zu informieren. Macht er dies nicht, ist er selbst schuld. Wenn man es nicht selbst machen will, gibt es ja auch Buchhalter und Steuerberater, die das für einen erledigen. Das ist zumindest meine Meinung. |
Doch die gibt es. Im konkreten Fall Deutschland: ||
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Hallo MissT, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Am*zon: Bestellübersicht statt Rechnungen? |
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@Baumau Du mußt hier noch größer denken, denn das berücksichtigt Dein Link nicht: Dass bei einem IGL-Geschäft eine Belegpflicht besteht, ist eh unbestritten. ABER es besteht eben für den Verkäufer keine Verpflichtung überhaupt ein IGL-Geschäft abzuschließen. Wenn man - bspw. - bei einem deutschen Händler etwas via IGL kaufen möchte, aber er will es aber nur mit USt liefern, dann gibt es keine rechtliche Handhabe dagegen. Klar, der altehrwürdige Steuerberater aus dem vorigen Jahrhundert würde hier sagen, solange der Verkäufer die Rechnung nicht korrigiert hat, zahlt man sie ihm halt nicht. Das fällt hier aber weg, da in diesem Segement großteils alles über Vorkasse läuft (und bevor jemand auf die Idee käme: weder Paypal noch Amazon sehen Rechnungsreklamationen als Käuferschutzfälle). Die Tendenz zur Steuerfreiheit sehe ich auch, genauso wie Du (vor allem die österr. Finanzbehörden sind da sehr begeistert davon und würden das in der EU gerne forcieren), aber ich sehe nicht wie man hier den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen soll. Da wird bloß ein Loch zugemacht, aber ein neues geöffnet. Beispielsweise sudert mich das Finanzamt jedes Jahr an, weil sich die von uns gemeldeten Erwerbe deutlich von denen im MIAS-System unterscheiden. Irgendwelche Leute mißbrauchen daher meine UID-Nummer um sich Waren umsatzsteuerfrei zu besorgen. In einem Jahr hat jemand bspw. um einen fünfstelligen Eurobetrag mehrwertsteuerfrei mit meiner UID-Nummer in Finnland eingekauft (als Onlinehändler ist meine UID-Nummer tausendfach im Internet zu finden, die hat sich halt jemand ergoogelt...). Von daher sehe ich in der Abschaffung der zwischenfirmlichen USt nur eine Verschiebung, aber kein Ende des Betrugs. |
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Rechtlich natürlich nicht, aber faktisch schon: woanders bestellen! ![]() Machen das wie gesagt in der Firma mittlerweile konsequent, weil es in keinem Verhältnis steht, irgendjemanden wegen einer richtigen Rechnung nachzulaufen. Sieht man eh beim Bestellvorgang über Amazon Business, ob es passt oder nicht. Wenn nicht, dann wird woanders bestellt bzw. mittlerweile eh zuerst woanders und Amazon Drittanbieter nur noch durchsucht, wenn wir es sonst nirgends bekommen. |
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Also jetzt wirds schräg. Bei uns in Europa besteht Vertragsfreiheit, da stimme ich dir zu. Es gibt aber ein Gesetz, dass einen Händler dazu verpflichtet eine korrekte Rechnung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung auszustellen. Da hat man einen Anspruch drauf, auch wenn man ihn zivilrechtlich durchsetzen muss. Wenn ich deiner Argumentation folge, könnte ich im Gewährleistungsfall auch sagen: Was soll man machen, die Händler weigern sich halt ihre Gewährleistungpflichten wahrzunehmen. Ist halt so, man hat keine Handhabe. Steuerberater sind eigentlich ziemlich up to date, gerade bei solchen Sachen, zumindest diejenigen mit denen ich zusammen gearbeitet habe und noch arbeite. Wie du oben geschrieben hast, wer kein Geschäft machen will, muss nicht. Bevor ich was kaufe, kläre ich die Rahmenbedingungen. Wozu brauche ich da nen Käuferschutz. Ich habe schon um zig Tausend EUR (als kleiner Selbständiger) im Ausland eingekauft und es war nie ein Problem eine korrekte Rechnung zu erhalten. Und ich habe auch mit Paypal gezahlt. Die USt wird nicht abgeführt, man zieht sich aber die VSt ab. Wenn es steuerfrei ist, gibt es den VSt-Abzug so nicht, sondern ich als Waren- und Leistungsempfänger melde beides. Das wird teilweise wegen der zeitlichen Verzögerung zwischen der Rechnungslegung und der Einbuchung der Belege sein. Es kann aber auch sein, dass die Zahlen bei der ZM bzw. UVA falsch eingegeben werden. Die Erfahrung habe ich derweil weder bei Konzernen bei denen ich gearbeitet habe, noch bei Klienten die wir betreut haben gemacht. Die Dimensionen sind wohl andere. |
Hmm ...
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