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Was ist denn angeführt an Preisen und Türen am unterschriebenen Angebot? Das wird mehr oder weniger bindend sein. Wenn die Angebotssumme gleich blieb aber eine Türe dazukam, dann wirst du da nichts machen können. Grundsätzlich ist es schon besser, alles fix fertig zu konfigurieren bevor man unterschreibt, ist für beide Seiten transparenter. |
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Gäendert wurde der Gesamtpreis, Raff statt Rollo, Balkontür weg, zweite echte Eingangstür für die Praxis der Frau - also echt viel. Wir haben uns nun geeinigt und in der Mitte getroffen. Gestern waren wir wohl beide schlecht drauf, überarbeitet, müde und gestresst Dennoch ein wichtiges Learning für mich: Wenn ich ein Angebot fast 40k unterschreibe, dann muss dieses perfekt ausgearbeitet sein! |
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Das Ganze nochmal zurück! Neuen Auftrag zur Unterschrift erhalten. Preis passt, super! Allerdings muss ich zu meinem Entsetzen feststellen, dass auch der Inhalt angepasst wurde. Anstelle von gleichsperrenden Sicherheitszylindern sind nun nur noch Standardzylinder im Auftrag -> Kommentarlos! Kostenersparnis für den Verkäufer ~800,- Einigen wir uns in der Mitte wurde offensichtlich zu den Gunsten vom Verkäufer ausgelegt. Jetzt fühle ich mich verarscht und das letzte bischen Vertrauen ist weg. |
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Vielleicht ist es Ihm durchgerutscht.. Sachlich darauf ansprechen, auch dass sich schlechte Erfahrungen schneller und weiter verbreiten als gute, sowas kommt für keine Firma gut, auch in diesen Zeiten nicht. Falls es wirklich nicht passt Ersatzfirma suchen. Verarschen geht meiner Meinung nach garnicht. LG |
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Er hat zugegeben, dass es absicht war und mich mehr oder weniger beschuldigt Leistungen erschleichen zu wollen, das geht gar nicht! Er hat jetzt zurückgerudert und wir konnten uns einigen. Ich hoffe das war es jetzt mit den Überraschungen. Die Lieferzeiten sind jetzt schon von Mai nach Juli gerutscht. Wenn ich jetzt nochmal mit einer neuen Firma beginne, dann bekomm ich die Fenster erst im Herbst/Winter. Ich hab eigentlich auch keine Lust/Zeit mehr nochmal Fenster auszuwählen 🙃 |
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Mein laienhaftes Verständnis des KSchG ist folgendes: einseitig geänderte Verträge sind als neues Anbot zu bewerten, das man als Kunde ablehnen kann/darf und vom neuen Anbot somit zurücktreten kann. Ggf mit dem Verein für Konsumentenschutz klären (falls noch weitere Highlights kommen) |
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