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Anlagendatenbank Land Niederösterreich, Überregulierung?

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  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
9.1. - 11.1.2025
10 Antworten | 8 Autoren 10
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Hi,
mich hat bei einer Feuerbeschau der Rauchfangkehrer damit überrascht, dass er einfach so einen QR Code auf die privat angeschaffte und ohne Fördermittel bezahlte Wärmepumpe geklebt hat. Er hat sich eher nebulös auf "das Gesetz" berufen (und seine ungewünschte "Registrierleistung" natürlich in Rechnung gestellt).

Tatsächlich scheint es ab 2022 eine Anlagendatenbank im Land Niederösterreich zu geben: https://www.energie-noe.at/anlagendatenbank und die gesetzliche Grundlage wurde mit § 33a der NÖ Bauordnung 2014 geschaffen. Wenn ich das richtig verstehe, soll der Wartungstechniker die Funktionsprüfungen darin eintragen, sodass versäumte Wartungen dann beim Eigentümer zügig eingefordert werden können.

Zum einen stört mich an der Sache, dass die Feuerbeschau für anderes "missbraucht" wird, das gar nichts mit der Brandsicherheit zu tun hat. In Zukunft werde ich wahrscheinlich etwas misstrauischer sein, wenn so eine Beschau durchgeführt wird und einfach weniger kooperativ sein bzw. mir genau begründen lassen, warum er jetzt in diese od. jene Räume schauen will.

Zum anderen habe ich natürlich nichts gegen Energieverbrauchsoptimierung, aber das geht ja schon Richtung staatlich gesteuertes Mikromanagement...  Wer sich nicht um seine WP WP [Wärmepumpe] kümmert und regelmässig eine Wartung durchführen lässt, zahlt doch sowieso für die höheren Energiekosten -- war zumindest für mich und alle soweit ich im Bekanntenkreis kenne genug Anreiz sich um eine gut eingestellte u. funktionierende Heizung zu kümmern.

  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
9.1.2025  (#1)
Welches Kältemittel hast du und wieviel KG davon im Kreis?

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  •  berhan
  •   Gold-Award
9.1.2025  (#2)
Naja, wenn man eine WP WP [Wärmepumpe] mit mehr als 70 kW verbaust, musst du vermutlich aufgrund der Kältemittelmenge sowieso jedes Jahr die Anlage prüfen lassen. Ob dein Rauchfangkehrer auch Kältetechniker ist, bezweifle ich aber. Falls die Anlage weniger als 70 kW hat, dann gibt zumindest gemäß NÖ Bauordnung keine Grundlage.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079&FassungVom=2022-07-04


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  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
9.1.2025  (#3)
Ist eine kleine Nibe F1145-6, wohl R407c und ohne Vignettenpflicht (weniger als 3kg). Das hat den Rauchfangkehrer aber nicht interessiert und ist auch kein Kriterium in der Bauordnung - da ist einfach von einer "Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW" die Rede.

Hm nach genauerem Lesen der Bauordnung war die Errichtung meiner WP WP [Wärmepumpe] nicht bewilligungs-, anzeige-, oder meldepflichtig (da z.B. keine Feuerungsanlage u. Nennwärmeleistung kleiner 50 kW) und war daher gar nicht in der Anlagendatenbank nach § 33a Abs. 5 lit. b NÖ BO zu erfassen? Herje.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
9.1.2025  (#4)
👍

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.1.2025  (#5)
Ist aber unterm Strich schon eine heftige Sache. Anmaßende Kompetenzüberschreitung des lustigen Rauchfangkehrers. Würde ich so nicht auf mir sitzen lassen.

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  •  ck
9.1.2025  (#6)
Rauchfangkehrer lieben Wärmepumpen 😜
Ich habe bei uns im Ort vor 20 Jahren das erste Haus ohne Rauchfang gebaut, das hat der damals gar nicht gepackt 🤣

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
9.1.2025  (#7)
Ich sag's Mal so, in die Datenbank kann's der Insti auch eintragen, wenn's nicht angeordnet wurde würde ich auch nicht zahlen

Wird aber den Ärger nicht wert sein, außer du hast keinen Kamin und siehst ihn sonst nie wieder, dann go for it

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  •  wuschi
  •   Bronze-Award
9.1.2025  (#8)
 In § 33a steht aber auch:
(6)Bei Errichtung von Anlagen im Sinn des § 14 Z 4 und § 16 Abs. 1 Z 1 bis 3a, die aufgrund ihrer geringeren Nenn- bzw. Nennwärmeleistung keiner periodischen Überprüfung unterliegen oder nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, sind die Anlagendaten durch vom Errichter beauftragte befugte Fachleute binnen 4 Wochen in die Datenbank nach Abs. 1 Z 2 einzupflegen.

Demnach hat sich zwar m.M.n. der Rauchfangkehrer die Erfassung angemaßt, aber die Erfassung an sich ist legitim.

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  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
10.1.2025  (#9)

zitat..
Lu1994 schrieb: Wird aber den Ärger nicht wert sein, außer du hast keinen Kamin und siehst ihn sonst nie wieder, dann go for it

Ja, stimmt eh. Es ist eigentlich nicht den Ärger wert... was es fast noch ärgerlicher macht :)

zitat..
wuschi schrieb:

 In § 33a steht aber auch:
(6)Bei Errichtung von Anlagen im Sinn des § 14 Z 4 und § 16 Abs. 1 Z 1 bis 3a, die aufgrund ihrer geringeren Nenn- bzw. Nennwärmeleistung keiner periodischen Überprüfung unterliegen oder nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, sind die Anlagendaten durch vom Errichter beauftragte befugte Fachleute binnen 4 Wochen in die Datenbank nach Abs. 1 Z 2 einzupflegen.

Demnach hat sich zwar m.M.n. der Rauchfangkehrer die Erfassung angemaßt, aber die Erfassung an sich ist legitim.

Hmmm die Formulierung: "oder nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen" ist schon recht mächtig und deckt viele Fälle ab, jedoch es steht: "Bei Errichtung [...]". Die Anlage wurde vor Inkrafttretung des Gesetzes errichtet ;)

Auch wenn ich so (und andere die vor 2022 errichtet haben) noch einmal rauskommen könnten, gefällt mir die Entwicklung nicht. Kann man dann ja in einem nächsten Schritt bequem auf weitere Anlagen und Bauteile (PV Anlage, Kühlschränke, Fenster u. Türen, Dach, ...) ausweiten :(


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  •  moef
  •   Gold-Award
11.1.2025 8:10  (#10)
2017 gebaut. WP, ohne Rauchfang.
Für die Fertigstellungsmeldung kam der Rauchfangkehrer, hat ein Pickerl auf die WP WP [Wärmepumpe] geklatscht und gesagt sie wird in die WP WP [Wärmepumpe] Datenbank des Landes NÖ aufgenommen.

Es war a bissl was zu zahlen. Seitdem nix mehr.


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