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Ehrlich gesagt würd ichs drauf ankommen lassen, wenn du der Meinung bist, dass der neben dir den Blitzer ausgelöst hat. Zusätzlich kannst mit ein bisl Glück dann hoffen, dass du über die Verjährungsfrist kommst. d.h. die anonymverfügung ignorieren, dann bekommst eine Lenkererhebung, Anzeige usw... Und spätestens dann müssens das ordentlich begründen und nachweisen. |
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... wurde der Kasten überhaupt rechtzeitig geeicht? |
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@ildefonso: Das wäre dann der 2. Ansatzpunkt. Ein Rechtsanwalt hat mir mal erklärt, dass die Radarboxen nur auf die ganz linken Fahrspur ausgerichtet sind. d.h. wenn man auf der mittleren oder rechten Spur geblitzt wird, hat man recht gute Chancen beim Einspruch. Ich würd das aber trotzdem nur machen, wenn ich mir halbwegs sicher bin, nichts illegales getan zu haben. |