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Hi Bin ka Rechtsexperte aber meines Wissens nach zahlt der Kunde immer vom letzen Verteiler zur Hütte. Ob das Kabel jetzt auf deinem Grund liegt, oder ned, ist nebensächlich. Lg Wolfgang |
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Bei uns wars wie folgt: 45m Zuleitung, selbst zu zahlen, Leerverohrung war von der EVN bis zum Grundstück. Hätt ichs nicht einziehen können (da nur 63er Schlauch) hätte die EVN auf EVN-Kosten neu aufgegraben. LG |
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Hmmm ... Ich brauch auch ca. 40m bis zur Anschlussstelle an der Grundgrenze. Leerrohr gibts vermutlich nicht, dh aufgraben. Wer plant dann, wo genau das Kabel hin soll? Die NÖ Netz? Wieviel würde mich 40m Künette plus Kabelverlegung ca. kosten? |
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Am besten du redest mit deinen Elektriker über das ganze weil der sollte wissen wer was macht und was es kostet. Wenn du eine Strassenquerung hast dann übernimmt die EVN die Grabarbeiten für das, Kabel kommt vom Elektriker. Sonst musst auf deine Kosten aufgraben, außer der nächste KVS ist zu weit entfernt dann kann sein das die EVN sagt Sie setzen einen neuen Kasten bei deinen Grundstück dann brauchst nur von diesem weggehen. Aber wie gesagt, der Elektriker macht das alles und sollte euch auch in der Hinsicht beraten was vernünftig ist. |
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Danke. Elektriker ist eh schon dran. Er meinte, grundsätzlich gibts keine nö-weit einheitliche Lösung, es hängt immer von der jeweiligen Situation ab. Seiner Meinung nach beteiligt sich die NÖ Netz meistens an den Kosten der Leitung auf öffentlichen Grund. Bin gespannt. |
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Sicher nicht. Die Leitung musst immer Du zahlen. Wie gesagt Grabarbeiten eventuell EVN aber auch nicht immer. Das kommt wirklich auf die Situation an ohne Zeichnung, Bilder usw. kann man das nicht genau sagen jetzt. |
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Ja, da habe ich mich unklar ausgedrückt. |
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