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• Ihn machen lassen (und dich ärgern) • Ihn machen lassen und dann den Bürgermeister fragen ob diese Anschüttung über die Grundgrenze nicht bewilligungspflichtig ist... Nach offizieller Kenntnis über die Bautätigkeit müsste er aktiv werden. Baustop und Aufforderung zur Konsensgemäßen (Wieder-) Herstellung (oder wie das heißt) müssten die Folge sein. Falls der Bürgermeister trotz Kenntnis einer bewilligungspflichtigen Bautätigkeit ohne Bewilligung nicht aktiv wird gibts auch rechtliche Möglcihkeiten, aber Freunde hast du in der Gemeinde dann keine mehr nehm ich an. Wenn der Nachbar uneinsichtig ist kannst du nichts unternehmen bevor er nicht auch angefangen hat. |
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Das geht rein technisch gar nicht, ohne dein Grundstück zu "verwenden", da eine Schlichtung nie senkrecht ist. Daher würde er den Spalt auf deinem Grund anschütten = Besitzstörung. Am besten jetzt schon viel die genauen Verläufe des Geländes fotodokumentieren, sollte es wirklich hart auf hart kommen. Sollten sich die Absichten konkretisieren würde ich gleich mal zum Bürgermeister in die Sprechstunde schauen und das Thema vorbringen. Ev. kann man ja trotzdem vorher klärend einwirken, als dann den Rechtsstreit zu haben. |
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Je nach Bundesland ist das vielleicht gar nicht notwendig. In OÖ könnte ich einen Meter aufschütten, ohne das auch nur anzeigen zu müssen. Trotzdem geht es nicht, dass ich an fremdes Eigentum + darüber hinaus etwas beanspruche. Da ist man aber dann im Privatrecht, und nicht im Öffentlichen Recht. ||
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Ja dass gewisse Schütthöhen nicht bewilligungspflichtig sind hab ich nicht bedacht. Mir ist es aber eher darum gegangen, den Bürgermeister mit einer naiven Frage auf den Sachverhalt hinzuweisen. |
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Da scheinen die nachbarschaftlichen Beziehungen schon davor nicht so besonders gut gewesen zu sein... Die wichtigste Frage ist erst einmal: würde er auf deinem Grundstück etwas verändern wollen oder ist nur sein eigenes Grundstück betroffen? Auf seinem Grundstück kann er machen, was er will bzw. was erlaubt ist. Auf deinem Grundstück hat er bestenfalls das Recht, dieses für die Dauer der Bauarbeiten zu benutzen, er muss aber danach den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Aus deiner Beschreibung geht nicht klar hervor, wie der vom Nachbarn gewünschte Endzustand sein soll, eine Skizze des aktuellen und geplanten Geländes wäre hilfreich! Wenn er tatsächlich so aufschütten möchte, dass die beiden Grundstücke auf gleiches Niveau kommen, dann kann er das ohne deine Zustiimmung nur so machen, dass ein V-förmiger Einschnitt zwischen den beiden Grundstücken bleibt. In diesem Fall würde ich überlegen, die Steinschlichtung abzutragen (zumindest im oberen Bereich) und eine Ebene oder einen sanften Verlauf zum Nachbarn hin zu machen. Beide Seiten hätten damit etwas mehr Garten! Über die Kosten muss man halt reden. Wäre das mein Garten würde ich mich über eine Grundstücksvergrößerung freuen und mich gerne beteiligen! Ist aber nur Spekulation, da ich die tatsächlichen Geländeverläufe ja nicht kenne! meint GKap |
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das erklärt schon alles Besitzstörung = Anzeige = zurück bauen als automatische Folge eine Böschung / Steinschlichtung ist nie senkrecht, dementsprechend gehört dir etwas Luft davor sozusagen, der Nachbar kann nicht deine Luft mit Erdreich zuschütten auf deinem Grundstück das hast du automatisch gewonnen, da kann er machen was er will ##### es gab schon genug Spezialisten wie ich schütte mein Grundstück mit dem Kelleraushub leicht auf damit es komplett eben ist aber die Böschung mach ich am Nachbargrund weil die will ich nicht haben bei mir am Grundstück, wenn wer auf einem fremden Grundstück "baut" dann baut er das direkt wieder zurück wenn der Eigentümer es verlangt, Punkt aus fertig, man kann nur am eigenen Grund bauen bzw halt mit Zustimmung |
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Wenn man bewillungsfrei aufschütten darf z.b bis ca 35cm. ,aber Nachbar verputzte wand direkt an der Grenze stehen hat- ist man verpflichtet trennfolie dazwischen zu geben oder muss man böschen? Land Nö! |
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Spiel den Gedanken weiter, es könnte eine Garage dort stehen, eine Holzhütte. Da kann ich auch nicht hergehen und sagen, das schütte ich jetzt auf meiner Seite zu. Rechtlich macht das keinen Unterschied. Das was du meinst mit der Folie ist wenn du Betonmauer an Betonmauer schalst. Dann macht eine Trennlage Sinn, dass sie sich nicht verbinden. |
Es spielt keine Rolle was und in welcher Beschaffenheit dort steht. ||
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Du bist verpflichtet, selbst eine Mauer oder Abböschung davor zu bauen - damit du nicht an seine Mauer kommst. Leider sind hier viele Leute uneinsichtig, weils unnötig erscheint - rechtlich liegen sie allerdings falsch. |
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* Du kannst es ihm verbieten - und hast wahrscheinlich einen Nachbarschaftskrieg * Du kannst es ihm erlauben und deinen garten dadurch vergrößern. - und hast wahrscheinlich keinen Nachbarschaftskrieg |
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ähm nein bzw nicht nutzbar wenn der Nachbar auf deinem Grund anschüttet dann dehnt der nachbar den Garten auf seinen Grund aus bzw für ihn er hat dann 2 Plateus, das bisherige und dann ein neues unterhalb der restlichen Steinschlichtung damit der Garten wirklich größer wird in dem Beispiel müsste man die Steinschlichtung entfernen, der Nachbar schüttet an auch über die Grundstücksgrenze, dann könnte man die Steinschlichtung weiter vorne an der neuen Grenze "verkleinert" neu bauen und dann wäre die Rasenfläche oben größer weil die Steinschlichtung näher an die Grenze gewandert ist |
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Achso, dein Grundstück bleibt also dann noch höher. Er würde dann dein "Plateu" zu seinem Rasen machen? das geht ja gar nicht... |
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so Beispiele und zuerst eine kleine Farbenleere: rot.... Grenze braun .... Urgelände blau ..... Steinschlichtung grün ...... Garten gelb ..... Nachbars Aufschüttung Blid links: was der Nachbar machen will und gedroht hat sowieso zu machen, und wie schon erklärt eine Anzeige und er hat es wieder abzureissen und rückzubauen weil die gelbe Linie einfach die Grenze überschreitet, das Dreieck zwischen gelb-rot-blau gehört NICHT dem Nachbarn und er darf dort die Luft nicht durch Erdreich ersetzen Bild mitte: das kann der Nachbar ohne wenn und aber machen, auf der Grenze ist Geländehöhe Urgelände wenn keiner eine Mauer errichtet hat PUNKT aus fertig Bild rechts: das wäre die Lösung wo man selbst auch an Gartenfläche gewinnt allerdings löst das auch Bautätigkeiten im eigenen Garten aus bzw Zeit/Kostenaufwand siehe Bild links, man selbst hätte dann ein kleines 2tes Plateu unten das man nicht wirklich nutzen kann (gelbe linie von Grenze zu Steinschlichtung) |
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Die Variante mit einer eigenen Mauer (vom Nachbarn) ist natürlich Variante 4. Was wäre deine bevorzugte Variante? |
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B (Mitte) ist zwar die rechtlich saubere Lösung, aber beide Seiten haben nur Nachteile. Wobei der Graben zwischen euch ganz gut euer Verhältnis beschreiben würde. Bei A (links) glaube ich,wie du schon geschrieben hast, dass der Nachbar dann den gewonnen Raum jenseits der Grenze nutzen würde. Vielleicht ersitzt er sich sogar ein Nutzungsrecht irgendwann? C (rechts) wäre noch am sinnvollsten. Jeder gewinnt etwas Platz ggü. B und trotzdem bleibt jeder auf Seiner Seite der Grenze. Mit dem Nachteil dass ihr auf eurer Seite die Böschung neu machen müsstet. Das wäre aber zumindest ein Kompromiss, wo ihr auch Entgegenkommen zeigen würdet. |
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Dem Bürgermeister ist es egal, was an Eurer Grundstücksgrenze geschieht - solange es nicht gegen öffentliche Auflagen verstößt. Wenn es also zu einem Rechtsstreit kommt, musst Du das Risiko tragen (und eventuell die Kosten), und es ist nicht gewiß, wie es ausgeht und wie weit das eskalliert. Ich würde zuerst mal versuchen eine Lösung mit dem Nachbarn zu finden und dabei nicht gleich auf Konfrontation gehen (Nach dem Motto: "Geht so gar nicht", "Da sehen wir uns vor Gericht wieder", usw.). Eventuell mal die eigene Regierung ansetzen - Frauen sind halt diplomatischer, falls sie das auch wollen. Vielleicht ist es nur eine gewisse Alterssturheit. Da kann man reden, wenn man es geschickt angeht. Wenn es ein Psycho ist, dann würde ich eine Betonmauer mit Stacheldraht mal vorsichtig andenken. Leider gibt es da aber wohl öffentliche Auflagen zur Höhe. Und ist halt nicht so schön anzuschauen. Oder ihn machen lassen, mich ständig ärgern und auf den nächsten Streich vom Psycho Nachbarn warten --> einmal Opfer - immer Opfer. Ein Psycho entwickelt da eine gewisse Genugtuung - innere Befriedigung, wenn es einmal funktioniert hat. Und möchte das Gefühl dann öfter haben - unabhängig von einem, wenige Zentimeter Geländegewinn. Oder aber den Krieg mit legalen Mitteln aktiv eröffnen: z.B. eine sehr laute Luftwärmepumpe an der Grundstücksgrenze aufstellen (psychologische Kriegsführung), mehrere Japanische Kirschblütenbäume an die Grundstücksgrenze setzten (Krieg durch Gartenverschmutzung), Bodentruppen (Nacktschnecken) in großer Zahl aussenden (hier im Forum nach Unterstützern / Sammlern fragen), Luftkrieg einleiten (Taubenverschlag), usw. Dabei die eigene Verteidigungsstrategie nicht vernachlässigen (frühzeitig Taubenabwehr Drähte am eigenen Haus installieren / Schneckenkorn einlagern). Und Kriegsberichterstatter frühzeitig einbinden (ORF "Am Schauplatz" ist dann bestimmt interessiert). Aber Vorsicht wenn der Nachbar Jäger oder Waffennarr ist. Solche Fälle soll es ja wirklich in der Realität (öfter) geben und meist fängt es sehr harmlos an... Wenn der Nachbar aber ein wirklicher Psycho ist, dann hilft nur eins: Das Grundstück und Haus sofort (!) verkaufen, ohne einen Käufer vorzuwarnen. Dabei eventuelle Verluste mit den möglichen Kosten der anderen Varianten (z.B. langjähriger Rechtsstreit) abwägen. Ist halt alles von der Einschätzung der Persönlichkeit und Waffenlage des Nachbarn sehr abhängig (Gab es bisher schon (gröbere) Probleme?). Ich hoffe, meine "Ironie" hilft ein wenig sich zu entspannen. Wenn es wirklich sehr ernst ist, dann war die Ironie natürlich falsch am Platz - Sorry. |
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Hallo Wups, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Anschüttung Steinschlichtung |