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das ist höchst unklar formuliert - "Die Höhe dieser Versicherung soll den Anspruch einer Witwenpension berücksichtigen."
was ist damit gemeint? de facto ist das unbeantwortbar, da versorgungsleistungen für hinterbliebene von den umständen zum zeitpunkt des ablebens abhängen: wo und wie versichert, arbeitsunfall oder nicht, wie alt, wie lange verheiratet, gibt's kind aus der ehe... was für euch zutrifft, ist am besten bei einer landesstelle bzw. hauptstelle der pva oder aber jeder bezirksstelle der sozialversicherungsträger zu erfragen. vergleiche allein §215 und § 258 asvg |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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nukia - eine Ablebensversicherung deckt prinzipiell das aushaftende Obligo bei Ableben eines Kreditnehmers sodaß der oder die hinterbliebenen keine Schuld zu tilgen haben. In weiterer Folge kann man natürlich die Lebenserhaltungskosten für die Hinterbliebenen auch mittels der Versicherung abdecken, nur da stellt sich die Frage was benötigt man und wer soll versorgt werden. Die Witwenpension sagt ja schon, dass ab dem Zeitpunkt des todes der Anspruch darauf feststeht, wieviel das sein wird hängt dann vom aktuellen Gehalt ab und ob man dann witwe/r bleibt und nicht wieder heiratet, denn dann verfällt sie. Bei meiner Schwester was es höchst problematisch, da sie mit dem aktiven Gehalt in die nächste Steuerstufe gekommen ist, dass im Prinzip nichts mehr davon übrig blieb, deshalb hat sie dann den Weg in eine neue Ehe gewagt, da es sich finanziell nicht lohnte, so trauig das Schicksal auch war. Wichtig ist sich nicht nur von den heimischen Versicherungen ein Angebot geben lassen, probiere auch deutsche Versicherer wie die "hannoversche" die ist saumäßig günstig. |