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Denke am einfachsten ist Schenkung allerdings fällt hier Grunderwerbssteuer an und die die schon ezahlt wurde gibts nicht zurück |
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Am besten mit einem Notar veraten. Gehts hier um den Fall der eventuellen Trennung? Quasi, der der weicht wird rausbezahlt im Verhältniss zu dem, was er eingebracht hat? Würde das Grundbuch gleich lassen und ein Schreiben aufsetzen lassen wo dies geregelt ist. |
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funktioniert das so? Laut der Auskunft meines Notars ist das nicht möglich, da vor Gericht schlussendlich immer das Grundbuch schlagend wird. Wurde ich hier falsch informiert? |
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Bestimmt nicht. Aber wenn es eine Vereinbarung gibt, wo drinnen steht, im Falle einer Trennung muss er/sie das HAus verlassen und sie/ihn mit einen Betrag von X) abfertigen und den Hälfteanteil im Zuge der Trennung übergeben, hält das.... laut meinem Notar. edit: bei uns kommt halt noch die situation mit den kindernhinzu... da wirds dann a bissi tricky. |
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Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte. Verträge gelten, man muss nur wissen was man vereinbart. "Er/sie muss das Haus verlassen" ist schon man ganz schlecht, da es komplett am Thema vorbei geht. Das hat nichts mit Besitzanteilen zu tun und jemanden vertraglich auf die Straße setzen kann je nach der Siutation sehr leicht in die Richtung gehen, dass es nicht zulässig ist. Man soll genau das vereinbaren worum es geht. Wenn die Besitzanteile abweichend sind hält man das fest. Wenn man dazu selber nicht in der Lage ist bzw. einen Notar braucht kann man gleich es im Grundbuch ändern lassen... Aber generell geht es natürlich billiger. Schön ausformulieren mit allen notwendigen Punkten wie die Beteiligten klar identifizieren, Datum bezüglich Aktualität, Bezug aufs Grundbuch nehmen und dann eben klar legen, dass abweichend vom Grundbuch das Verhältnis nun 2/3 1/3 ist. Beide unterschreiben, im Optimall fall nehmt ihr noch alle z.B. Schwiegerletern als Zeugen die auch unterschreiben und dann bekommt jeder seine Kopie und hofft, dass er sie nie braucht und hebt sie an einem sicheren Ort auf. Im Fall des Falles erinnert man das Gegenüber daran. Je nachdem wie schlecht die dann aktuelle Situation ist, reicht das erinnern aus oder die Sache landet vor Gericht. Dann habt ihr schriftliche klar festgehalten, dass aufgrund der Finanzierung sich die Besitzverhältnisse so und so verhalten mit Brief, Siegel und Zeugen. |
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