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Anwalt Baurecht

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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
15.6. - 17.6.2015
9 Antworten 9
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Ich habe bei meinem Generalunternehmer auch die Fenster und Terrassentüren bestellt. Ich Zuge der Fertigstellungsmeldung stellt sich nun heraus, daß gemäß NÖ Bautechnikverordnung alle Verglasungen unter 1 m mit Sicherheitsglas ausgeführt werden müssen. Ist bei mir sicher nicht der Fall. Der Generalunternehmer stellt natürlich aus keine diesbezügliche Bescheinigung aus. Nach der 2. eingeschriebenen Aufforderung werde ich nur die Angelegenheit gerichtlich betreiben. Kennt jemand einen empfehlensweren Anwalt für Bau(Gewährleistungs)recht im Raum Wien?

  •  woo
15.6.2015  (#1)
wer hat geplant?


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  •  bautech
  •   Gold-Award
15.6.2015  (#2)
Steht eine dahingehende Auflage im Baubescheid? - Das is das, was für dich zählt... wenn im Bescheid als Auflage angeführt is, dass die Verglasungen unter 1m Parapethöhe in Sicherheitsglas ausgeführt werden müssen (und hier reicht schon ein Hinweis der Baubehörde auf die Norm / den Abschnitt der BTV...), bist Du mal aus dem Schneider und der GU / Fensterbauer sollen sich das ausschnapsen!

ng

bautech

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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
15.6.2015  (#3)
Also 1. ist in der Baubewilligung eine diesbezügliche Bescheinigung gem. der NÖ Bauchtenikverordnung gefordert. 2. hat der GU ja schließlich gewusst wo das Haus steht und welche Normen anzuwenden sind, die er - als Fachfirma - ja auch kenne und anwenden sollte. Soweit ist die Rechslage ja wohl klar. Aber das ist ja nur der Anfang. Recht haben und Recht kriegen sind nicht immer so leicht.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
15.6.2015  (#4)
Ich weiss ja nicht wo in NÖ du daheim bist - aber ich kenne eine wirklich gute auf Baurecht spezialisierte Anwältin in St. Pölten.

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  •  Superbunny
  •   Silber-Award
15.6.2015  (#5)
hallo sm6147 - schön blöd wenn der GU sich nicht an die auflagen hält, aber meinst du nicht dass du da gleich mit harten bandagen auffährst?

wieviel muss der bei dir noch leisten am bau? oder ist die leistung des gu schon völlig fertiggestellt? gibt es keine möglichkeit das persönlich auszuschnapsen und mit den leuten zu reden? vor gericht sind dann ja gleich alle fronten verhärtet und um die verfahrenskosten kannst vermutlich leicht neue fenster kaufen...

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Hallo sm6147,
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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
16.6.2015  (#6)
der liebe GU hätte noch ca. 35 Punkte Mängelbehebung zu leisten (wobei einige nett sind, Dachziegel nicht genagelt, Wassereintritt im Keller, Garagenwand feucht, etc. Ich habe natürlich entsprechend auch noch nicht gezahlt. Leider endet jedes Gespräch ziemlich gleich. Ich brauchen Geld! Kein Problem -behebe Mängel, dann gibts Geld. Ich brauchen Geld. Kein........
Somit drehn wir uns da ziemlich im Kreis. Also von der Seite ist mir das Ganze auch schon relativ Egal. Leider deckt meine RS Versicherung Bauangelegenheit nicht ab. (So gut wie keine in Österreich) Aber Lieferung von Fenstern und Terrassentüren sollte gedeckt sein.

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Hallo sm6147, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  vlzivo
16.6.2015  (#7)
blöde Frage - was genau ist gemäß Bautechnikverordnung Sicherheitsglas? Soweit ich weiß werden in AT AT [Außentemperatur] derzeit bei Fenster- und Türverglasung ausschließlich ESG Einscheiben-Sicherheitsglas bzw. VSG Verbundsicherheitsglas verwendet...wie der Name schon Sagt...beides Sicherheitsglas. Aber ich kann auch irren.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
17.6.2015  (#8)
an sich sind es zwei Aspekte:
erstens das Baurecht, wo ja steht, dass wir bei bestimmten (wie in diesem Fall) Konstruktionen ein Sicherheitsglas brauchen und das wird ziemlich sicher, falls im Einreichplan solche Fenster geplant waren, auch im Bescheid stehen, dass dies nachzuweisen ist;

zweitens: die Sicherheit, die eigentlich voran geht. Kenne aus meinem Freundeskreis leider ein Fall wo ein Kind in ein bodentiefes Fenster hinein gelaufen ist und es kein Sicherheitsglas war... das sah gar nicht gut aus.

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  •  AnTeMa
17.6.2015  (#9)
Sicherheitsglas - vizivo@
Stimmt- sowohl ESG wie auch VSG sind Sicherheitsgläser, die für diesen Zweck geeignet sind.

Soweit ich weiß gilt diese Verordnung mittlerweile in ganz Österreich, nachdem dies nach und nach bei allen Bundesländern eingeführt wurde.
Warum das Baurecht nicht für gleich alle Länder vereinheitlicht wird ist ziemlich blödsinnig.

Sm6147@
Soweit die Verpflichtung zu Sicherheitsglas zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bei euch gültig war ist der GU natürlich in der Verantwortung.
Wobei du wohl evt den Mehrpreis des Materials zu zahlen hättest-also von Floatglas zu VSG/ESG als 'Sowieso-Kosten'.

Die Umrüstkosten etc müßte der GU zahlen, also ggf nur diese einklagen, damit du nicht anteilig Gerichtskosten zahlen mußt.
Das wird dir aber ggf dein RA sagen.

Bist du denn mit der Schadensursache, Sachverständigengutachten etc soweit schon durch was deine anderen Mängel betrifft?
Dokumentation aller Vorgänge und Mängel ist am Wichtigsten, damit ein Verfahren zum Erfolg führen kann.

Du kannst doch weiter berichten, da Baumängel ein für viele interessantes Thema ist

Andreas Teich


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