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anzeige fahrerflucht - alkohol

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  •  rocko567
10.10. - 14.10.2024
41 Antworten | 21 Autoren 41
41
vielleicht ist jemand hier der mir hilft die gestern passierte situation einzuordnen....

meine frau fährt von der arbeit heim und in einer linkskurve kommt es mit einem entgegenkommenden auto zur berührung und beide spiegel sind defekt.
sie hat mich dann angerufen weil der unfallgegner einen unguten eindruck gemacht hat und sie beschuldigt hat.

(meine frau ist äußerst rechts gefahren und er ist auf ihre spur gekommen, das glaube ich ihr - ich weiß wie sie fährt; aber darum gehts eigentlich auch nicht)

er war dann aufmüpfig, frech und provokant als ich zur situation hinzugekommen bin.
er hat nur gemeint, is ihm eh alles wurscht er is vollkasko versichert.
auf anraten des polizeinotrufs wollten wir im anschluss die personalien austauschen, unfallbericht und versicherungsdaten.

nachdem uns beim abfotografieren des führerscheins beim näheren zusammenstehen ein deutlicher alkoholgeruch aufgefallen ist habe ich ihn gefragt ob er denn getrunken habe; was er vehement verneint hat. da ich aber ned deppert bin habe ich den notruf erneut gerufen und gebeten, dass eine streife mit alkotest dazukommt, da wir alkohol riechen.

als er mitbekommen hat, dass ich mit dem beamten am telefon über einen alkotest spreche ist er in sein auto gestiegen und weggefahren.

polizei hat dann natürlich halterabfrage gemacht und am wohnort ihn aber nicht angetroffen. er hat sich wo versteckt und auch am telefon seinen ort nicht bekannt gegeben.
also war die sache eindeutig.....

wir haben ihn dann wegen fahrerflucht angezeigt (auf anraten der polizei) weil eben durch sein wegfahren nicht alle daten aufgenommen werden konnten. alkohol wird man ihm vermutlich nicht mehr nachweisen können.
interessant: lt. polizei ist er NICHT vollkasko versichert.

der schaden am auto meiner frau ist eine lappalie, der ganze spiegel kost vielleicht 100 € aber darum gings uns schon lang nicht mehr. diese schnippische und provokante art und dazu die offensichtliche alkoholisierung haben uns so verärgert, dass ich das nun vielleicht auch noch einen schritt weiterspinnen möchte.

was meint ihr:
wir sind nicht vollkasko versichert - angenommen wir lassen den spiegel reparieren; kann ich mit einem kleinen anwaltsbrief die reparatur bei ihm einklagen? anwältin vorhanden und verkehrsrechtsschutz auch.
klar - es gibt keinen beweis, dass er alkoholosiert war aber für mich ist die verweigerung den alkotest zu machen eigentlich schon beweis genug.
ich verstehs einfach nicht, dass man durch wegfahren und verstecken es schafft sich der verantwortung zu entziehen.

  •  sudo
10.10.2024  (#1)
Red mal mit der Anwältin, die soll dann kurz eine Freigabe bei der VS einholen und dann einen netten Brief an den Herrn schicken. Vielleicht noch kurz bei der Polizei nachfragen ob/wann der offizielle Bericht vom Einstaz verfügbar ist und den auch der Anwältin vorlegen.

Dem Unfallgegner (a**hole 🤬) wird wohl leider wenig passieren, so muss er zumindest den Spiegel und die Anwaltskosten zahlen.
Man kann nur hoffen dass ihm das eine Lehre ist... 


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  •  HelmutG
10.10.2024  (#2)
Den Alkotest hat er ja nicht verweigert, es konnte gar keiner durchgeführt werden. Die Verweigerung alleine wäre schon der FS Entzug und automatisch die Höchststrafe. Dazu muss er jedoch von den Beamten zum Alkoholtest aufgefordert werden. Dies war aber auf Grund des entfernens von der Unfallstelle nicht möglich.
Die BH wird ein Strafmaß für die Fahrerflucht finden müssen. Dies kann bis zum Führerscheinentzug führen. (wird es in der Regel auch)
Weiters wird man überlegen, ob man ihn einer Verkehrstautglichkeitsüberprüfung unterzieht. 
Gefallen hat er sich mit seinem Verhalten nicht getan.

Ob sich die Schuldfrage für den Unfall klären lässt, ist fraglich. Fakt, nur dann wenn ihm die Schuld nachgewiesen wird, wird seine Haftplicht euren Schaden übernehmen. Dabei ist es völlig irrelevant ob er Kaskoversichert ist oder nicht.
Anwalt wird dir nicht viel bringen.


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  •  atma
  •   Gold-Award
10.10.2024  (#3)
am Ende steht dann Aussage gegen Aussage, du hast viele Rennereien und es wird recht wenig rauskommen.

Mir hat vor einigen Wochen ein Pensionist in einer Parkgarage seine Tür gegen mein Auto geknallt. Hab ihn dann gefragt, ob es ihm noch gut geht, da hat er mich doch tatsächlich gefragt, wie ich auf die Idee komme, ihm das vorzuwerfen, ist aufs Gas gestiegen und hat mich fast umgefahren.
Bin dann auch ziemlich sauer zur Polizei, die haben das nicht mal aufgenommen, weil ich ja nichts beweisen kann. Kamera gibts in der Garage keine und somit hab ich Pech gehabt. Schaden ist mehrere hundert Euro, den darf ich mir selbst zahlen.

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  •  christoph1703
10.10.2024  (#4)
Wenn beide Autos beschädigt sind, müsste sich da doch was nachweisen lassen, oder nicht?

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  •  satking
10.10.2024  (#5)
ja - so eine Tesla dashcam is schon was feines

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
10.10.2024  (#6)

zitat..
satking schrieb: ja - so eine Tesla dashcam is schon was feines

Nachweis von Straftaten anderer
Wer eine vermutete oder tatsächliche Straftat bzw. ein Fehlverhalten mittels Dashcam filmt und diese Aufnahmen der Polizei oder Behörde übergibt, verstößt gegen das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Folglich drohen Strafen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.
Auch das ist also verboten.

Siehe: https://autorevue.at/ratgeber/dashcam-oesterreich-verboten-oder-erlaubt


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  •  Destroent
10.10.2024  (#7)

zitat..
tomsl schrieb:

Nachweis von Straftaten anderer

Wer eine vermutete oder tatsächliche Straftat bzw. ein Fehlverhalten mittels Dashcam filmt und diese Aufnahmen der Polizei oder Behörde übergibt, verstößt gegen das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Folglich drohen Strafen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

Auch das ist also verboten.

Siehe: https://autorevue.at/ratgeber/dashcam-oesterreich-verboten-oder-erlaubt

Und das ist ein großes Problem in Ö. Das würde ich sofort ändern 


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  •  satking
10.10.2024  (#8)

zitat..
tomsl schrieb:

──────..
satking schrieb: ja - so eine Tesla dashcam is schon was feines
───────────────

Nachweis von Straftaten anderer

Wer eine vermutete oder tatsächliche Straftat bzw. ein Fehlverhalten mittels Dashcam filmt und diese Aufnahmen der Polizei oder Behörde übergibt, verstößt gegen das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Folglich drohen Strafen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

Auch das ist also verboten.

Siehe: https://autorevue.at/ratgeber/dashcam-oesterreich-verboten-oder-erlaubt

gibt genug beispiele die das Gegenteil beweisen 
im tff forum hab ich einiges dazu gelesen 

die Polizei ist da immer seehr dankbar über solche aufnahmen und auch die richter freuen sich


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  •  rocko567
10.10.2024  (#9)
ohje, eine dashcam diskussion...  pls not.

hab die ganze sache der anwältin übergeben; sie meinte auch, dass das fahrerflucht ist.

ich hab mir bisserl das strafmaß für fahrerflucht angesehen. ui - das wird ihn härter treffen als das bisserl alkohol. die schuld beweisen können wir ihm nicht. gibt keine videos dgl.

den ofiziellen bericht hab ich bei der polizei angefordert. - gebe ich alles der anwältin.

nochmal: mir gehts hier nicht um den schaden selbst. diese schuldzuweisende, freche art und dann das verschwinden offensichtlich alkoholisiert, ein paar anwaltsbrieferl tun mir da schon gut.
anwältin ist guter dinge und sieht nicht ein, dass wir auf dem schaden sitzen bleiben sollen.

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  •  HelmutG
10.10.2024  (#10)
Die Anwältin arbeitet für ihr Geld, natürlich schreibt sie gerne die Briefe.
Auf den Schaden wirst du dennoch sitzen bleiben wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Deine RSV (die es hoffentlich gibt) wird die Anwältin bezahlen, du wirst viel Zeit und Nerven verbraucht haben um das zu erreicht haben, was du in 20min alleine auf der Polizei hättest machen können.
Nämlich die Anzeige wegen Fahrerflucht.
Was die Beamten wahrscheinlich ohnehin schon so aufgenommen haben, wenn sie vor Ort waren.




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  •  rocko567
10.10.2024  (#11)
ja - RSV natürlich vorhanden.
fahrerflucht anzeige haben wir gestern schon bei der polizei erstattet. beamten waren keine an der unfallstelle.

mal sehen was rauskommt. ich kenn die anwältin gut, die schreibt nicht einfach brieferl wenns aussichtslos ist.
ich werde hier auf jeden fall weiter berichten.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
10.10.2024  (#12)

zitat..
rocko567 schrieb: RSV natürlich vorhanden.

Würde ich auf jeden Fall so machen, wenn du eine Deckung dafür hast. Zeit und Nerven halte ich in dem Fall für überschaubar, weil 'anfäulen' wirds dich so auch genug, wenn du nichts unternimmst. Ich bin auch jemand, ich kann so etwas nicht auf mir sitzen lassen. Dafür ist mein Gerechtigkeitsempfinden zu groß. Man kann ja mal im gewissen Rahmen den Druck auf dieses Individuum erhöhen und schauen was dabei rauskommt.

Habt ihr noch andere Fotos machen können? Mein Vorsatz für solche Situationen ist immer, alles niederknipsen, solange die Autos noch nicht bewegt wurden. Daten aufschreiben kann man immer noch, aber die genaue Situation kannst du nachher nicht mehr einfangen, weil es meistens so läuft "fahren wir mal da drüben in die Bucht und regeln das dort, damit wir den Verkehr nicht aufhalten".


zitat..
atma schrieb: am Ende steht dann Aussage gegen Aussage

Wenn gar nichts gewesen wäre, hätte rocko wohl kaum ein Foto zu besagter Zeit von seinem Führerschein. Ob der andere wirklich am Unfall Schuld war oder nicht kann spannend werden, aber für die gegnerische Story ist die Fahrerflucht bestimmt nicht förderlich.

Mit nichts in der Hand wird es schwierig, aber hier stehen die Chancen deutlich besser, wenn du mich fragst.


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  •  JoeSi
  •   Bronze-Award
10.10.2024  (#13)

zitat..
satking schrieb:

──────..

───────────────

gibt genug beispiele die das Gegenteil beweisen 
im tff forum hab ich einiges dazu gelesen 

die Polizei ist da immer seehr dankbar über solche aufnahmen und auch die richter freuen sich

Sicher dass das Video als offizieller Beweis zugelassen wird/wurde?
Die Beamten sehen sich das sicher gern an und können entsprechend in eine Richtung "ermitteln/fragen" stellen, aber wenn es beim Richter um Beweise geht, kann so ein Video doch nicht offiziell als Beweis geführt werden. 
Würde doch jeder Anwalt sofort beeinspruchen dass der Beweis an sich nicht zugelassen werden darf. 
Aber mich würde hier die Meinung/Erfahrung von euch interessieren, weil ich über eine Dashcam schon länger überlege (Außendienst, ca. 40tkm / Jahr unterwegs)


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.10.2024  (#14)
Fahrerflucht????
- er ist stehen geblieben
- er hat mit deiner Frau gesprochen
- er war sogar solange am Unfallort bis du dazugekommen bist. Auch mit dir hat es ein Gespräch gegeben.
- auch das Unfallfahrzeug stand dabei - is also einschließlich Kennzeichen bekannt.
- du hast den Führerschein fotografiert - also geklärte Personenidentität
- es gibt keine verbindliche Verpflichtung, einen Unfallbericht auszufüllen bzw. zu unterschreiben (kann aber unbestritten sehr hilfreich sein)

Weiters ist Fahrerflucht ein reine Verwaltungsübertretung und wird als solche mit einer Verwaltungsstrafe geahndet (gleichsam wie ein Strafmandat für Schnellfahren).
Fahrerflucht bedeutet nicht automatisch, dass der Fahrerflüchtige alleinige Schuld am Unfall hatte. D.h. die Verschuldensfrage bleibt trotzdem und unabhängig davon zu klären, denn rein versicherungstechnisch muss eine der beiden Haftpflichtversicherungen dem anderen ja den Schaden (allenfalls teilweise bei Teilschuld) zahlen. Der Fahrerflüchtige muss bei Unfallverschulden allenfalls damit rechnen, dass sich die Versicherung den über die Haftpflicht an den Unfallgegner bezahlten Schaden bei ihm per Regress zurück holt.
Wenn deine Frau also am Unfall schuldlos ist (was im Detail zu klären sein wird), dann bekommt sie von der Haftpflicht des Gegners den Schaden bezahlt. Wer der Gegner ist/war, ist ja eindeutig bekannt. Ob sein Verhalten letztlich als Fahrerflucht einzustufen ist, hat damit nichts zu tun.
Zu versuchen, ihm eine Fahrerflucht anzulasten, hat also nur die Konsequenz, dass er dafür eine Verwaltungsstrafe bekommen würde. Außerdem würde die Versicherung (im Fall, dass er schuld war) ebenfalls versuchen, die Fahrerfluchtkarte zu ziehen, da sie sich dann bei ihm ja regressieren kann (ob es ihnen bei diesem geringen Schadensausmaß das wert ist, ist eine andere Frage).

Nur mal so aus dem Bauch heraus - ohne spezifische Rechtskenntnisse - geschrieben.......

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
10.10.2024  (#15)

zitat..
Karl10 schrieb: - du hast den Führerschein fotografiert - also geklärte Personenidentität

Das reicht aber laut StVO nicht, §4 (5) besagt u.a.
"...einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben."
Der Führerschein hat keine Adresse und das Kennzeichen alleine ersetzt das auch nicht.
Das ausreichende Mitwirken ist hier mal nicht gegeben, wenn er sich davor aus dem Staub macht.

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  •  rocko567
10.10.2024  (#16)

zitat..
rabaum schrieb:

──────..
Karl10 schrieb: - du hast den Führerschein fotografiert - also geklärte Personenidentität
───────────────

Das reicht aber laut StVO nicht, §4 (5) besagt u.a.
"...einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben."
Der Führerschein hat keine Adresse und das Kennzeichen alleine ersetzt das auch nicht.
Das ausreichende Mitwirken ist hier mal nicht gegeben, wenn er sich davor aus dem Staub macht.

und genau das hat die polizei und unsere anwältin auch so gesagt. will ihm nichts anlasten, will bloß gerechtigkeit.
danke karl für deine meinung, freut mich mal wieder von dir zu lesen.

ich denke wie es ausgeht wird jetzt mal die zeit zeigen. und ganz ehrlich? selbst wenn die versicherung bei ihm in regress geht - was sie ziemlich sicher tun wird. bin ich schon zufrieden.




1
  •  csblack
  •   Silber-Award
10.10.2024  (#17)
Dem Herren einen Brief zu schreiben wird euch nix bringen, da er durch Abschluss seiner Versicherung sämtliche Pflichten die daraus entstehenden im Inhalt des Vertrages abgetreten hat. Einmal grob gesagt.
Das wird deiner Anwältin (hoffentlich) klar sein. Ergo, wie bereits vorher oft erwähnt, wird sie sich an die Versicherung des Schuldigen wenden. Diese werden so gut es ihnen möglich ist, das Verschulden prüfen. Je nachdem ob und wie deren Versicherungsnehmer reagiert ist von einer Ablehnung, Verschuldensteilung bis hin zur kompletten Übernahme alles drinnen. Zumeist ist es in solchen Fällen aber so, dass jeder der Beteiligten angibt, dass der Andere über die Fahrbahnmittel kam, ergo Teilung im Verhältnis 1:1, heißt ihr bekommt 50%. Darauf könntet ihr dann Klage einbringen, dann entscheidet wieder die Versicherung des Unfallgegners ob sie das Risiko eingeht oder prozessökonisch den Schaden von euch zur Gänze zahlt. 
Punkt.

Einen reinen Regress wegen Fahrerflucht gibt es nicht, da dies keine Obliegenheitsverletzung darstellt. Regress wegen Alkoholisierung ist nur möglich, wenn es dafür eine strafrechtliche Verurteilung gibt, und das ist hier nicht der Fall.
Wenn der Referent gut arbeitet wird euer Unfallgegner allerdings mit einem Regress rechnen können da er nun einmal gegen die Aufklärungspflicht verstoßen hat und nicht an der Unfallaufklärung mitgeholfen hat. Wenn er das allerdings wieder gut begründen kann, ist auch die Versicherung machtlos.

@atma ... Würde ich so nicht auf mir sitzen lassen und Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung stellen und auf eine Gegenüberstellung bestehen. Damit lässt sich das zumeist super aufklären.

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  •  stefan4713
10.10.2024  (#18)
ganz ehrlich, vergiss es lass gut sein
Passiert is nix ausser das das ego beschädigt ist 
Schade um zeit und nerven

1
  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
10.10.2024  (#19)
Eh traurig welche Leute angeblich Fahrtauglich sind.

Wünsche dir alles Gute bei der Sache.

80€ für eine Dashcam wirst vermutlich jetzt ausgeben ;)

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.10.2024  (#20)

zitat..
rocko567 schrieb: selbst wenn die versicherung bei ihm in regress geht - was sie ziemlich sicher tun wird. bin ich schon zufrieden.

Warum sollte die Versicherung bei ihm in Regress gehen?

Du hast seinen Führerschein abfotografiert, hast die Autonummer, ev. auch die Telefonnummer (wie konnte ihn dann die Polizei erreichen?).
Ob da jetzt auch noch die Adresse ausgetauscht wurde oder nicht, kann wieder in Aussage gegen Aussage ausgelegt werden.

Dass er nach Alkohol gerochen hat, ist an sich noch nicht strafbar.

zitat..
Bauherrjoe schrieb: Eh traurig welche Leute angeblich Fahrtauglich sind.

Das ist nicht nachgewiesen...auch nicht, ob er zwei Seidel oder einen 2 Flaschen Schnaps getrunken hat.

zitat..
stefan4713 schrieb: ganz ehrlich, vergiss es lass gut sein
Passiert is nix ausser das das ego beschädigt ist 

Find ich auch...du hast die Daten ja, kannst ja über die Versicherung eine Schadensmeldung versuchen.
Im worst case bleibst auf 36 € sitzen, da du die (unnötigerweise) die Polizei gerufen hast.

Die Anwältin schreibt dir liebend gerne und so oft du willst Briefe...die lebt davon emoji




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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
11.10.2024  (#21)

zitat..
gdfde schrieb: Das ist nicht nachgewiesen...auch nicht, ob er zwei Seidel oder einen 2 Flaschen Schnaps getrunken hat.

Dass er nicht auf die Polizei warten wollte, spricht ja wohl Bände. Aber es ist halt in Österreich noch immer so, dass Alkoholkonsum verherrlicht wird.


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