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anzeige fahrerflucht - alkohol

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  •  rocko567
10.10. - 14.10.2024
41 Antworten | 21 Autoren 41
41
vielleicht ist jemand hier der mir hilft die gestern passierte situation einzuordnen....

meine frau fährt von der arbeit heim und in einer linkskurve kommt es mit einem entgegenkommenden auto zur berührung und beide spiegel sind defekt.
sie hat mich dann angerufen weil der unfallgegner einen unguten eindruck gemacht hat und sie beschuldigt hat.

(meine frau ist äußerst rechts gefahren und er ist auf ihre spur gekommen, das glaube ich ihr - ich weiß wie sie fährt; aber darum gehts eigentlich auch nicht)

er war dann aufmüpfig, frech und provokant als ich zur situation hinzugekommen bin.
er hat nur gemeint, is ihm eh alles wurscht er is vollkasko versichert.
auf anraten des polizeinotrufs wollten wir im anschluss die personalien austauschen, unfallbericht und versicherungsdaten.

nachdem uns beim abfotografieren des führerscheins beim näheren zusammenstehen ein deutlicher alkoholgeruch aufgefallen ist habe ich ihn gefragt ob er denn getrunken habe; was er vehement verneint hat. da ich aber ned deppert bin habe ich den notruf erneut gerufen und gebeten, dass eine streife mit alkotest dazukommt, da wir alkohol riechen.

als er mitbekommen hat, dass ich mit dem beamten am telefon über einen alkotest spreche ist er in sein auto gestiegen und weggefahren.

polizei hat dann natürlich halterabfrage gemacht und am wohnort ihn aber nicht angetroffen. er hat sich wo versteckt und auch am telefon seinen ort nicht bekannt gegeben.
also war die sache eindeutig.....

wir haben ihn dann wegen fahrerflucht angezeigt (auf anraten der polizei) weil eben durch sein wegfahren nicht alle daten aufgenommen werden konnten. alkohol wird man ihm vermutlich nicht mehr nachweisen können.
interessant: lt. polizei ist er NICHT vollkasko versichert.

der schaden am auto meiner frau ist eine lappalie, der ganze spiegel kost vielleicht 100 € aber darum gings uns schon lang nicht mehr. diese schnippische und provokante art und dazu die offensichtliche alkoholisierung haben uns so verärgert, dass ich das nun vielleicht auch noch einen schritt weiterspinnen möchte.

was meint ihr:
wir sind nicht vollkasko versichert - angenommen wir lassen den spiegel reparieren; kann ich mit einem kleinen anwaltsbrief die reparatur bei ihm einklagen? anwältin vorhanden und verkehrsrechtsschutz auch.
klar - es gibt keinen beweis, dass er alkoholosiert war aber für mich ist die verweigerung den alkotest zu machen eigentlich schon beweis genug.
ich verstehs einfach nicht, dass man durch wegfahren und verstecken es schafft sich der verantwortung zu entziehen.

  •  sir0x
  •   Bronze-Award
11.10.2024  (#21)

zitat..
gdfde schrieb: Das ist nicht nachgewiesen...auch nicht, ob er zwei Seidel oder einen 2 Flaschen Schnaps getrunken hat.

Dass er nicht auf die Polizei warten wollte, spricht ja wohl Bände. Aber es ist halt in Österreich noch immer so, dass Alkoholkonsum verherrlicht wird.


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  •  rocko567
11.10.2024  (#22)
ich hab unnötigerweise die polizei gerufen???
das ist ja an lächerlichkeit kaum zu überbieten.

ich lass es nicht gut sein. RSV deckt anwalt und die darf arbeiten.

klar kann die versicherung regressieren bei verdacht auf alkohol (quelle öamtc rechtsberatung)

ich werd hier keine infos mehr nennen weil sonst heissts wahrscheinlich ich war der der gsoffen hat. 
berichte dann wie es ausgegangen ist.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.10.2024  (#23)

zitat..
rocko567 schrieb: ich lass es nicht gut sein. RSV deckt anwalt und die darf arbeiten.

Da gibt es Bagatellgremzen. Vorher also in der RS-Fach nachfragen.

Meine Meinung: abhaken und gut sein lassen. Bringt null, du wirst die Welt nicht gerechter machen. Es kostet nur deine Nerven, so scheixxe sich das auch anfühlt.


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  •  csblack
  •   Silber-Award
11.10.2024  (#24)

zitat..
rocko567 schrieb: klar kann die versicherung regressieren bei verdacht auf alkohol (quelle öamtc rechtsberatung)

So pauschal gesagt stimmt das leider nicht. Schließlich ist die Versicherung in der Verpflichtung, eine Alkoholisierung nachzuweisen oder Umstände zu beweisen, die keinen anderen Schluss zulassen. Z.B Mitten in der Nacht, am Wochenende, eigenartige Unfallursache, Fahrerflucht, Polizei findet ihn nicht, etc.

Bei dir handelt es sich um einen Unfall im Begegnungsverkehr. Wer wie weit mittig war oder nicht ist für Nicht-Unfallbeteiligte im Nachhinein kaum prüfbar. Daher wie bereits erwähnt, alles möglich.

Ich hätte es mir auch nicht gefallen lassen und hätte auch die Polizei gerufen, schließlich war der Verdacht auf Alkoholisierung gegeben. Wer weiß, was der Herr ggf sonst an dem Tag noch für Unfälle gebaut hätte.... Alkohol hat am Steuer nix verloren und jeder der so auch noch einen Unfall baut, dem gehört jede Strafe die er bekommen kann....


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  •  atma
  •   Gold-Award
12.10.2024  (#25)
Sobald du die Anzeige machst, bekommt der doch auch deine Daten inkl Adresse, oder täusche ich mich da?
das war der Grund, warum ich trotz Foto vom Fahrer und Auto dann keine Anzeige gemacht hab. Ich brauch keinen idioten, der mir dann aus Rache noch was zfleiss tut. 

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  •  scarpej
  •   Bronze-Award
12.10.2024  (#26)

zitat..
rocko567 schrieb: ich werd hier keine infos mehr nennen weil sonst heissts wahrscheinlich ich war der der gsoffen hat. 

... pflaum doch nicht die Leute an, die dir helfen wollen. 😒Das ist unsportlich.

Vielleicht schläfts du mal einige Tage über die Sache, um die Zündschnur wieder etwas nachwachsen zu lassen 😉... und vielleicht lichten sich dann die vor Zorn rot leuchtenden Nebel, und es ergibt sich doch noch ein guter Weg...😊


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.10.2024  (#27)

zitat..
sir0x schrieb: Dass er nicht auf die Polizei warten wollte, spricht ja wohl Bände. Aber es ist halt in Österreich noch immer so, dass Alkoholkonsum verherrlicht wird.

Ich hab nichts verherrlicht, ich hab lediglich gesagt, dass wir´s nicht wissen.
Und auch, dass in Österreich fahren nach Alkoholkonsum nicht verboten ist.
Ich hab das weder als gut, noch als schlecht bewertet emoji

Ich hätt wahrscheinlich wegen so einer Lappalie auch nicht auf die Polizei gewartet.


zitat..
rocko567 schrieb: ich hab unnötigerweise die polizei gerufen???
das ist ja an lächerlichkeit kaum zu überbieten.

Du kannst immer die Polizei rufen, musst dann aber damit rechnen, dass du die "Blaulichtsteuer" bezahlen mußt, weil´s bei Unfällen nur mit Sachschäden eben nicht notwendig ist...das sind eben diese 36 €.
Polizei mußt du rufen, wenn´s Personenschaden gibt, und das kostet logischerweise nichts.


zitat..
rocko567 schrieb: ich lass es nicht gut sein. RSV deckt anwalt und die darf arbeiten.

klar kann die versicherung regressieren bei verdacht auf alkohol (quelle öamtc rechtsberatung)

Eh, kannst du natürlich.
Es kann aber dann zur Folge haben, dass dich die RSV anschliessend kündigt, wenn da Unmengen an Kosten versenkt werden.
Wird aber hier wahrscheinlich nicht passieren...deine Rechtsanwältin schreibt einen Brief, kassiert paar hundert €, die gegnerische Haftpflichtversicherung wird das ignorieren oder mit einem Standardschreiben ablehnen, weil nicht nachweisbar und der Hergang vollkommen unklar und du wirst dich dann noch mehr ärgern emoji


zitat..
rocko567 schrieb: ich werd hier keine infos mehr nennen weil sonst heissts wahrscheinlich ich war der der gsoffen hat. 

Entspann dich, niemand hier will dir schlechtes emoji

zitat..
atma schrieb: Sobald du die Anzeige machst, bekommt der doch auch deine Daten inkl Adresse, oder täusche ich mich da?

Bin mir nicht sicher, aber muß nicht sein.
zb. du zeigst jemanden an, wenn er vor deiner Einfahrt parkt...Verursacher bekommt Strafe durch Polizei wegen Falschparken...da scheinst du nicht auf.

Wenns jedoch zu einem (Gerichts-/Straf-)verfahren kommt, dann wirst du aufscheinen.




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  •  chrismo
  •   Gold-Award
12.10.2024  (#28)
Kann mir nicht vorstellen, dass da irgendwas rauskommt.

Bei Spiegelberührung ohne weitere Zeugen wird das zu 99% auf eine 50:50 Schuld beider rauslaufen. 

Er hat dazu auch die Daten herausgegeben, die nötig waren um die Versicherungen einzuschalten. Fahrerflucht wird also kaum halten. Ohne Personenschaden ist man nicht verpflichtet, die Polizei einzuschalten.

Was bleibt ist ein Haufen Ärger - zurecht, wenn einem einer (vielleicht besoffen) ins Auto fährt. Andererseits: so Sachen können viel schlimmer ausgehen (Personenschaden).

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
12.10.2024  (#29)

zitat..
chrismo schrieb: Andererseits: so Sachen können viel schlimmer ausgehen (Personenschaden).

Und genau deswegen hätte es den Typen jetzt erwischen sollen, so hat der genau gar nix daraus mitgenommen


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  •  scarpej
  •   Bronze-Award
12.10.2024  (#30)

zitat..
sir0x schrieb: Und genau deswegen hätte es den Typen jetzt erwischen sollen, so hat der genau gar nix daraus mitgenommen

...also wenns ein Typ ist, der aus DER Sache nichts gelernt hat, dann würde er auch aus einer Strafe auch nichts lernen. Solche Typen reagieren dann eher narzistisch mit dem O-Ton: "Die Welt hat sich gegen mich verschworen, die spinnen ja alle, ich hab nichts falsch gemacht und außerdem ist nichts passiert und außerdem Gründe ich jetzt meinen eigenen Staat nur für mich ganz alleine."

Sollte er jedoch aus "Panik" geflohen sein, dann haben wir gute Chancen, dass er sich besinnt und aus der Sache lernt --> Wobei nach der Erzählung vermute ich eher 1.Szenario...




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  •  Gemeinderat
12.10.2024  (#31)
Grundsätzlich ist die Fahrerflucht sowieso erfüllt, wenn er sich nicht "ohne unnötigen Aufschub" bei der nächsten Polizeidienststelle meldet oder die relevanten Daten ausgetauscht wurden - wurden sie das, liegt keine vor.

Wenn es sich nur um einen Verkehrsunfall mit Sachschaden handelt und man hat das Kennzeichen, genügt das schon. 
Falls man sich (wie Erwachsene das tun sollten) austauscht, dann am besten gleich die Versicherungsdaten.

Die Polizei sollte man aber auch dann anfordern, wenn der Lenker nicht Zulassungsbesitzer ist, denn den hat der Lenker dann auch umgehend zu informieren (auch dann fällt, wenn sich das nicht geändert hat zwischenzeitlich, keine Gebühr an!).

Da man die "Blaulichtsteuer", wie sie genannt wird (§4/5b StVO Gebühr) auch im Zivilrechtsverfahren zurückfordern könnte, ich aber lieber auch stets Gewissheit und eine ordentliche Erhebung des Sachschadens (bei Alkohol / Personenschaden ist sowieso die Polizei zuständig, da Amtswegigkeit (Offizialsprinzip), da wir hier nicht mehr von einem Sachschaden reden, sondern ggf. von Körperverletzung), mache ich das aber eigentlich immer, es sei denn, es ist wirklich eine Kleinigkeit wo es faktisch um nicht viel geht.


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Mir ist genau dasselbe nämlich passiert.
Begegnungsverkehr, er zu weit in der Kurve bei mir - zack, Türe touchiert und Spiegel abrasiert.

Er war nicht nur zu schnell (laut des nachfahrenden Autofahrers) sondern kam auch nicht an die Unfallstelle zurück - und hat sich erst am Folgetag bei der Polizei gemeldet (meine Vermutung: bsoffn...) - daher war die Anzeige wegen Fahrerflucht sowieso klar von Seiten der Polizei.

Der Rest war nur mehr eine versicherungsseitige Formalität, die damit endetete, dass meine Vollkasko mir meinen Schaden bezahlt hat bzw. seine Haftpflicht diesen Schaden reguliert haben dürfte (hab nie mehr was gehört). 
Bei 50:50 zahlt nämlich NICHT jeder seinen Schaden, wie das behauptet wird.
Die Haftpflicht der gegnerischen Partei zahlt deinen Schaden und deine zahlt den des Gegners.

Wie gesagt, in meinem Fall mit Vollkasko geht diese auch in Vorleistung (wenn man das will).
Bezahlen musste ich dann natürlich die MwSt. des Selbstbehalts (da gewerblich).

Den Aufwand und Ärger im Januar (2022) hatte dann nur ich und die Lauferei.


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Da es ja leider keine eigene dienstliche Wahrnehmung des Organs der öffentlichen Sicherheit (Polizist) gegeben hat und auch niemand anzutreffen war (Anmerkung: wenn der zuhause ist und schlicht nicht die Tür aufmacht, hat die Polizei genauso Pech beim Thema Alkohol), wirds also bei dem Sachschaden bleiben.

Bei mir war die Fahrerflucht erfüllt, da er sich überhaupt nicht an der Unfallstelle eingefunden hat (sogar der Zeuge wartete mit mir - war leider ein altes Tesla Model S ohne Dashcam).

Er behauptete dann am Folgetag, dass er weiter vorne gewartet habe, aber niemand gekommen sei (ja no na - woher sollte ich wissen wo der gute junge Bursche dann stehen geblieben ist, wenn nicht an der Unfallstelle).

Der zuständige Polizist, der mit mir die Vernehmung gemacht hat (ein Formalakt) und die Fotos von mir sichergestellt hat, sowie weitere Angaben (Spiegelkappe des Audi A5 es Unfallgegners) hat mir wenige Tage später auch den Akt zugeschickt und da waren auch die ganzen Daten des Unfallgegners mit drauf.

Eben weil es sich um einen reinen Versicherungsfall gehandelt hat.
Dadurch, dass ich aber weder Kennzeichen noch Daten hatte, war für mich keine Blaulichtsteuer zu bezahlen.

Für mich war der Fall dann wenige Tage später bereits mit Reparaturfreigabe bzw. Reparatur des Autos schon erledigt.

Es fehlten aber nur wenige Zentimeter, dann wäre der Einschlagwinkel so gewesen, dass er nicht an mir vorbei, sondern direkt in mich hineingeknallt wäre... also quasi frontal ins Eck... daran will ich auch bis heute lieber nicht denken, denn gefahren ist er ja garantiert zu schnell, aber auch ich mit den erlaubten 50 km/h.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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  •  Destroent
12.10.2024  (#32)
Wie hier alle einfach sagen er soll es lassen. Endlich einer der zumindest versucht das einer dieser alki Fahrer belangt wird. Irgendwann ist der paar cm weiter auf der anderen Spur und dann ist es nicht mehr nur Spiegel auf Spiegel 

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  •  csblack
  •   Silber-Award
12.10.2024  (#33)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Der Rest war nur mehr eine versicherungsseitige Formalität, die damit endetete, dass meine Vollkasko mir meinen Schaden bezahlt hat bzw. seine Haftpflicht diesen Schaden reguliert haben dürfte (hab nie mehr was gehört). 
Bei 50:50 zahlt nämlich NICHT jeder seinen Schaden, wie das behauptet wird.
Die Haftpflicht der gegnerischen Partei zahlt deinen Schaden und deine zahlt den des Gegners.

Sorry, aber da muss ich einhaken. Entweder deine Kasko zahlt alles und die andere Versicherung nix, oder die Haftpflicht Versicherung einen Teil und den Rest deine Kasko. Da muss aber irgendwie dein OK an die Kasko ergangen sein. Eine Kaskoversicherung regressiert bei solch einem geringen Schaden NICHT bei de gegnerischen Haftpflicht Versicherung, Ausnahme ist die Porsche Versicherung.

Und dass automatisch bei 1:1 jede Versicherung 50% zahlt stimmt auch nicht. Jede Versicherung entscheidet eigenständig....

Blaulichtsteuer wird im Rahmen eines Zivilprozesses auch nicht übernommen wenn der Datenaustausch möglich war, aber eine Person dennoch die Polizei rufen wollte....


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  •  Gemeinderat
12.10.2024  (#34)
Ich weiß nur, dass man mir angeboten hatte, den Fall über meine Vollkasko "vorher" abzuwickeln - und die kümmern sich dann um den Regress. 
Ich habe damals nur den Unfall gemeldet, bekam die Schadennummer und den Rest haben sich die Versicherungen ausgemacht.

Ich erhielt nie mehr eine Rückmeldung dazu, was herausgekommen war.

Wie die Versicherung (Helvetia) das damals gemacht hat im Nachhinein, weiß ich nicht - dann hat mir der Berater entweder was zweideutig mitgeteilt, oder ich habe es schlicht nicht mehr korrekt in Erinnerung.

Falls du die weiteren Infos auch zu mir meintest: 
Dass 50/50 gezahlt wird, hatte ich ja auch nicht behauptet.

Ja darum schrieb ich ja, ich würde es trotzdem immer wollen, damit alles ordentlich dokumentiert ist.




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  •  csblack
  •   Silber-Award
12.10.2024  (#35)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ich habe damals nur den Unfall gemeldet, bekam die Schadennummer und den Rest haben sich die Versicherungen ausgemacht.

Versicherungen machen sich untereinander genau nix aus 😅
Aber genau für solche Fälle ist eine Kaskoversicherung ja auch gedacht. Schaden wird rasch repariert und die Sache ist erledigt, ohne langwierig zu streiten 😃

Ich höre nur schon seit Jahren, dass sich das die Versicherungen alles ausmachen, daher steige ich auf das Thema immer sofort mit Emotionen ein - Berufsrisiko, bitte nicht persönlich nehmen 😂


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.10.2024  (#36)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Die Polizei sollte man aber auch dann anfordern, wenn der Lenker nicht Zulassungsbesitzer ist, denn den hat der Lenker dann auch umgehend zu informieren (auch dann fällt, wenn sich das nicht geändert hat zwischenzeitlich, keine Gebühr an!).

Das bezweifel ich, alleine schon bei Firmenautos steht die Firma oder der Leasinggeber im Zulassungsschein.
Der Zulassungshalter muß wissen, wer mit seinem Auto unterwegs ist, weil er letztendlich auch dafür haftet...that´s it.

zitat..
Gemeinderat schrieb: Da man die "Blaulichtsteuer", wie sie genannt wird (§4/5b StVO Gebühr) auch im Zivilrechtsverfahren zurückfordern könnte, ich aber lieber auch stets Gewissheit und eine ordentliche Erhebung des Sachschadens (bei Alkohol / Personenschaden ist sowieso die Polizei zuständig, da Amtswegigkeit (Offizialsprinzip), da wir hier nicht mehr von einem Sachschaden reden, sondern ggf. von Körperverletzung), mache ich das aber eigentlich immer

Kannst eh machen.
Du darfst dir aber nicht erwarten, dass der Unfallgegner dann auch solange wartet, bis die Polizei dann irgendwann mal daherkommt oder dass die Polizei überhaupt ausrückt.

zitat..
Destroent schrieb: Wie hier alle einfach sagen er soll es lassen. Endlich einer der zumindest versucht das einer dieser alki Fahrer belangt wird.

...von dem wir aber nicht wissen, ob er tatsächlich ein illegaler Alki Fahrer ist emoji

Bin schon gespannt, wie dieser Fall ausgeht...vor allem auch mit dem Hintergrund, dass der vermutete Schaden (100 €) anscheinend weniger ausmacht, als die Involvierung eines Rechtanwalts und die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist.

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
12.10.2024  (#37)

zitat..
gdfde schrieb: Du darfst dir aber nicht erwarten, dass der Unfallgegner dann auch solange wartet, bis die Polizei dann irgendwann mal daherkommt oder dass die Polizei überhaupt ausrückt.

wo wir dann wieder beim Tatbestand der Fahrerflucht wären wenn er die Personalien nicht vollständig an die Unfallbeteiligten weitergibt. 




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.10.2024  (#38)

zitat..
Muehl4tler schrieb: wo wir dann wieder beim Tatbestand der Fahrerflucht wären wenn er die Personalien nicht vollständig an die Unfallbeteiligten weitergibt. 

Versetz dich in die Lage eines neutralen Richters.
Wenn der Führerschein/Zulassungsschein abfotografiert wurde, und ev. nicht die Visitenkarte mit Sternzeichen übergeben wurde...dazwischen ist ein großer Spielraum.


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
12.10.2024  (#39)

zitat..
gdfde schrieb:

──────..
Muehl4tler schrieb: wo wir dann wieder beim Tatbestand der Fahrerflucht wären wenn er die Personalien nicht vollständig an die Unfallbeteiligten weitergibt. 
───────────────

Versetz dich in die Lage eines neutralen Richters.
Wenn der Führerschein/Zulassungsschein abfotografiert wurde, und ev. nicht die Visitenkarte mit Sternzeichen übergeben wurde...dazwischen ist ein großer Spielraum.

Es wurde nach der Adresse gefragt, diese wurde nicht ausgehändigt.
Bei der Ankündigung zum Hinzuziehen der Polizei zur Klärung des Sachverhalts flüchtet ein Unfallbeteiligter vom Unfallort ohne seine Kontaktdaten / Adresse zu übergeben.

Tjo, was soll der Richter da machen...

Die Polizei rät da nicht zum Spaß zur Anzeige.


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  •  rocko567
14.10.2024  (#40)

zitat..
Muehl4tler schrieb:

──────..
gdfde schrieb:

──────..
Muehl4tler schrieb: wo wir dann wieder beim Tatbestand der Fahrerflucht wären wenn er die Personalien nicht vollständig an die Unfallbeteiligten weitergibt. 
───────────────

Versetz dich in die Lage eines neutralen Richters.
Wenn der Führerschein/Zulassungsschein abfotografiert wurde, und ev. nicht die Visitenkarte mit Sternzeichen übergeben wurde...dazwischen ist ein großer Spielraum.
───────────────

Es wurde nach der Adresse gefragt, diese wurde nicht ausgehändigt.
Bei der Ankündigung zum Hinzuziehen der Polizei zur Klärung des Sachverhalts flüchtet ein Unfallbeteiligter vom Unfallort ohne seine Kontaktdaten / Adresse zu übergeben.

Tjo, was soll der Richter da machen...

Die Polizei rät da nicht zum Spaß zur Anzeige.

genau so ist es; und genau das steht auch im polizeibericht.
die aufnahme der vollständigen personalien, unfallbericht, versicherungsdaten konnte auf grund des entfernens vom unfallort nicht abgeschlossen werden - daher lt. polizei fahrerflucht und auch so der rat zur anzeige.


1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
14.10.2024  (#41)

zitat..
gdfde schrieb: Führerschein/Zulassungsschein

Zulassung wurde ja nicht erfolgreich fotografiert. Insofern wie ich bereits oben geschrieben habe für die StVO nicht ausreichend. 


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