Hallo zusammen,
habe eine Frage zur NÖ Bauverordnung.
Besitze ein Haus (mit Dachvorsprung vor dem Haustürbereich)und möchte vor der Haustür einen Teil (ca. 12m²) unter dem Dachvorsprung mit einer Verglasung zumachen. An der äußeren Hauslinie bzw. dem Dach ändert sich somit nichts, es wird nur eine Winterverglasung inkl. Haustürportal eingesetzt. Ist es hierzu außreichend eine Bauanzeige zumachen ?
In der NÖ Bauordnung steht ein Zubau als bewilligungspflichtig
Danke geschrieben. Aber wie ist die Defintion eines Zubaues festgelegt.
Vielleicht kann mir ja wer helfen.
Besten Dank
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