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Ich hab auch im November das Jahr 2010 eingereicht...
Automatisch geht da gar nichts - woher will das BMF wissen welche Sonderausgaben ich hatte, welche Kinderbetreungskosten, welche Gesundheitsausgabe, ob ich die Unterhaltszahlungen in voller Höhe geleistet habe, etc. |
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Werden da Durchschnittswerte der letzten Jahre angenommen?
Weiß da wer genaueres? Das würd mich auch interessieren. |
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Warum sollten Durchschnittswerte angenommen werden? Der Jahreslohnzettel wird ja schon seit einigen Jahren automatisch weitergeleitet. Bei jenen Personen bei denen noch zusätzliche Absetzbeträge anfallen, wird es wahrscheinlich eine Art Einspruch mit nachfolgender Aufrollung (zumindest nach meiner Überlegung) so wie bisher schon geben. Sonderausgaben gibt es ohnehin bald nicht mehr.
Oder es geht in die Richtigung, das es nachher nur mehr Berufsgruppenpauschalen geben wird. Wie schon Rudi Carell seinerzeit gesagt hat: Lass dich überraschen! Meine persönliche Meinung ist jedenfalls, dass die Absetzbeträge immer weniger werden; die Steuerreform muss sich ja irgendwoher finanzieren, die angekündigten Gegenfinanzierungsmassnahmen dürften ja nicht so greifen, wie die Vorstellungen waren. |
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Hallo hausbau2011, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Bei der automatischen vom Finanzamt wird es aber noch schlimmer. Gibt genug die die ArbeitnehmerInnenveranlagung Veranlagung nicht machen und dann trotzdem vom Finanzamt Geld bekommen. |
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@streicher
Da hast Du schon recht, lässt sich aber super verkaufen, wenn jeder etwas retour bekommt, obwohl er eigentlich nichts dafür tut. Vor allem wird es sich schon rechnen, wenn die Absetzbeträge allgemein weniger werden. Aber ich würde sagen, das sind alles Mutmaßungen die noch keine Grundlage haben, weshalb wir warten sollten, bis es offiziell genaues dazu gibt. |
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Hallo streicher, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Arbeitnehmerveranlagung automatisch |
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Soweit ich weiß wird sie erst nach einem halben Jahr automatisch berechnet. Also hat man im drauffolgendem Jahr zumindest bis Juni Zeit die Veranlagung selber zu erledigen. |
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Gesetzliche Grundlage müsste es dazu schon geben.... Ich suche mal... |
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Die gesetzliche Grundlage dazu steht in der Steuerreform- kommen wirds also sicher. Das mit dem halben Jahr hab ich jetzt nirgends gefunden. Diese Info habe ich von einem Arbeitsrecht- und Lohnverrechnungsexperten (der darf auch bei den Gesetzgebungen mitreden), also mal sehen wie das dann wirklich genau abläuft |
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Kann doch Alles nicht sein! Die Arbeitgeber sind zwar verpflichtet die Unterlagen binnen 3 (?) Monaten ans BMF zu übermitteln - trotzdem "schaffen" das nicht alle. Auch von Banken/Versicherungen bekomme ich die Bestätigungen oft erst im Sommer - von der Hausverwaltung gar immer erst im Herbst (gut, das Problem habe ich seit Heuer nicht mehr - aber ca. 800 Familien haben bei dieser Genossenschaft noch Wohnungen...). Ganz zu schweigen von Kinderbetreuungseinrichtung und v.a. private Tagesmütter - auch da dauern Bestätigungen über geleistete Zahlungen oft lange.
Und das Versäumnis derer darf doch nicht zu Lasten des Lohnsteuerzahlers gehen bzw. Hat das BMF sicher kein Interesse daran z.B. 1/3 aller autom. durchgeführten Veranlagungen später nochmals aufrollen zu müssen wenn dann weitere Unterlagen auftauchen. |
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Hallo sir_rws, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Also wir schicken die Versicherungs-Bestätigungen bereits Mitte Jänner aus. Selbst die Bestätigung von der Bank ist bereits da ;) ...
Meine Frage oben war sehr speziell, da ich ja ein Fahrtenbuch schreiben muss. Da hat sich mir die Frage gestellt, ob es hier nicht eine Durchschnittsberechnung der letzten x-Jahre geben wird. Ist doch eine Menge Arbeit, nicht nur für mich, sondern sicher auch für den Prüfer beim FA... |
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Die Dienstgeber haben bis 28. (diesmal 29.) Februar Zeit die Jahreslohnzettel zu übermitteln. Ich habe meine 450 Ende Dezember schon übermittelt.
Ich habe eigentlich auch alle Bestätigungen die ich brauche spätestens im Februar. Hat noch keiner länger gebraucht bzw hab ich das dann bei Nachfrage bekommen. Hausverwaltung hab ich keine also keine Erfahrung |
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Ich muss morgen mal nachsehen ob ich in meinen Steuerreform- Unterlagen mehr Infos dazu finde. Vielleicht müssen sie aber die Rahmenbedingungen auch erst festlegen.... |
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Genau deshalb ja meine Vermutung, das es möglicherweise nur mehr das Berufsgruppenpauschale, wie schon jetzt, geben wird. Genau das glaube ich auch und deshalb sind Diskussionen über Details derzeit noch zu früh. Bis es dann aktuell ist, gibt es sicher noch in den Medien mehr als genug Berichte darüber wie es funktionieren soll (hoffentlich). |
Diese Sonderausgaben wird es ja in ein paar Jahren gar nicht mehr geben.
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Rechtsgrundlage: §41 Abs.2 Z 2 Estg 1988
Voraussetzungen für eine antraglose Arbeitnehmerveranlagung: -Person hat ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte -es muss eine Steuergutschrift resultieren -es darf kein Pflichtveranlagungsfall vorliegen -es darf bis zum 30.Juni keine Steuererklärung eingereicht worden sein -dem Finanzamt muss die Bankverbindung bekannt sein Bescheid ist bekämpfbar. Wenn man nach erfolgter antraglosee Veranlagung innerhalb von 5 Jahren eine Steuererklärung abgibt, muss das Finanzamt darüber entscheiden und den Bescheid der antragslosen ANV aufzuheben. |
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Dann ists ja gut. Auch wenn das einige Unterhaltspflichtige weniger freuen wird da dann die BGs von jeden den Bescheid verlangen werden und die Gutschrift gleich mal zum Einkommen dazuschlagen (somit muss man dann auch von der Gutschrift Unterhalt zahlen. Ich weiss, müsste man bisher auch schon... ) ||
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Nur ist das von 1988. Kann sein dass das Gesetz für die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung geändert wird. |
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@mrs_simsi
Danke, durch Deine Beiträge habe ich jetzt mal selbst darum gekümmert und mich schlau gemacht. Eine Übersicht über die bisherigen sowie die neuen Regelungen findet man hier in einer schönen Übersicht https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060831.html#Antragslos |
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Zur automatischen Veranlagung selbst: ich find das super: hab die Veranlagung bisher immer vor mich hergeschoben, fallweise dann sogar die 5-Jahresfrist versäumt. Außerdem bin ich einer von mehreren Hunderttausenden, die nur den Kirchenbeitrag haben. Dass das jetzt das Finanzamt selbständig macht ist für mich ganz toll. Und wer noch andere Dinge zum Absetzen hat, der macht halt irgendwann wie bisher seine Veranlagung. Das Finanzamt rechnet dann nochmal nach und zahlt die Differenz halt nach. Kritik an dieser Regelung kann ich aus Sicht eines Steuerzahlers nicht nachvollziehen. |
Die Jahreszahl "1988" bedeutet, dass in diesem Jahr das Einkommensteuergesetz komplett neu erlassen wurde. Seither gab es an diesem Gesetz dutzende Novellen in diversen Details - so z.B. die Steuerreform ab 2016; es ist aber immer noch das Einkommensteuergesetz 1988. Die hier diskutierten neuen Regelungen bezüglich Arbeitnehmerbveranlagung sind also bereits Gesetz und gelten aufgrund einer Novelle des Einkommensteuergesetzes 1988 im Vorjahr. Also das, was hier schon zitiert wurde, passt schon.
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nachdem mam scheinbar bis zum 30.06. zeit hat, die veranlagung selbst zu machen, finde ich es ok so. |
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mir wäre die bestehende Wahlmöglichkeit lieber - dzt. bekomme ich immer gute Zinsen für das Guthaben aus der Veranlagung 2010, 2011, etc. |
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Um wieviel Geld gehts da bei dir? Bei der automatischen veranlagung werden ja nur Kirchenbeitrag, Spenden und Versicherung berücksichtigt. Wieviel machen da die Zinsen aus? Soweit ich das raus gefunden hab, wird die automatische Veranlagung ja erst 2 Jahre später gemacht, wenn man neben Kirchenbeitrag, Spenden und Versicherungen in den früheren JAhren auch Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen usw. hatte. Außerdem: du musst bis 30.6. gar nichts machen, du kannst ja wie bisher bis 5 Jahre eine eigene Veranlagung beantragen. Und dann rechnet das Finazamt ganz automatisch alles neu durch und korrigiert die Gutschrift ohne weitere Anträge udgl.