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das kannst nur mit dem zuständigen referenten des finanzamts - klären - das ist wie am bazar und selbst dann kannst troubles haben. aus eigener erfahrung: mödling sieht das vernünftig, tulln-korneuburg-hollabrunn ist der pure horror - und das, obwohl ich alles mit der referentin (so glaubte ich) mündlich abgeklärt hatte. erst brauchen die ewig (3 tage, dann hätt's devolution gegeben), dann kläre ich das mündlich am finanzamt ab und der bescheid ignoriert alles - supi. schreib' gerade meine berufung... wenn mehr als €1000.- rausgehen sollen, wirst wahrscheinlich eingehender geprüft. lustig dabei ist ja auch der schwachsinn mit den spenden: der beleg ist ja bei vielen rot-kreuz-bällen schon die erste hürde, dass die nur begrenzt geltend gemacht sagt keiner dazu - und ff zählt nix. lustig beworben wird's aber... |
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.ausgaben für wohnraumschaffung (grund, baukosten, blablabla) sind sonderausgaben und sind im normalfall mit 2.920 pro kopf und nase gedeckelt (ausnahme: alleinverdiener/alleinerziehr oder mind. 3 kinder, dann wirds a bisserl mehr). davon wird ein viertel (also 730 anerkannt und diese mindern deine steuerlast ... einfach gerechnet: bei einem grenzsteuersatz von 50% kriegst halt 365 retour ... im vergleich zu den >100ts nicht der brüller ) ... der freundliche herr auf der bmf-homepage hat dafür auch eine broschüre bereitgestellt ... https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_2010D-WebLink_22.1.pdf solltest du dir auf der baustelle jedoch zig mal weh getan haben und dafür arztrechnungen (auch der weg zum arzt kann mit kilometergeld verrechnet werden) die den selbstbehalt übersteigen (für normalverdiener in der regel eine hürde die die nur ganz ganz wenige nehmen), dann kannst das als außergewöhnliche belastung absetzen ... aber die chancen dafür stehen sehr schlecht ) |