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Arbeitnehmerveranlagung

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
23.9. - 27.12.2017
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Ist ein bisschen Offtopic,hab aber 2 Fragen emoji
1.Frau verdient 800€ im Monat,hat aber jetzt zusätzlich nochmal Einkünfte von 400€ im Monat,wieviel Lohnsteuer zahlt sie dann ca nach???
2.Zahnersatz in Höhe von 11000€ sind zum absetzen,soll das ich in die Arbeitnehmerveranlagung nehmen?Wenn ja müssen die Rechnungen dann auf meinen Namen laufen???
Mfg

  •  Baumau
  •   Bronze-Award
24.9.2017  (#1)
Hallo,

auf beide Fragen wir dir niemand eine vernünftige Antwort geben können, da die von dir angegebenen Daten dafür nicht ausreichen, wobei es auch fraglich ist, ob man dies über ein Forum machen sollte.

Meine Senf dazu:

1. Brutto oder Netto? Was für Beschäftigungsverhältnisse liegen vor (unselbstständig, selbstständig, freie Dienstnehmer, etc.)?

Bei zwei Dienstverhältnissen in dem oben genannten Ausmaß wird eine Nachzahlung an die Krankenkasse nicht zu vermeiden sein, kA ob euch dies bewusst ist.

Evt. lässt sich die Lohnsteuer komplett vermeiden, abhängig davon was für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuerabsetzbeträge sinnvoll anzurechnen sind.

Gerade in einer Familie kann man die oben erwähnten Punkte teilweise bei Partner ansetzen und so insgesamt besser aussteigen.

2. Auf wenn die Rechnung ausgestellt ist, spielt keine Rolle. Beim oben erwähnten Verdienst deiner Frau, wird es aber sinnvoll sein, die Kosten bei dir geltend zu machen.

Zu beachten gilt allerdings:

Kostenübernahme für einkommensschwache (Ehe-)Partner

Grundsätzlich sind Krankheitskosten von der erkrankten (Ehe-)Partnerin oder vom erkrankten (Ehe-)Partner selbst zu tragen. Werden Krankheitskosten für die (Ehe-)Partnerin bzw. den (Ehe-)Partner gezahlt, stellen sie bei der zahlenden (Ehe)Partnerin/dem zahlenden (Ehe-)Partner dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn diese Aufwendungen das Einkommen der erkrankten (Ehe-)Partnerin bzw. des erkrankten (Ehe-)Partners derart belasten würden, dass das steuerliche Existenzminimum in Höhe von 11.000 Euro unterschritten würde.

Ich würde euch raten einen Bilanzbuchhalter bzw. Steuerberater mit der Arbeitnehmerveranlagung zu beauftragen, um für euch das Optimum herauszuholen.

Geht natürlich auch im Selbststudium, allerdings glaube ich, dass der Zeitaufwand nicht dafür steht und man keine Sicherheit auf Richtigkeit hat. Die oben erwähnten haften für Ihre Angaben.

LG



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  •  Pete
25.9.2017  (#2)
zu 1) beide Dienstverhältnisse korrekt angemeldet? D.h. im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bei Anzahl der Dienstverhältnisse 2 eintragen und dann abwarten bis alle 2 "Jahreslohnzettel" an das Finanzamt übermittelt wurden, dann siehst du in der Vorberechnung, wieviel nachbezahlt werden muss. So im Kopf und über den Daumen geschätzt, wenn obige Zahlen "Brutto" Werte sind, dann bekommst du eine Nachzahlung von ~1000 Euro (hauptsächlich wie schon im Vorpost erwähnt - durch den SV-Beitrag!).

zu 2) den ganzen Betrag natürlich bei dir absetzen! Hier bringen die 11.000 Euro sicher einiges, obwohl Freibeträge abgezogen werden und nicht die gesamte Summe berücksichtigt wird.

Hoffe geholfen zu haben.
Pete

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
26.9.2017  (#3)
Super Danke euch 👍🏻

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  •  atma
  •   Gold-Award
26.9.2017  (#4)
achtung - je nach verdienst wird bei dir evtl gar nichts abgezogen. da gibts ja eine obergrenze, wenn ich das richtig im kopf hab.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
27.12.2017  (#5)
Wieviel kann man als Sonderausgaben absetzen bei:
1. Normalverdiener (2xxx war das irgendwas)?
vs.
2. Alleinverdiener (ist das 2 x 2xxx)?

Mir geht das da vor allem darum das ich heuer noch Sondertilgung vom Kredit mache, damit ich mehr absetzen kann.


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  •  streicher
  •   Gold-Award
27.12.2017  (#6)
Habe es gefunden, steht hier:
https://www.wko.at/service/steuern/Aktuelle_Werte_Sonderausgaben_und_aussergewoehnliche_Belas.html

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
27.12.2017  (#7)
Nette Zusammenfassung. Danke.

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