« Hausbau-, Sanierung  |

Architekt wechseln

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  projekt4568
28.11.2014 - 16.1.2015
23 Antworten 23
23
servus liebe Forumsgemeinde,

ich hätte eine Frage bezüglich Kosten des Architekten. Wir haben uns vor einem halben Jahr für einen Architekten entschieden und von ihm ein Pauschalangebot bekommen. In diesem Angebot steht das er den VE, Entwurf und Einreichung macht.
Für uns stellt sich die Frage wie ist der VE, Entwurf usw. definiert?

Da ich im Moment einen EG und OG Grundriss bekommen habe, jedoch kein KG und keinen SChnitt. Fällt das noch unter VE? Der Plan ist aussen schon weitgehend bemaßt und ist im Maßstab 1:100.

Weiters sind wir im Zuge der Plannung draufgekommen das wir mit dem Architekten nicht wirklich können und sich dieser als sehr schwierig rausgestellt hat. Auf die Gründe möchte ich nicht genauer eingehen um den Architekten nicht zu belasten bzw. zu beschuldigen. Was, oder wieviel Prozent müssten wir ihm jetzt von seinem Pauschalangebot bezahlen, um die ganze Sache jetzt zu beenden, da wir der Meinung sind das es keinen Sinn mehr macht mit ihm weiter zu arbeiten? Gibt es dafür eine Regelung?

ich hoffe die Angaben sind ausreichend.

  •  2moose
  •   Gold-Award
15.1.2015  (#21)

zitat..
projekt4568 schrieb: Denn er schreibt auf die Rechnung das seine Leistungen und Entwürfe die er gemacht hat, sein geistiges Eigentum bleiben und dem Urheberrecht unterliegt

Tjo, das steht bei uns auch drin ... wir dürfen unser Haus nicht kopieren - der Architekt schon.
Du bist aber nicht der einzige, der Probleme mit dem geistigen Eigentum hat emoji
http://de.wikipedia.org/wiki/Prince


1
  •  projekt4568
15.1.2015  (#22)
Tjo i denk auch das mir des mit der Rechtsberatung net erspart bleibt. Ich versteh net wie man sowas machen kann. Des ganze streiten könnte man sich getrost schenken, indem man den Kopf und gesunden Menschenverstand einschaltet. Aber die traurige wirklichkeit ist, das man schon für jeden scheiß einen Anwalt benötigt. Das miteinander ausreden geht immer mehr den Bach runter..

Naja seis drum, 2moose wie habts ihr das gemacht oder habts ihr dann schlussendlich mit eurem Planer bis zum ende geplant?

Was würdet ihr mir vorschlagen, kann ich das ignorieren und das trozdem hernehmen und darauf ein paar Änderungen machen und dann umsetzen? Bzw was muss geändert werden damit das nicht mehr unter seinem geistigen Eigentum fällt?

Wie war das bei euch?(Also bei diejenigen die den Planer gewechselt haben)



1
  •  2moose
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#23)
Das ist die normale Vorgangsweise ... das geistige Eigentum am Entwurf bleibt beim Architekten.

zitat..
projekt4568 schrieb: Bzw was muss geändert werden damit das nicht mehr unter seinem geistigen Eigentum fällt?

Nicht zum Architekten gehen.

1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Sanierug / Schüttboden