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Asphalt an Grundstücksgrenze

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  •  mawu
  •   Bronze-Award
6.3.2013
14 Antworten 14
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Hallo liebes Forum,

ich hätte heute gerne mal eure Meinung zu Folgendem gehört:
Wir beabsichtigen auf unserer Grundstücksgrenze eine Garage zu bauen - d.h. wir ziehen von vorne bis hinten ein Streifenfundament. Leider müssen wir darauf noch etwas hinsparen, und wissen nicht, wann es denn soweit ist, dass wir ins Bauen anfangen können (Haus steht schon).
In der Zwischenzeit hat sich jemand das Nachbargrundstück gekauft und ist nun auch schon fleißig am Werken. Nun ist es so, dass dieser Nachbar neben uns einen ca. 3,5-4m breiten Asphaltweg anlegen möchte, aber aufgrund der unterschiedlichen Höhen er bei uns vorne aufschütten müsste um sich so eine Böschung zu machen, dass ihm nicht das Rieselmaterial wegfällt. Jetzt war gerade der Architekt und der Baumeister bei mir (und ich kenn mich ja leider auch nicht so aus) und haben gemeint, dass es 2 Möglichkeiten gibt:
1) Sie asphaltieren bis an die Grundstücksgrenze und legen die Böschung ca. 0,5 bis 1 m auf unserem Grund an --> dann müssten wir aber, wenn wir ein Streifenfundament machen ca. 0,5m Asphalt wegschneiden, damit nichts kaputt geht, und dann wieder auffüllen oder
2) es wird ca. 1m weniger asphaltiert und sie machen diese Böschung auf ihrem Grund --> dann müssten wir aber nachdem wir das Streifenfundament gemacht haben auch wieder den Apshalt bis an die Grenze machen.

Da wir ein Fertigteilhaus haben und bis jetzt nichts mit Mauern usw. am Hut hatten, wissen wir jetzt halt nicht, ob das alles so ist, wie uns gesagt wurde.
Wir möchten weder für uns, noch für den Nachbar unnötig viel Arbeit und natürlich möchten wir auch nichts beschädigen - wir sind um eine gute Nachbarschaft echt bemüht.

Wie würdet ihr das machen und das ganze angehen - gibt es noch eine andere Lösung?
Der Baumeister war auch ganz versessen darauf mir gleich ein Streifenfundament zu machen (was natürlich das einfachste wäre), aber bis jetzt haben wir noch keinen neuen Einreichplan für die Garage und die Nebengebäude. Deswegen weiß ich nicht, ob das alles so stimmt wie gesagt wurde...

Ich hoffe, ich hab das jetzt verständlich beschrieben und würde mich freuen, wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet bzw. schreiben würdet, was ihr in unserer Situation machen würdet!
DANKE!

  •  bautech
6.3.2013  (#1)
Die technisch richtige Variante ist die, die der BM - nicht gern macht!

Nämlich gleich Euer Fundament herstellen...
Wie stehts eigentlich mit Einfriedungen? Bist Du an dieser Seite verpflichtet, den Grund einzufrieden, oder doch der Nachbar?

Noch ne Frage: Warum ist die Böschung vonnöten, wenn die Gründe aneinander grenzen? Stufe in der Strasse? Denn die Anschlußhöhen, egal ob Einfahrt oder Garage, sollten ja an der Grenze gleich sein.

Am einfachsten wärs wie gesagt mit Eurem Fundament, welches gleich mitgemacht werden sollte...

ng

bautech

1
  •  gloitom
  •   Gold-Award
6.3.2013  (#2)
@mawu - Auf alle Fälle keine Böschung auf eurer Seite!
Wenn ihr dann irgendetwas ändert, dazu die Böschung entfernt und dann etwas mit dem Asphalt (Setzungen/Risse etc.) passiert, dann habt ihr, IMHO, den Schwarzen Peter.
Bei Var 2) sollt ihr den Asphalt auf dem Nachbargrund machen? Wieso?

1
  •  mawu
  •   Bronze-Award
6.3.2013  (#3)
tjaDanke schon mal für eure Antworten!!

@bautech:
Die Einfriedung wäre von uns zu machen. (Bei uns immer die rechte Seite)
Es ist so, dass wir eigentlich noch ziemlich aufschütten müssten, damit wir auf Straßenniveau wären bzw. auch ein leichtes Gefälle dann von der Garage Richtung Straße hätten. Der Nachbar hats gleich ein wenig in meinen Augen übertrieben und hat ein ganz anderes Niveau --> Er hat auf dem gesamten Grundstück einige verschiedene Höhen, so zB hat er nur einen Stock, ist aber soweit oben, dass ich, wenn ich in meinen Haus im OG stehe fast in seine Fenster reinsehe. D.h. er hat das Haus ziemlich über Straßenniveau --> Der Weg auf der Seite, den er ja jetzt asphaltieren will, ist jedoch von der Straße abfallend.
Und aus diesem Grund - wir eigentlich noch zu niedrig, er höher + das Gefälle seines Weges - würde es sich eben ergeben, dass (von der Straße beginnend) er vorne aufschütten müsste und hinten was von uns wegnehmen müsste (ist halt alles schräg bei uns im Moment emoji ) um so eine Böschung herzustellen, damit er einerseits nicht unsere Erde auf seinem Weg hat (hinten) und andererseits, dass ihm sein Material nicht auf unsere Seite rieselt (vorne).

Ja, da gebe ich dir Recht: Ein Fundament wär hier wirklich angebracht, aber dadurch, dass wir die Garage + Nebengebäude anders geplant hatten, als wir sie jetzt machen möchten, müssten wir eben nun innerhalb eines Monats einen Baumeister finden, Einreichplan machen + Bauverhandlung + schon gemacht haben emoji
Sie möchten das ganze nämlich spät. im April haben (Die haben Geld wie Heu emoji )

@ gloitom:
Ich habs mir auch gedacht, die sollen die Böschung doch bitte auf ihrer Seite machen. Mein Mann, der stets um gute Nachbarschaft bemüht ist und ein zu gutmütiger Mann, meint sie sollen doch einfach bei uns aufschütten, es wär ja egal. Aber ich weiß nicht, ob ich mich damit anfreunden kann. Und du hast wirklich Recht! Wenn was passiert haben wir den schwarzen Peter...
Warum wir dann das asphaltieren müssen ist mir soweit auch nicht klar, aber ich glaube es geht darum, dass sie ja eigentlich den Weg mit 3,5-4m (weiß jetzt nicht mehr so genau) im Plan drinnen haben und den auch so herstellen möchten. Es wär von ihrer Seite anscheinend ein Entgegenkommen, wenn sie das im Moment etwas kleiner machen, damit wir nicht allzuviel kaputt machen bzw. was im Weg haben, wenn wir dann das Fundament machen.

Irgendwie mag ich mich mit denen nicht streiten, aber es ist nicht eigentlich so, dass wenn sie was geplant haben sie auf ihrer Seite ja tun und lassen können was sie wollen. Und wenn sie ein Problem damit haben, weil sie sich so deppert mit dem Niveau spielen, dass sie halt selbst um einen guten Abschluss sich kümmern müssten. Sie können ja auch auf ihrer Seite eine kleine Mauer errichten, habens dann halt den Weg dann um 30cm kleiner...

Hmmm....leider bin ich als Frau hier ziemlich unbegabt und habe echt keine Ahnung wie machen.
Ich mag halt jetzt nicht abgezockt werden...

lg

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  •  bautech
6.3.2013  (#4)
Jetzt mal fernab von BewilligungenWisst ihr schon, wie groß die zukünftige Garage sein soll?
Denn die eine Länge Schalsteine entlang der Grundgrenze (erfahrungsgemäß sind Garagen meist 7-8 Meter tief emoji )kann nicht die Welt kosten, und ihr hättet Eure Ruhe. Wär mein pragmatischer Ansatz...

ng

bautech

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  •  mawu
  •   Bronze-Award
6.3.2013  (#5)
ja, - die Garage bzw. das Fundament würde über die ganze Länge gehen, d.h. ~28m.
Haben vor eine Doppelgarage mit einem zusätzlichen Raum zu bauen und hinten möchte mein GG eine Werkstatt (er ist Tischler) errichten. D.h. wir würden wirklich über die ganze Länge ein Fundament brauchen und das aber in weniger als 1 Monat (ganz abgesehen von den Kosten)...

Das einfachste wärs ja das einfach zu bauen, möchte mir aber jetzt auch keinen Streit mit der Gemeinde zulegen, weil nix bewilligt ist.

Mah, es könnt ja alles so einfach sein - aber sonst wär uns ja fad emoji

1
  •  gloitom
  •   Gold-Award
6.3.2013  (#6)
@mawu - Ich denk mir, dass der, der eine Geländeveränderung macht, auch für die Sicherung derselben zuständig ist.
Sie können ja auf ihrer Seite eine Mauer aufstellen...

1
  •  Jelly
6.3.2013  (#7)

zitat..
D.h. wir würden wirklich über die ganze Länge ein Fundament brauchen und das aber in weniger als 1 Monat


also dieses eine monat würde ich mal ganz schnell vergesse, aber nicht, weil es in der zeit nicht bewilligbar und baubar ist, sondern weil es hier sehr egal ist, wann der nachbar das haben "will"

ER will einen weg asphaltieren -> okay

bis an die grundgrenze -> okay

dann muss er auch dafür sorgen, dass das so baubar ist

dazu kann ER eine stützmauer machen, oder auf seinen grund anschütten

was ist denn, wenn ihr da NIX machen wollt? also zb nur eine machendrahtzaun? (wenn IHR auf dieser seite schon die einfriedung machen müsst)

und da gehts auch nicht ums "streiten", das sind ganz klare fakten

vielleicht zahlt der nachbar ja einen teil der GESAMTEN stützmauer (also einen teil der VOLLEN 28m)

weil nur durch seinen asphaltweg, müsstet ihr ja so eine massive stützmauer auf EUREM grund errichten

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  •  mawu
  •   Bronze-Award
6.3.2013  (#8)
Danke - für eure Antworten!

Ich sehs im Moment so wie es Gloitom und Jelly geschrieben haben. Eigentlich ist er dafür zuständig, dass wenn er einen Weg machen will, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass das Ganze hält und nicht irgendwohin rieselt. D.h. auf seinem Teil kann er machen was er will.
Von der Böschung auf unserer Seite sehe ich jetzt einfach mal ab! Mal schauen, vielleicht kann man sich ja wirklich einigen, dass er die Hälfte der Kosten übernimmt, wenn er denn schon eine Mauer haben möchte; und wenn nicht, muss er halt einfach seinen Weg schmäler machen und für die Befestigung auf seinem Grundstück sorgen.

Ich hab mich da heute durch den Herrn Architekt und den Baumeister halt sehr überrumpelt gefühlt, aber ich danke euch für die Anregungen! Somit sehe ich, dass meine Überlegungen doch nicht so falsch und "gemein" dem Nachbar gegenüber sind!

Danke nochmal! Lg

1
  •  dyarne
6.3.2013  (#9)

zitat..
...würde über die ganze Länge gehen, d.h. ~28m...

bei uns (oö) darf man maximal 10m an der grenze durchgehend bebauen, und eine 'werkstatt', hobbyraum oder so wäre wohl auch nicht zulässig. nur garagen, carport u. ä sind von der abstandsregel der 3m ausgenommen. existierende bebauungspläne overroulen das natürlich... emoji

arne

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  •  mawu
  •   Bronze-Award
6.3.2013  (#10)
@ dyarne - Das kann bei uns natürlich auch sein...!?
Unsere ursprünglich geplante (und bewilligte) Garage war natürlich um einiges kleiner und auch ohne Werkstatt. Aber mein Mann meinte jetzt er würde gerne eine Werkstatt auch dazu bauen. Wie es jetzt mit den Gesetzen diesbezüglich ausschaut weiß ich nicht - Nebengebäude von 100qm?

Wäre jetzt natürlich sehr blöd, wenn wir uns irgendwie darauf hinstreiten, dass der Nachbar die Hälfte der Kosten übernimmt, und wir dann gar nicht so ein langes Fundament bauen dürften...
Aber selbst wenn er sich darauf einlassen würde, müssten wir sowieso einen Baumeister hinzuziehen der sich damit auskennt.

Lg

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  •  dyarne
6.3.2013  (#11)
wir hatten eine ganz ähnliche situation. ich kann dir nur empfehlen, dich vorher (gemeinde, bauamt) über die randbedingungen zu erkundigen. oft liegt es nur daran wie man das kind benennt. in garagen läßt sich mitunter auch ganz gut werken... emoji

ja, und nebengebäude max 100m² ist bei uns auch eine grenze. theoretisch kann man dann eine lücke lassen und das nächste beginnen. es gibt aber auch einen grenzwert wieviel prozent des grundstücks bebaut werden dürfen (bei uns glaub ich 10%)

arne

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  •  mawu
  •   Bronze-Award
6.3.2013  (#12)
@ dyarne - danke für die Infos - werde die Benennung beherzigen emoji
Ja, vorher müssen wir uns eh gut erkundigen, damit dann alles auch wirklich passt.
Und wer weiß, ob sich unser Herr Nachbar darauf einlässt, es bleibt spannend!

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  •  Claud
  •   Gold-Award
6.3.2013  (#13)
.der Nachbar soll einfach einen Baulichen Abschluss für seine Asphaltgeschichte erstellen lassen ( kleine Mauer oder Leistensteine in Magerbeton) und gut ists. Kein rieseln, kein wegbrechen!

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  •  deejay
6.3.2013  (#14)
wir habens so gemacht wie euer nachbar es machen möchte, dass ganze haben wir so gelöst wie claud schrieb, mit Leistensteine.

zitat..
Es ist so, dass wir eigentlich noch ziemlich aufschütten müssten, damit wir auf Straßenniveau wären


versteh ich das richtig, es geht zu euch bergab hinein?
wie verhält sich da das regenwasser? säuft euch da dann die garage eh nicht regelmäßig ab?
genau aus diesem grund bin ich 3 stufen über straßenniveau gegangen und habe den garten dann fast 1 1/2m aufgeschüttet. der nachbar hatte auch keine freude, weil ich so hoch über ihn bin, aber er schwimmt halt auch regelmäßig und ich nicht.

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