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Auflagen PV Anlage

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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4. - 15.4.2025
10 Antworten | 3 Autoren 10
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Schönen Abend euch allen,
im Zuge der Einreichung unseres Eigenheims haben wir die PV-Anlage gleich in das Bewilligungsverfahren mitaufgenommen. Haben dann den Bescheid erhalten, Haus gebaut und sind jetzt fertig. Nachdem wir jetzt die Fertigstellungsanzeige beantragt haben wurde uns nur eine Teilfertigstellung ausgestellt weil die PV Anlage nicht bewilligt wurde. Endlich hatten wir Zeit, uns die Auflagen zur PV Anlage anzusehen:


_aktuell/20250413436313.jpg

_aktuell/20250413261210.jpg

_aktuell/20250413718115.jpg

Nachdem wir diese Auflagen durchgegangen sind habe ich mir das Burgenländische Baugesetz angesehen und habe das gefunden:


_aktuell/20250413936284.jpg

Hätten eine Anlage mit 14,7KWp geplant, auf einem Satteldach mit 15grad Dachneigung. Nachdem ich die Auflagen der Gemeinde nicht erfüllen will und kann wie z.Bsp. die Montage durch eine Fachfirma usw. werden wir wahrscheinlich das Projekt lassen da dies die Kosten hierfür unseren Rahmen sprengen würde. Finden, dass die geforderten Auflagen teilweise eine "Frechheit" sind , da die Montage ja jeder selbst durchführen kann und lt. Burgenländischem Baugesetz keiner Bewilligung im Sinne einer Baubewilligung unterliegen.

Wie seht ihr das?
LG

  •  ichbauauch
  •   Bronze-Award
13.4.2025 19:34  (#1)
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.4.2025 20:06  (#2)

zitat..
ichbauauch schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.

Die Errichtung von PV Anlagen in Österreich von vielen Parametern abhängig und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Kurzversion-Leitfaden-zur-Anzeige-und-Genehmigungspflicht-von-PV-Anlagen.pdf
Für Burgenland:

_aktuell/20250413302537.png

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.4.2025 20:20  (#3)
Servus @Ricardo ,
die in den Screenshots angeführten Anforderungen sind quasi ident zu den Anforderungen in Wien. Die Bauordnung verkörpert halt das allgemeine behördliche Ziel, daß diese Anlagen nicht in Eigenleistung oder in "Pfusch" gebaut werden. Die lokalen Wirtschaftskammern in den diversen Bundesländern haben hier sicherlich einen maßgeblichen Lobbyanteil, daß das ja nicht so schnell anders wird.
 


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025 22:10  (#4)

zitat..
ichbauauch schrieb:

Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.

Ja, dies ist meines Erachtens entgegen der Burgenländische Bauordnung.


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025 22:12  (#5)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
ichbauauch schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.
───────────────

Die Errichtung von PV Anlagen in Österreich von vielen Parametern abhängig und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Kurzversion-Leitfaden-zur-Anzeige-und-Genehmigungspflicht-von-PV-Anlagen.pdf
Für Burgenland:

Stimmt. Bei der Übersicht ist schön zu lesen das eine PV Anlage bis 20kWP Bewillungsfrei ist oder verstehe ich das falsch?


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025 22:14  (#6)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Servus @Ricardo ,

die in den Screenshots angeführten Anforderungen sind quasi ident zu den Anforderungen in Wien. Die Bauordnung verkörpert halt das allgemeine behördliche Ziel, daß diese Anlagen nicht in Eigenleistung oder in "Pfusch" gebaut werden. Die lokalen Wirtschaftskammern in den diversen Bundesländern haben hier sicherlich einen maßgeblichen Lobbyanteil, daß das ja nicht so schnell anders wird.

Verstehe den Hintergrund schon. Aber eine Gemeinde kann doch nicht die Burgenländische Bauordnung aushebeln. Und es steht ganz klar im Burgenländischen Baugesetz: 
Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind ausgenommen:

_aktuell/20250413549212.jpg

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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025 22:24  (#7)
Also ist es besser wenn wir auf die mittels Baubescheid bewilligte PV Anlage verzichten um eine vollumfängliche Fertigstellungsanzeige zu bekommen.
Damit wir Monate später dann eine PV Anlage montieren können und fertig. Weil die Errichtung einer PV Anlage, so wie wir diese Errichten wollen würden, keiner Bewillung bedarf.Da liege ich doch richtig?


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025 22:26  (#8)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
ichbauauch schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.
───────────────

Die Errichtung von PV Anlagen in Österreich von vielen Parametern abhängig und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Kurzversion-Leitfaden-zur-Anzeige-und-Genehmigungspflicht-von-PV-Anlagen.pdf
Für Burgenland:

Steht ja Frei:


_aktuell/20250413570519.jpg
Also bräuchten wir gar nichts weil wir die Punkte für eine bewilligungsfreie Anlage erfüllen. 
 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.4.2025 22:25  (#9)

zitat..
Ricardo schrieb:
Stimmt. Bei der Übersicht ist schön zu lesen das eine PV Anlage bis 20kWP Bewillungsfrei ist oder verstehe ich das falsch?

Ich kann dir nicht sagen, welche Auswirkungen dieser Satz unten in der Bauordnung bedeutet:

_aktuell/20250414229894.png
Könnte die Grundlage für die behördliche Litanei in deinem ersten Post sein .....
LG,
Andy
PS: 
Meine Anlage in Wien war ebenfalls "bewilligungsfrei", jedoch gab es eine Verpflichtung zur "Bauanzeige". In dem Erklärblatt des Magistrats standen die fast identen Anforderungen drinnen.


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
15.4.2025 6:33  (#10)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Ricardo schrieb:
Stimmt. Bei der Übersicht ist schön zu lesen das eine PV Anlage bis 20kWP Bewillungsfrei ist oder verstehe ich das falsch?
───────────────

Ich kann dir nicht sagen, welche Auswirkungen dieser Satz unten in der Bauordnung bedeutet:

Könnte die Grundlage für die behördliche Litanei in deinem ersten Post sein .....

LG,

Andy

PS: 

Meine Anlage in Wien war ebenfalls "bewilligungsfrei", jedoch gab es eine Verpflichtung zur "Bauanzeige". In dem Erklärblatt des Magistrats standen die fast identen Anforderungen drinnen.

danke Dir, werde das Morgen bei der Gemeinde abklären. Dann verzichte ich auf die bescheidmäßige Errichtung der PV Anlage um diese dann in 2Monaten zu errichten. 😂


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