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Auflagen PV Anlage

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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4. - 22.4.2025
24 Antworten | 9 Autoren 24
24
Schönen Abend euch allen,
im Zuge der Einreichung unseres Eigenheims haben wir die PV-Anlage gleich in das Bewilligungsverfahren mitaufgenommen. Haben dann den Bescheid erhalten, Haus gebaut und sind jetzt fertig. Nachdem wir jetzt die Fertigstellungsanzeige beantragt haben wurde uns nur eine Teilfertigstellung ausgestellt weil die PV Anlage nicht bewilligt wurde. Endlich hatten wir Zeit, uns die Auflagen zur PV Anlage anzusehen:


_aktuell/20250413436313.jpg

_aktuell/20250413261210.jpg

_aktuell/20250413718115.jpg

Nachdem wir diese Auflagen durchgegangen sind habe ich mir das Burgenländische Baugesetz angesehen und habe das gefunden:


_aktuell/20250413936284.jpg

Hätten eine Anlage mit 14,7KWp geplant, auf einem Satteldach mit 15grad Dachneigung. Nachdem ich die Auflagen der Gemeinde nicht erfüllen will und kann wie z.Bsp. die Montage durch eine Fachfirma usw. werden wir wahrscheinlich das Projekt lassen da dies die Kosten hierfür unseren Rahmen sprengen würde. Finden, dass die geforderten Auflagen teilweise eine "Frechheit" sind , da die Montage ja jeder selbst durchführen kann und lt. Burgenländischem Baugesetz keiner Bewilligung im Sinne einer Baubewilligung unterliegen.

Wie seht ihr das?
LG

  •  ichbauauch
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#1)
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#2)

zitat..
ichbauauch schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.

Die Errichtung von PV Anlagen in Österreich von vielen Parametern abhängig und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Kurzversion-Leitfaden-zur-Anzeige-und-Genehmigungspflicht-von-PV-Anlagen.pdf
Für Burgenland:

_aktuell/20250413302537.png

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#3)
Servus @Ricardo ,
die in den Screenshots angeführten Anforderungen sind quasi ident zu den Anforderungen in Wien. Die Bauordnung verkörpert halt das allgemeine behördliche Ziel, daß diese Anlagen nicht in Eigenleistung oder in "Pfusch" gebaut werden. Die lokalen Wirtschaftskammern in den diversen Bundesländern haben hier sicherlich einen maßgeblichen Lobbyanteil, daß das ja nicht so schnell anders wird.
 


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#4)

zitat..
ichbauauch schrieb:

Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.

Ja, dies ist meines Erachtens entgegen der Burgenländische Bauordnung.


1
  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#5)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
ichbauauch schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.
───────────────

Die Errichtung von PV Anlagen in Österreich von vielen Parametern abhängig und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Kurzversion-Leitfaden-zur-Anzeige-und-Genehmigungspflicht-von-PV-Anlagen.pdf
Für Burgenland:

Stimmt. Bei der Übersicht ist schön zu lesen das eine PV Anlage bis 20kWP Bewillungsfrei ist oder verstehe ich das falsch?


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#6)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Servus @Ricardo ,

die in den Screenshots angeführten Anforderungen sind quasi ident zu den Anforderungen in Wien. Die Bauordnung verkörpert halt das allgemeine behördliche Ziel, daß diese Anlagen nicht in Eigenleistung oder in "Pfusch" gebaut werden. Die lokalen Wirtschaftskammern in den diversen Bundesländern haben hier sicherlich einen maßgeblichen Lobbyanteil, daß das ja nicht so schnell anders wird.

Verstehe den Hintergrund schon. Aber eine Gemeinde kann doch nicht die Burgenländische Bauordnung aushebeln. Und es steht ganz klar im Burgenländischen Baugesetz: 
Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind ausgenommen:

_aktuell/20250413549212.jpg

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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#7)
Also ist es besser wenn wir auf die mittels Baubescheid bewilligte PV Anlage verzichten um eine vollumfängliche Fertigstellungsanzeige zu bekommen.
Damit wir Monate später dann eine PV Anlage montieren können und fertig. Weil die Errichtung einer PV Anlage, so wie wir diese Errichten wollen würden, keiner Bewillung bedarf.Da liege ich doch richtig?


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
13.4.2025  (#8)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
ichbauauch schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass deine Gemeinde eine Bewilligungen von Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vorsieht? Das kenne ich so bislang nicht. Normal braucht man nur die Elektriker Abnahme für Förderungen.
───────────────

Die Errichtung von PV Anlagen in Österreich von vielen Parametern abhängig und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Kurzversion-Leitfaden-zur-Anzeige-und-Genehmigungspflicht-von-PV-Anlagen.pdf
Für Burgenland:

Steht ja Frei:


_aktuell/20250413570519.jpg
Also bräuchten wir gar nichts weil wir die Punkte für eine bewilligungsfreie Anlage erfüllen. 
 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.4.2025  (#9)

zitat..
Ricardo schrieb:
Stimmt. Bei der Übersicht ist schön zu lesen das eine PV Anlage bis 20kWP Bewillungsfrei ist oder verstehe ich das falsch?

Ich kann dir nicht sagen, welche Auswirkungen dieser Satz unten in der Bauordnung bedeutet:

_aktuell/20250414229894.png
Könnte die Grundlage für die behördliche Litanei in deinem ersten Post sein .....
LG,
Andy
PS: 
Meine Anlage in Wien war ebenfalls "bewilligungsfrei", jedoch gab es eine Verpflichtung zur "Bauanzeige". In dem Erklärblatt des Magistrats standen die fast identen Anforderungen drinnen.


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
15.4.2025  (#10)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Ricardo schrieb:
Stimmt. Bei der Übersicht ist schön zu lesen das eine PV Anlage bis 20kWP Bewillungsfrei ist oder verstehe ich das falsch?
───────────────

Ich kann dir nicht sagen, welche Auswirkungen dieser Satz unten in der Bauordnung bedeutet:

Könnte die Grundlage für die behördliche Litanei in deinem ersten Post sein .....

LG,

Andy

PS: 

Meine Anlage in Wien war ebenfalls "bewilligungsfrei", jedoch gab es eine Verpflichtung zur "Bauanzeige". In dem Erklärblatt des Magistrats standen die fast identen Anforderungen drinnen.

danke Dir, werde das Morgen bei der Gemeinde abklären. Dann verzichte ich auf die bescheidmäßige Errichtung der PV Anlage um diese dann in 2Monaten zu errichten. 😂


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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
15.4.2025  (#11)

zitat..
Ricardo schrieb: Dann verzichte ich auf die bescheidmäßige Errichtung der PV Anlage um diese dann in 2Monaten zu errichten.

Bin mir nicht sicher, ob das so einfach ist.
Lt. den o.a. Auszügen aus der Bgld. BauVO bist du bei einem Neubau ja verpflichtet mind. 2kWp je 100m² BGF zu errichten.


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
15.4.2025  (#12)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

──────..
Ricardo schrieb: Dann verzichte ich auf die bescheidmäßige Errichtung der PV Anlage um diese dann in 2Monaten zu errichten.
───────────────

Bin mir nicht sicher, ob das so einfach ist.
Lt. den o.a. Auszügen aus der Bgld. BauVO bist du bei einem Neubau ja verpflichtet mind. 2kWp je 100m² BGF zu errichten.

Da hast Du Recht. Wenn dem so ist dann ist es eh okay. Nur müsste dann dieser Punkt auch zählen oder?


_aktuell/20250415436579.jpg
Wir würden unter 20kW errichten. Haben ein Satteldach mit 15 Grad, das wäre dann ja dann "Frei" bzw. Bewilligungsfrei.


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  •  KPB
  •   Bronze-Award
15.4.2025  (#13)
Aber verwechselst du "bewilligungsfrei" nicht einfach mit einer geforderten, professionellen technischen Durchführung?
Bauen darfst du ja, es ist frei, keine Baubewilligung etc. Aber es darf halt nicht jeder Amateur Platten aufs Dach klatschen die beim nächsten Wind einen Passanten köpfen - laut der Forderung der Gemeinde. So würde ich das laienhaft interpretieren. 🤷🏼‍♂️

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
15.4.2025  (#14)

zitat..
KPB schrieb: Aber verwechselst du "bewilligungsfrei" nicht einfach mit einer geforderten, professionellen technischen Durchführung?

So in diese Richtung würde ich das auch interpretieren.
Man muss auch ein Elektroattest abgeben, obwohl eigentlich kein Punkt für eine Bewilligung. In der Steiermark ist es beispielsweise auch so, wenn man in der Einreichung eine Blitzschutzanlage angibt, muss man ein entsprechendes Prüfattest abgeben. Wenn man keinen Blitzschutz angibt, aber trotzdem einen baut, braucht man nix. 😉


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  •  danielherzog
16.4.2025  (#15)
Auch wenn du die Module theoretisch selber montierst, brauchst du ein Elektro-Fachunternehmen, dass dir die Anlage abnimmt und beim Netzbetreiber für die Fertigstellung einreicht. Zumindest ist das in NÖ bei Netz NÖ so.

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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
16.4.2025  (#16)

zitat..
danielherzog schrieb:

Auch wenn du die Module theoretisch selber montierst, brauchst du ein Elektro-Fachunternehmen, dass dir die Anlage abnimmt und beim Netzbetreiber für die Fertigstellung einreicht. Zumindest ist das in NÖ bei Netz NÖ so.

Ja das ist das kleinste Problem, mit der Abnahme des Elektrikers wird die Montage der Anlage interpretiert laut heutiger Rücksprache mit der Gemeinde. Somit können wir beginnen 😊


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
16.4.2025  (#17)

zitat..
KPB schrieb:

Aber verwechselst du "bewilligungsfrei" nicht einfach mit einer geforderten, professionellen technischen Durchführung?
Bauen darfst du ja, es ist frei, keine Baubewilligung etc. Aber es darf halt nicht jeder Amateur Platten aufs Dach klatschen die beim nächsten Wind einen Passanten köpfen - laut der Forderung der Gemeinde. So würde ich das laienhaft interpretieren. 🤷🏼‍♂️

da hast Du schon Recht, jedoch ist die Montage von PV Modulen ein freies Gewerbe. Wie schon geschrieben, der Gemeinde reicht die Abnahme eines Elektrikers (diese braucht man sowieso). Mit der Abnahme wird die ordnungsgemäße Installation der kompletten Anlage interpretiert.


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  •  KPB
  •   Bronze-Award
16.4.2025  (#18)

zitat..
Ricardo schrieb:

───────────────

die Montage von PV Modulen ein freies Gewerbe. 

Ja, allerdings nicht die Unterkonstruktion und der elektrische Anschluss 😉. Wenn natürlich der Elektriker die Ordnungsmäßigkeit bestätigt dann ist ja eh wie du schreibst alles in Ordnung! 👍 Hast du schon mit deinem Elektriker gesprochen ob er das macht?


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  •  Ricardo
  •   Bronze-Award
16.4.2025  (#19)

zitat..
KPB schrieb:

──────..
Ricardo schrieb:

───────────────

die Montage von PV Modulen ein freies Gewerbe. 
───────────────

Ja, allerdings nicht die Unterkonstruktion und der elektrische Anschluss 😉. Wenn natürlich der Elektriker die Ordnungsmäßigkeit bestätigt dann ist ja eh wie du schreibst alles in Ordnung! 👍 Hast du schon mit deinem Elektriker gesprochen ob er das macht?

Er bestätigt mir die ordnungsgemäße Installation der PV Anlage. Der Gemeinde reicht das, es liegt ja immer im Ermessen der Behörde, wie Dinge ausgelegt werden


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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
17.4.2025  (#20)
Für den Netzbetreiber muss er es offiziell abnehmen, also Prüfprotokoll erstellen etc., sonst darf die Anlage nicht in Betrieb gehen.
Verstehe die Elektriker nicht, die sowas machen. Der haftet in vollem Umfang dann für eine Anlage, die er nicht errichtet hat, für vielleicht paar Hundert Euro.
Elektriker von mir hätte das nie gemacht - verstehe ich auch.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
17.4.2025  (#21)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Für den Netzbetreiber muss er es offiziell abnehmen, also Prüfprotokoll erstellen etc., sonst darf die Anlage nicht in Betrieb gehen.
Verstehe die Elektriker nicht, die sowas machen. Der haftet in vollem Umfang dann für eine Anlage, die er nicht errichtet hat, für vielleicht paar Hundert Euro.
Elektriker von mir hätte das nie gemacht - verstehe ich auch.

versuch mal drei Elektriker zu einem Konsens zu bringen zu einem Thema das 10% über den üblichen Tellerrand rausschaut 😉

für den einen ist alles erlaubt was nicht verboten ist
für den anderen is alles verboten was nicht erlaubt ist
und dazwischen viele viele Grautöne

und das betrifft nicht nur die Elektriker sondern auch die Leute vom Netz


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