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Aufschläge - kann das sein?

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
9.11. - 5.12.2012
50 Antworten 50
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In den letzten monaten war bei der BAWAG bei guter bonität noch ein aufschlag von 1,25 möglich. Zur Zeit kommt man nicht mehr unter 1,5 bei gleichen Voraussetzungen - ältere angebote sind nicht mehr gültig. Hat noch jemand diese erfahrung gemacht? Oder wollen die mich verschaukeln?
LG dani

  •  silverblue
15.11.2012  (#21)
Vielen Dank für deinen Hinweis.

Baukonto ist mit 3,75% verzinst, hab ich oben angeführt.

Zinsen ändern sich nicht bei höherer Eintragung leider.

LG Silverblue

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.11.2012  (#22)
vergesst mal die hinterlegte EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde].....scheinbar hat das noch keiner geschnallt, dass damit der aufschlag massiv höher sein muss, da keine sicherheit für die bank. wenn sie´s überhaupt machen in zeiten immer strengerer auflagen....

der kunde verkauft die hütte, und die bank kriegts nicht mal mit - wer macht das schon? wer würde mit null sicherheit hundert euro verborgen? ich sicher nicht
deshalb: EPU wird immer (mehr) eine absolute ausnahme werden/bleiben/sein, die meist von persönlichen connections abhängt.

in diesem sinne sollten fragenden keine falschen hoffnungen bei den verhandlungen impliziert werden, die kaum bis gar nicht erfüllt werden (können).

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  •  TheSpawn
15.11.2012  (#23)
Ach sorry hab ich übersehn.

Also ich muss sagen ich finde das Angebot nicht schlecht. BAG könnte sicher noch was gehen - aber dafür halbe Eintragung - ist ok.

Wegen dem Jahr Tilgungsfrei würde ich mir nochmals überlegen falls es dir/euch ausgeht gleich zu zahlen. Zumindest die Zinsen sollter ihr Zahlen. Ein paar € erspart ihr euch auch auf die Lauzeit.

Grundsätzlich wird es aufgrund Basel 3 und anderer Faktoren immer schwieriger Aufschläge unter 1,5 zu bekommen. Ich glaube sogar das die Tedenz nach oben zeigt und bald Finanzierungen unter 1,75 und höher nur noch schwer zu erhalten sind.
lg

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.11.2012  (#24)
ich denk auch, dass nicht viel mehr drin ist. selber hab ich mir leider etwas zeit gelassen mit dem umschauen und checken - die angebote von "vor einigen wochen" gelten nimmer... und auch wenn man (eh schon öfter von creator gepostet) hier schaut, dann ist ein aufschlag von 1,5 mal die unterste grenze (war auch nicht immer so): https://durchblicker.at/immobilienkredit/vergleich - außer im raum wien/NÖ - einfach mal rumspielen...
einzig bei der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wären eigentlich noch ein bissl was drin, aber wenn sie dafür nicht voll ins grundbuch gehen, dann ist das auch ganz ok.
schade, dass die banken sich jetzt hier ihr körberlgeld holen... aber bin beruhigt, dass es anderen nix anders ergeht - dürft also allgemeine lage sein...

lg, dani


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  •  creator
  •   Gold-Award
15.11.2012  (#25)
zur epu -

zitat..
Zinsen ändern sich nicht bei höherer Eintragung leider.

sagt wohl alles - warum dann voll eintragen, speeeedy?

muss mir mal wieder zeit nehmen und kondis selber checken...

1
  •  Hansee
  •   Gold-Award
15.11.2012  (#26)
Ebenfalls zur EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] - Schon alleine die Erwähnung der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] zeigt dem Bankheizi, daß man sich schon vorab etwas informiert hat und er nicht unbedingt ein ahnungsloses Opfer vor sich hat, daß er wehrlos über den Tisch ziehen kann.

Ich selbst hatte beim Baukonto EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] (gab auch Banken die wollten das Baukonto (130% vom Rahmen!!!) eintragen).
Das wär teuer geworden, ich hab mir nämlich ein Baukonto genommen, daß 100T€ mehr Rahmen hatte, als die Finanzierung am Ende ausmachen würde (Förderung und Vorfinanzierung), davon 130%, da hätt ich mich ausgebrannt!
Danach hätte ich bei dieser Bank die 100% EPU auch für den Kredit bekommen.
Auch bei einer 2. Bank hätte ich eine 100% EPU haben können.

Entschieden haben ich mich dann für eine Bank die zwar eine geringe Teileintragung wollte, aber das Gesamtpaket am Besten war (zB: 500€ BABG, keine Kontoführung, keine Zinsänderungsgebühren, 2 gratis Gehaltskonten, günstige Risikoablebensversicherung)
Die Marge war bei allen Banken gleich, die Unterschiede waren nur in BABG, Kontoführung, Sicherheiten, höhe der GB-Eintragung...

Achja, und ich kannte nicht einen Banker, also alles ohne Beziehungen. Und ich hatte vorm Hausbauen noch nie was mit Krediten zu tun. Meine beiden Autos hab ich bar gekauft und auch sonst nie Geld von der Bank gebraucht.

Möglich, daß sich die Zeiten geändert haben, aber was creator gepredigt hat, hat auf jeden Fall mal funktioniert und mir sehr geholfen. Danke dafür nochmals emoji

@silverblue: Wäre es in deinem Fall nicht auch überlegenswert alles über ein Baukonto mit einem Jahr Laufzeit zu finanzieren? Natürlich zu den Kreditkonditionen und nicht zu 3,75.
Warum 2 Finanzierungen und beide ein Jahr Tilgungsfrei?

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  •  silverblue
15.11.2012  (#27)
Danke für eure Hinweise und Überlegungen. Hat mir nochmals geholfen und siehe da, hab nun auch von meiner Hausbank, die mit dem öst. Namen und ital. Wurzeln, das selbe Angebot bekommen. Nur nehmen die natürlich Zinsmix 3 Mon. Euribor und 5 Jahres Zinsswap, dafür 1,625%. Nachdem Sie aber zur halben EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] einen Wechsel wollen, habe ich abgelehnt. Der Vorteil ist nur, dass sie mir 1% BAG angeboten haben und ich das nun auch von jener Bank bekomme, wo ich finanzieren lasse. Außerdem haben Sie mich beim Zinssatz am Baukonto besser gestellt da Gegenangebot. Nun 3,5%. Ich denke, damit kann ich gut leben.
Das mit dem Baukonto habe ich auch überlegt und werde ich noch checken.

Danke Leute!

LG Silverblue

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.11.2012  (#28)
creator, -

zitat..
sagt wohl alles - warum dann voll eintragen, speeeedy?


ob jetzt halb oder voll eintragen is wurscht und hätte meien zinsen auch nicht verändertemoji
hingegen eine voll hinterlegte pfandurkunde (hätte ich damals auch gekriegt, @hansee), hätte einen aufschlag von 1,75 nach sich gezogen.
hab´s dann ähnlich wie hansee gelöst, 5hunderter BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], 1% marge usw.

deshalb

zitat..
deshalb: EPU wird immer (mehr) eine absolute ausnahme werden/bleiben/sein, die meist von persönlichen connections abhängt.


creator: mach mal, check neue kondis und aktualisiere deine tipps, 2008 war die welt ja noch in ordnung emoji
wäre jetzt echt interessant.

gruß, alex

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.11.2012  (#29)
hmmm... abgesehen davon, dass ich ja ned einfach seit 2008 nix mehr nachgefragt hätte... hab' ich heute am langen banktag wieder mal so nach oenb-liste telefoniert.
der erste im berater-roulette war krentschker... stand unter keinem guten zeichen.: handynetz weg, rückruf, blabla - und dann erklärt mir der berater, dessen namen ich nicht notiert hab', dass ich mal mit 2,75% rechnen soll. nachdem ich ihn höflich ausgelacht und gefragt hab', ob er meine vorgaben verstanden hat, waren's nach ca. 30sekunden immer noch 1,75...
sparda liegt bei guter bonität derzeit bei ca 1,5%, drunter nur nach rücksprache.
psk startet das verhandeln bei 1,75, gewichtung bonitätsabhängig; handelsbanken hab' ich ned erwischt.

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  •  silverblue
15.11.2012  (#30)
Na bitte, das bestätigt ja meine Meinung, dass ich ein gutes Anbot in Händen halte....

Danke!!!

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
21.11.2012  (#31)
Aufschlag - 1,25% geht doch noch - juhu :)

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  •  heislplaner
21.11.2012  (#32)
na los - erzähl - wo - wie - was?

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  •  kalki80
21.11.2012  (#33)


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
22.11.2012  (#34)
die VKB ... - ... kanns
Muss man nur lange genug tränzen

1
  •  creator
  •   Gold-Award
22.11.2012  (#35)
sag' ich ja... vkb ist allerdings nur für oö interessant...
http://www.energiesparhaus.at/forum/27660

und war schon mal besser...

http://www.energiesparhaus.at/forum/22089

1
  •  Pala
23.11.2012  (#36)
3M-Euribor < 0 ? - @Gawan - hast eh nach 100% EPU gefragt? Sollte bei VKB möglich sein ... (leider eben nur für OÖ ..)

Habe auch die Erfahrung gemacht, dass bei guter Bonität nun 1,5 Marge auf 3M-Euribor Standard sind. Lässt sich aber auf 1,38-1,42 drücken (3 Angebote von Wr. Banken). EPU ist derzeit zwar prinzipiell möglich, aber mit einem total uninteressanten Aufschlag. Werde daher wohl leider doch teilw. GB-Eintrag machen lassen, aber in Vertrag reinnehmen, dass die Hypothek nicht weiterverkauft werden darf (siehe http://www.energiesparhaus.at/forum/25404)

Frage - ich habe jetzt in einem Angebot stehen, falls der 3M-Euribor kleiner 0 ist, wird 0 als Basis herangezogen. Kann das wirklich sein, dass der ins Minus rutscht?
Dh würde das überhaupt Sinn machen, so eine Klausel wegzuverhandeln probier'n?!

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  •  mikee
  •   Gold-Award
23.11.2012  (#37)
.

zitat..
Frage - ich habe jetzt in einem Angebot stehen, falls der 3M-Euribor kleiner 0 ist, wird 0 als Basis herangezogen. Kann das wirklich sein, dass der ins Minus rutscht?


Aha, sehr interessante Info! emoji Ich habe dieselbe Frage ja vor kurzem schon einmal gestellt. Und da diese Klausel neu ist, halten es nun anscheinend auch die Banken zumindest für möglich, dass der 3M-E ins Minus gehen könnte - das sagt wohl alles. Ob das aber tatsächlich passieren wird, da bin ich eher skeptisch, zumal sich jetzt bei 0,19 ein Boden gebildet zu haben scheint.

Wegverhandeln würde ich ihn trotzdem, bzw. es zumindest versuchen, alleine schon der "Fairness" wegen - oder bietet die Bank im Gegenzug an, bei einem 3M-E über sagen wir mal 5,0 auch 5 als Basis heranzuziehen? Wohl kaum.... Und auch die Begründung für diese Klausel würde mich interssieren....

Gruss,
mikee

1
  •  creator
  •   Gold-Award
23.11.2012  (#38)
das kann durchaus passieren, dass es mal eine phase mit - negativzinsen gibt. so unrealistisch ist das nicht, wenn man investitionen begünstigen will.
die klausel ist eine zumindest benachteiligende, wahrscheinlich aber auch gesetzwidrige, weil einseitige zinsuntergrenze. hier fehlt - wie bei den legendär gesetzwidrigen einseitigen aufrundungsklauseln - ein ausgleichendes element: eine kostenlose (!) zinsobergrenze ab z.b. 6%.
mit dieser argumentation kriegst du entweder die zinsobergrenze gratis oder eben die klausel weg - your choice.
bei bauspardarlehen wird die zinsuntergrenze bei ~3% nämlich genauso mit der 6% obergrenze begründet... die judikatur hab' ich schon zig mal hier angeführt, das spar' ich mir jetzt, sonst wird wieder über links gemotzt.

edit: ups, mikee hat's zeitgleich und doch schneller dargestellt...

1
  •  Pala
23.11.2012  (#39)
Links -

zitat..
die judikatur hab' ich schon zig mal hier angeführt, das spar' ich mir jetzt, sonst wird wieder über links gemotzt.


Also ich hab noch nie gemotzt & würde mich freuen, falls du doch einen Link bzw. § posten könntest, den ich der Bank unter die Nase reiben könnte. Habe als Nicht-Jurist leider keinen konkreten § darüber gefunden.

Apropos Rundungsklauseln - wenn darüber gar nichts im Vertrag erwähnt ist, von was muss ich als Konsument dann ausgehen?

1
  •  creator
  •   Gold-Award
23.11.2012  (#40)
hier geht's um inhaltskontrolle und transparenz isd - §879 abgb und §6 kschg, weil das eben einseitig bevorteilend bzw. "gröblich benachteiligend" für die konsumenten wäre. einsetig und unfair eben, daher ggf auch überraschend isd §864a abgb. das sollte als schlüsselwort-sammlung für ein bankgespräch reichen.

zinsklauseln müssen immer zweiseitig ausgestaltet sein:

http://www.arbeiterkammer.at/online/kredite-59289.html

ist zwar inaktiv, kann aber noch eingesehen werden:

http://direktzu.at/oenb/messages/zinsklauseln-37903

das gebot der ausgeglichenheit ist schon seit 2005 festgeschrieben, da ging's mit den zinsklauseln los:

zitat..
Gemäß § 879 Abs 3 ABGB sei eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlege, jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteilige. Die Abgrenzung der Haupt- von den Neben-(Leistungs-)pflichten sei so zu ziehen, dass die in § 879 Abs 3 angeführte Ausnahme möglichst eng verstanden werde: Damit solle nur die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen erfasst werden, nicht aber etwa Bestimmungen, welche die Preisberechnungen in allgemeiner Form regeln oder die vertragstypische Leistung generell näher umschreiben.


•10 Ob 145/05d
http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20060613_OGH0002_0100OB00125_05P0000_000&IncludeSelf=True

http://www.energiesparhaus.at/forum/28544
http://www.bankrechtsinstitut.at/dokumenta/Folien_Neumayer-Geroldinger_2012-10-18.pdf

deshalb sind auch erklärungsfiktionen unzulässig:

http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2758&tx_ttnews%5BbackPid%5D=189&cHash=d6f1b287e79a74c9db621f8c7a3cc9d2

http://www.energiesparhaus.at/forum/26083



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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
25.11.2012  (#41)
ein bsp vom westen v wien - habe heute von einem Freund erzählt bekommen dass er letzte Woche von der Erste ein Angebot mit Aufschlag 1,25 auf den 3M euribor bekommen hat.
falls jmd Forecast zu den Euribor rates interessieren; Auf Danske Research gibts immer Material (yield forecasts). inkl Konfidenztrichter und Zinsen entsprechend akt forward rates.
schönen abend alle!
reini

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