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Du meinst "Aufschließungsabgabe"??? Dann stimmt folgende Info nicht: Aufschließungsabgabe zahlt man nicht für die Größe eines Bauwerks, sondern die wird nach der Größe des Bauplatzes berechnet. Hast du die Aufschließungsabgabe für den Bauplatz bereits einmal bezahlt, dann fällt eine solche für die Errichtung eines weiteren Bauwerks nicht mehr an. Im Einzelfall könnte es max. eine Ergänzungsabgabe sein, wenn sich durch das neue zusätzliche Bauwerk die ursprünglich der Berechnung zugrundegelegte Bauklasse erhöhen würde (aber auch da wird nach Bauplatzfläche berechnet und nicht nach Größe des BAuwerks). Oder aber du meinst was ganz anderes, nämlich z.B. Kanaleinmündungsabgabe?? |
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Ja kommt mir auch etwas komisch vor. aber es handelt sich sicherlich um die Aufschließungsabgabe. Nur ist noch nicht genau bekannt diese für, dass gesamte Grundstück oder nur die Fläche der Halle gezahlt wurde. auf Nachfrage in der Gemeinde ist gesagt worden, dass das in den 90ern war wo die Gesetzeslage dahingehend anders war und für das Glashaus Aufschließung gezahlt werden müsse. Vielleicht gab es ja einmal eine Ausnahmeregel für landwirtschaftliche Hallen. Nur möchte ich sicherlich nicht ein zweites mal für die Halle oder die kompletten 3000m2 die Aufschließungsabgabe bezahlen. |
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Darauf kommts auch nicht an. Das Gesetz kennt keine "Nachzahlung" für ehemals zu wenig vorgeschriebene Aufschließungsabgaben. Ein paar andere Fragen aber: Seit wann ist die Grundfläche als Bauland gewidmet? Hat sich das Ausmaß der Baulandfläche irgendwann geändert? Wann wurde die Halle gebaut? Steht die Halle auf einer sogenannten "Baufläche" und ist die Fläche rundherum ein eigenes Grundstück?? Wär einfach, wenn du mir die Grundstücksnummer und die Katastralgemeinde sagen würdest. Kannst mir als PN oder per mail (mailadresse in meinem Profil) schicken. Diskrete Behandlung meinerseits garantiert. |
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