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aufschließung - falls damals aufschießungsbeiträge bezahlt wurden, wären die wohl nicht mehr fällig.
ausser ihr baut größer, dann denke ich müsst ihr die differenz zahlen. aber ob das damals schon vorgeschrieben und bezahlt wurde??? |
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Aufschliessung - sieht schlecht aus, guckst du hier:
Dem Eigentümer eines Grundstücks im Bauland ist von der Gemeinde eine Aufschließungsabgabe vorzuschreiben, wenn mit rechtskräftigem Bescheid eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes oder einer großvolumigen Anlage (§ 23 Abs. 3) auf einem Bauplatz nach § 11 Abs. 1 Z. 2 und 3, für den kein der Höhe nach bestimmter Aufschließungsbeitrag oder keine entsprechende Abgabe vorgeschrieben und entrichtet worden ist, erteilt wird. Die Errichtung eines Gebäudes oder einer großvolumigen Anlage auf einem Bauplatz gilt als erstmalig, wenn auf diesem Bauplatz am 1.Jänner 1970 und danach kein unbefristet bewilligtes Gebäude gestanden ist. Bei uns ist sogar nach 1970 noch ein haus gestanden, müssen aber trotzdem aufschliessung bezahlen, ist eine komplizierte angelegenheit. |