hallo, ich habe in NÖ (bezirk amstetten) ein grundstück und der stromkasten der EVN ist ca. 60m weit weg. wer muss nun die grabungsarbeiten vom kasten zu meinem grund bezahlen? aufschließungskosten habe ich ja auch bezahlt und zwar nicht zu wenig! danke, lg Baumaxl
ihr selberWar bei uns auch so. Die Aufschließungskosten haben leider nichts mit der EVN zu tun, sondern werden von der Gemeinde vorgeschrieben. Wir mussten so ca. 30-40 Meter graben (lassen) und das hat uns insgesamt rd. 2.500,-- gekostet. 1/2 Jahr später sind wir draufgekommen, dass eine Stromleitung direkt an unserem Grundstück vorbeigeht (öffentl. Straße). Dies wurde vorher von der EVN dementiert! Kann man da noch was machen (Kostenrückerstattung etc.)? LG, Martin
Dasselbe "Problem" im Marchfeld (1) - Es gibt:
1) Aufschliessungskosten an die Gemeinde, damit soll der Gemeinde vergütet werden, dass "irgendwann" einmal die Infrastruktur in Hausnähe gelegt worden ist. Tatsächliche Gegenlseitung: 0
2) Anschlusskosten EVN: 1x zu bezahlen, Gegenleistung: 0
3) Herstellung der E-Leitung von technischen Anschlusspunkt bis zum Haus --> hier passiert das erste mal etwas konkret. Eigentlich muss (?) die EVN das machen, muss dir aber die Kosten weiterreichen. Du kannst (!) das auch selbst
Dasselbe "Problem" im Marchfeld (2) - machen, wenn du glaubst, die EVN schsut zuwenig auf den günstigen Preis. Zahlen musst so oder so immer der Bauherr. Ausnahme: du hast das Glück, dass "hinter" dir in näherer Zukunft Unmengen Bauplätze entstehen. Dann kannst du das Glück haben, dass die EVN den technischen Anschlusspunkt in deine Nähe legt. Bei mir hat nicht einmal dieses Argument gezogen. Bin voll angefressen auf diue EVN. Der Erlagschein für die Anschlusskosten war aber in Null Koma Nix da ;-(
EVN nix gegen WienStrom - EVN hat für den Gasanschluss gerade mal 1.200,- kassiert (Graben und Anschluss). WienStrom für fast die selbe Arbeit fast 6.000,-!!
siehe http://www.energiesparhaus.at/forum/5233
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