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Da war die Baubewilligung mit 236,40 ja ein Klacks dagegen... ||
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Was redet ihr da? Was soll das sein? Hab oben schon gesagt, dass es eine Benützungsbewilligung (die im Volksmund oft als Kollaudierung bezeichnet wurde) schon seit der Bauordnung 1996 nicht mehr gibt. Seither gibts eine "Fertigstellungsanzeige". Also speeeedcat: wofür hast jetzt genau bezahlt??? Wer hat dir wofür und aus welchem Anlass € 3.500 abverlangt?? |
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.....ich kann mir vorstellen, dass es sich hier um die Wasseranschlussgebühr handelt die irgendwie nach Stockwerke mit Wasseranschlüssen und überdachter Fläche berechnet wird. Bin auch neugierig für was die 3,5k verlangt wurden.
lg, |
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meinte natürlich die anschlußgebühren |
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Hallo
Die Gemeinde muss innerhalb von 5 Jahren die Aufschließung/Ergänzung einholen, ansonsten gilt diese als verjährt und erledigt. War bei meinem Grundstück so. 1995 wurde es als Bauplatz erklärt, der damalige Besitzer hat die Aufschließung damals als monatlicher Abbucher abstottern dürfen, hat diese aber nach ein paar Monaten nicht mehr weiter bezahlt. Ab 2000-> verjährt Der Verkäufer hat immer gesagt, die Aufschließung sei erledigt. Jedoch habe ich mir von der Gemeinde eine Bestätigung schreiben lassen, dass die Aufschließung bezahlt ist. Leider war sie noch nicht bezahlt, aber es hätte keinen Einfluss auf mich. Somit hat die Gemeinde nicht bestätigt, die Aufschließung sei bezahlt, sondern es fallen keine Aufschließungskosten an. Sehr gut, 24tsd € erspart, net schlecht, Herr Specht LG |