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Aufschließungsgebühren zahlst du spätestens wenn das Grundstück zum Bauland erklärt wurde. Wenn du mit deinem Zubau die bestehenden Gebäudeklasse nicht überschreitest, dann glaube ich nicht, dass du nochmal was zahlen musst ... zumindest wäre es eine frechheit
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DankeWir bauen wenn ich das recht verstanden habe im Freiland, da wir eine Landwirtschaft besitzen... mal schauen... |