|
|
||
Hallo, Aufschließungsabgabe wird meines Wissens in NÖ dann fällig, wenn das Grundstück zum Bauplatz erklärt wird. Dies erfolgt dann, wenn ihr entweder um eine Baubewilligung ansucht oder wenn das Grundstück geteilt wird (dann muss 1 Teil zum Bauplatz werden). Wenn der Grund nur verkauft/verschenkt wird, ist keine Aufschließungsabgabe notwendig. |
||
|
||
Hätte ich auch so gesehen. Wie gesagt das hintere Grundstück ( gehört noch Schwimu) soll ja nicht bebaut werden sondern nur meiner Frau geschenkt werden. Soll dann, weil es direkt an unserem Grund liegt , ein größerer Garten für uns sein. Aber wir wollen halt keinen schlafenden Löwen wecken, indem dann die Gemeinde im Zuge der Schenkung draufkomnt, sie könne durch den Besitzerwechsel ( Schenkung) gleich mal Aufschliessungs - oder Anschlusskosten kassieren. Geld das wir momentan nicht haben. Vielen Dank für Eure Hilfe |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]