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Aufschließungskosten

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  •  christin
13.9. - 14.9.2011
7 Antworten 7
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Hallo zusammen!

Ich brauche bitte Hilfe!
Mein Mann und ich haben ein grundstück von meinem schwiegervater geschenkt bekommen.
es waren 2 parzellen auf einer parzelle ist noch ein altes haus gestanden das wir weggerissen haben.
dann haben wir uns ein haus gebaut das über alle 2 parzellen verbaut war. danach hat uns die gemeinde gebeten das wir die 2 grundstück auf eins vereinigen lassen. gesagt - getan.
war eh nicht gerade billig aber wenns so sein muss.
jetzt vor kurzem hat uns die gemeinde die aufschließund präsentiert wir müssen für das ganze grundstück jetzt aufschließung zahlen und das nicht gerade wenig.
jetzt meine frage an euch habt ihr eine ahung ob das korrekt ist denn es war jetzt schon ein haus da müssten wir nicht nur für die zweite hälfte bezahlen? es gibt da ja auch irgendwas wenn bis 1970 oder so ein haus gestanden ist braucht mann das nicht mehr zahlen............??????????
ich würde mich freuen wenn mir wer helfen könnte denn ich will es nicht ganz wahr haben
lg christin

  •  gloitom
  •   Silber-Award
13.9.2011  (#1)
Bundesland?

Möglicherweise habt ihr mit der Änderung der Grundstücksgrenzen "nach dem 1. Jänner 1989 baubehördlich bewilligte oder angezeigte Änderung von Grundstücksgrenzen" die "1. Jänner 1970" Regel umgangen!

Wie habt ihr es geschafft eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben über 2 Parzellen zu erhalten?

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  •  christin
13.9.2011  (#2)

das heißt wir müssen das jetzt echt bezahlen????
noch dazu brauchen wir keinen gehweg noch eine zufahrtsstraße weder noch eine beleuchtung es ist ja alles vorhanden.

die zweite parzelle war auch ein "bauland" und tja wir haben dann die genemigung bekommen da zu bauen!
lg

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  •  gloitom
  •   Silber-Award
13.9.2011  (#3)
@christin - möglich, aber hier gibt es jemanden, der sich mit dem Baurecht in NÖ ein wenig besser auskennt...

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  •  christin
13.9.2011  (#4)
und wie komm ich zu den netten herrschaften?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
13.9.2011  (#5)
hallo christin - Vorweg: Das mit dem 1. Jänner 1970 ist in deinem Fall wahrscheinlich nicht von Bedeutung.
Für eine konkrete Antwort braucht es aber noch präzisere Angaben: Ich habe so das Gefühl, dass das Grundstück mit dem alten Haus fast nur aus der bebauten Fläche bestand und eine sogenannte "Punktparzelle" war. Diese Punktparzelle war dann ganz oder zumindest teilweise von dem 2. unverbauten Grundstück umschlossen. War das so??
Oder waren das tatsächlich zwei nebeneinander liegende Grundstücke und auf einem davon stand ein altes Haus?
Welche Größe hatten die beiden Grundstücke?

Noch was vorweg: Habt ihr schon den Bescheid über die Aufschließungsabgabe bekommen? Was genau steht als Rechtsgrundlage und als Berechnung drinnen? Sollte der Bescheid schon rechtskräftig sein, dann brauchen wir allerdings nicht mehr viel zu diskutieren!!

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  •  christin
14.9.2011  (#6)
hallo!

ja das stimmt das war eine punktparzelle wo das alte haus gestanden ist. und neben der punktparzelle und auch auf der haben wir gebaut das gesamte grundstück ist 1720 m2 groß und bevor wir die beiden parzellen vereinigt haben waren es ca. die hälfte.
wir haben schon einen brief von der gemeinde bekommen was da jetzt genau drinnen steht kann ich nicht genau sagen denn ich bin gleich zu unserem bürgermeister gefahren und hab ihm das gezeigt ob er da was machen kann und er hab sich das schreiben behalten.
er kann aber nichts machen hat er jetzt gesagt und darum möchte ich mich an jemand anderen wenden vielleich gibts ja doch noch eine kleine regelung damit wir nicht so viel bezahlen brauchen....!

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
14.9.2011  (#7)
.Ein Schreiben der Gemeinde dem Bürgermeister zu geben und sich keine Kopie zu behalten (überhaupt besser: sich das Original zu behalten und der Bürgermeister soll sich eine Kopie machen) und dann auch nicht mehr zu wissen, was da genau drin steht, ist - bitte nicht böse sein - leicht naiv.
Überdies: ein Schreiben der Gemeinde dem Bürgermeister geben, damit der weiß was drin steht?? Der Bürgermeister ist "DIE GEMEINDE"!!

War jetzt in diesem Brief bloß ein "Schreiben", oder war es ein Bescheid?? Wär schon wichtig zu wissen!!
Solang es kein Bescheid ist, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung. War es ein Bescheid und ist er falsch, dann musst du berufen - aber rechtzeitig!

Kenn mich aus deiner Schilderung leider nicht aus, was da wirklich passiert ist und was man genau von dir will (Aufschließungsabgabe oder Ergänzungsabgabe und wie wurden sie berechnet???)

Die Punktparzelle hab ich aus einem gewissen Gespür heraus ja selbst erraten. Für alles andere musst du mit deinen Angaben aber schon ein bißchen konkreter werden.

Von Bedeutung könnte hier sein (nur so nach meinem Gefühl):
- Bebaute Punktparzellen mit dem umgebenden Grundstück zu vereinigen, löst nach der NÖ Bauordnung ausdrücklich KEINE Ergänzungsabgabe aus.
- Weiters ist es unzulässig, über Grundgrenzen zu bauen, d.h. beim Neubau hätte die Baubehörde zwingend die Grundvereinigung vorschreiben müssen (und zwar mit der gesetzlich festgelegten Konsequenz, dass mit dem Bau erst begonnen werden darf, wenn die Vereinigung grundbücherlch durchgeführt worden ist).
- Hätte man die Vereinigung rechtzeitig gemacht, hätte man zu diesem Zeitpunkt von einer BEBAUTEN Punktparzelle ausgehen können (das alte Haus ist ja erst für den Neubau abgebrochen worden, oder?) und dann hätte jedenfalls die Ausnahmeregelung gegolten (keine Ergänzungsabgabe - she. oben)

Wenn das so nicht gelaufen ist, dann ist auch die Gemeinde Schuld daran, da sie die Vereinigung schon bei der BAubewilligung verlangen hätte müssen. Rein juristisch mag das vielleicht nicht helfen, ich kenn aber keine Gemeinde, die in einer solchen Situation die etwas zu späte Vereingung nicht mit der Ausnahmeregelung tolerieren würde.
Um das exakter beurteilen zu können wär auch noch wichtig zu wissen:
Wann ist das Altgebäude abgebrochen worden?
Wann ist die Grundstücksvereinigung bei der Gemeinde angezeigt worden??
Wann ist die Baubewilligung für den Neubau ausgestellt worden??

Noch was interessiert mich: zu Beginn schreibst du, die Grundstücksvereinigung "war eh nicht gerade billig"!
Versteh ich nicht - eine bloße Grundstücksvereinigung kostet eine Bagatelle. Was hats wirklich gekostet und war es wirklich nur eine bloße Grundstücksvereinigung oder war da mehr??

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