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Aufstockung Abstand Grundstückgrenze [NÖ]

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  •  willywonka89
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.11. - 9.11.2024
3 Antworten | 2 Autoren 3
3
Hi liebe Leute!

Hoffe jemand kennt sich mit meiner Problematik aus.

Wir sind gerade in der Planungsphase und wollen einen Bungalow aufstocken lassen. Bestand steht leider nicht paralell zur Grundstücksgrenze des Nachbarn und unterschreitet an Stellen die vorgegebenen 3m Abstand.
Wir bzw. das Planungsbüro haben jetzt einige Ergänzungen zum Einreichplan vom Bauamt erhalten wo zum einen darauf hingewiesen wird dass das OG mind. 3m Abstand zur Grundgrenze besitzen muss obwohl direkt auf die Aussenmauern des Bestands aufgebaut werden soll.
Fenster auf der Seite sind im OG keine vorgesehen.

Welche Möglichkeiten haben wir da jetzt? Ich überlege schon ob ich beim Nachbarn anklopfen und ihn Bitten soll ob wir ihm ca. 20cm auf die ca. 40m abkaufen können.

Hoffe jemand kann mir da helfen.

Edit: es gibt keinen Bebauungsplan und somit greift die NÖ Bauordnung.

danke im Vorraus!

lg

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
7.11.2024  (#1)
die 3m Abstand halten sich wirklich lange in den Köpfen^^

tatsächlich ist es halbe Gebäudehöhe, sprich wenn ihr aufstockt und 7m hoch seid mit der Wand müsst ihr 3,5m Bauwich einhalten, außer es gibt einen Bebauungsplan der anderes vorschreibt.

dem Nachbarn Grund abkaufen ist möglich, aber nur wenn sein Bauwich dann nicht gefährdet ist, außerdem relativ umständlich, da Teilungsplan erstellt werden muss einmal um ihn zu verkleinern und dann euch zu vergrößern, je nach Region kostet der Streifen am Ende weniger als die ganze Bürokratie.

sofern ihr nicht von der Bauwichregelung ausgenommen seid wird ein Umbau am Gebäude vermutlich allgemein schwierig, wenn ihr sie jetzt schon nicht erfüllt 

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Hallo willywonka89,
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  •  willywonka89
9.11.2024  (#2)
das mit der halben Gebäudehöhe ist mir bewusst aber dadurch dass wir auf 5,4m Höhe kommen, bleiben es halt trotzdem 3m.
Wie gesagt Bebauungsplan gibt es keinen - somit NÖ Bauordnung.

sein Bauwich ist 5m breit und wir bräuchten ca. 40cm hab ich nochmal nachgesehen.

Ich denke nur dass das Einrücken des oberen Geschosses um einiges mehr kostet auf Grund der Statik als der Teilungsplan und die paar cm Grundstück (ist Verwandschaft).

danke schon mal für den Input!

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
9.11.2024  (#3)
Ist eure Grenze vermessen? Ansonsten würde mir noch einfallen, dass ihr die Grenze einfach anders aushandelt, wenn's Verwandtschaft ist einigt man sich eben intern über den Obulus 

Ziviltechniker wirst aber ohnehin brauchen den einfach Mal fragen (und vergleichen, da gibt's auch Unterschiede)

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