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die 3m Abstand halten sich wirklich lange in den Köpfen^^ tatsächlich ist es halbe Gebäudehöhe, sprich wenn ihr aufstockt und 7m hoch seid mit der Wand müsst ihr 3,5m Bauwich einhalten, außer es gibt einen Bebauungsplan der anderes vorschreibt. dem Nachbarn Grund abkaufen ist möglich, aber nur wenn sein Bauwich dann nicht gefährdet ist, außerdem relativ umständlich, da Teilungsplan erstellt werden muss einmal um ihn zu verkleinern und dann euch zu vergrößern, je nach Region kostet der Streifen am Ende weniger als die ganze Bürokratie. sofern ihr nicht von der Bauwichregelung ausgenommen seid wird ein Umbau am Gebäude vermutlich allgemein schwierig, wenn ihr sie jetzt schon nicht erfüllt |
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Hallo willywonka89, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aufstockung Abstand Grundstückgrenze |
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das mit der halben Gebäudehöhe ist mir bewusst aber dadurch dass wir auf 5,4m Höhe kommen, bleiben es halt trotzdem 3m. Wie gesagt Bebauungsplan gibt es keinen - somit NÖ Bauordnung. sein Bauwich ist 5m breit und wir bräuchten ca. 40cm hab ich nochmal nachgesehen. Ich denke nur dass das Einrücken des oberen Geschosses um einiges mehr kostet auf Grund der Statik als der Teilungsplan und die paar cm Grundstück (ist Verwandschaft). danke schon mal für den Input! |
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Ist eure Grenze vermessen? Ansonsten würde mir noch einfallen, dass ihr die Grenze einfach anders aushandelt, wenn's Verwandtschaft ist einigt man sich eben intern über den Obulus Ziviltechniker wirst aber ohnehin brauchen den einfach Mal fragen (und vergleichen, da gibt's auch Unterschiede) |
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