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Hallo Break16, ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Als wir unsere 1. Eigentümerversammlung für unsere damalige Eigentumswohnung mit der Hausverwaltung hatten, hat diese auch gesagt, dass es einen Aufzugswart benötigt und dies von Eigentümern übernommen oder an externe ausgelagert werden kann. Ersteres ist für den Eigentümer eine ehrenamtliche Sache für die Hausgemeinschaft, Zweiteres kommt der Hausgemeinschaft teuer. Mein Mann hat sich damals zum Aufzugswart schulen lassen (keine große Sache - wurde von der Aufzugsfirma gemacht) und er musste die wöchentlichen Kontrollen durchführen und schriftlich dokumentieren. Witzigerweise musste er auch mal jemanden aus dem Aufzug befreien - und das war ich Wobei der Aufzug gestreikt hat und die Art der Befreiung wie er geschult wurde nicht funktioniert hat sodass er doch den Notdienst der Aufzugsfirma anrufen musste, die mich nach 45 Minuten befreite. Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter: https://www.aufzugswart.at |
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die aufgaben die er beschreibt stimmen so. der aufzugswärter ist zuständig für die notbefreiung und außerdem ist es vorgeschrieben 1x wöchentlich den/die aufzüge zu kontrollieren: hält der aufzug richtig oder gibt es eine stufe über die man stolpern könnte? funktioniert der lichtschranken? funktioniert der notrufknopf, etc., das sagt euch alles der TÜV bei der schulung darüber solltet ihr (falls ihr den aufzugswärter selber macht) auch protokoll führen, da im ernstfall sonst der aufzugswärter verantwortlich gemacht werden kann. die aufzugswärterschulung ist wie bungi bereits geschrieben hat keine große sache. je nach anlage ist das in einer halben stunde erledigt. soweit ich weis kann jeder aufzugswärter werden, dafür braucht man keine besondere ausbildung, nur die einschulung. |
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Vielleicht ist es sinnvoll für Urlaub usw auch gleich eine andere Partei als Vertretung zu schulen. |
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