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deren fehler.. - ...und dein fehler. das zu korrigieren hätte billiger funktioniert: höhendifferenz mit sand verschütten, der ist setzungssicher und muss nicht mehr verdichtet werden und kostet geliefert ca 10 eur /m3 und nicht 180 eur /m3 (wie schaumglas). jede schottergrube hätte dir den sand spätestens am nächsten werktag geliefert, die summe hätte ich einfach dem erdbau-unternehmen abgezogen. |
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.So wirds jetzt bei der Bopla EG gemacht. Im Keller gings nicht mehr, weil das Vlies schon gelegt war und der SGS schon in der Grube war. Sonst hätt ich ja Rollierer reingeschmissen und nicht das teure Zeug. Leider sind wir ja wie gesagt erst beim Verteilen u. Niveau-herstellen draufgekommen. |
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@cc9966 - vor jedem gewerk muss es eine vorprüfung des vorgewerkes durch den ausführer geben und eine warnpflicht wenn etwas nicht passt. wenn das folge-gewerk aber eigenleistung war, hast du schlichtweg pech gehabt. aber ganz aus die pflicht nehmen würde ich die erdbaufirma nicht, behalt 20% der kosten ein.
würde jetzt nochmals den hausplan nehmen und auf ein passivhaus umplanen lassen. mit dieser gründung hast ja perfekte voraussetzungen dafür. und nochwas: sei knallhart, aber ärgere dich nicht zulang und zuviel darüber. das wird nicht das letzte unangenehme gewesen sein was dich noch so beim hausbau überraschen wird, die starken nerven brauchst noch. |
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cool bleiben - emotionen sind da störend - jetzt hast du mal gelernt, was "kontrolle vor abnahme" in der praxis heißt - schritt für schritt kontrollieren. ich weiß zwar nicht, wie du drauf kommst, dass man die 30cm nicht hat bemerken können- immerhin musst ja irgendwelche höhenkoten oder so haben - aber gut, wenn man ned dabei ist, wird's schwer. jetzt kommt die warnpflicht des werkunternehmers (§1168a abgb) zum tragen: heißt, die schaumglas-firma hätte kontrollieren müssen, ob der bagger richtig gebaggert hat. natürlich musst du auch nix abnehmen, was du nicht vereinbart hast und was dir in der folge schäden einbringt. das heißt zwar nicht, dass du die löcher mit gold ausfüllen darfst (sprich mit sgs, da hättest halt wie o.a. agieren sollen), aber den mangel hast ja dokumentiert. ich würde daher eine entsprechende summe - ca. 80% der sgs-mehrkosten - einbehalten und die erdbauer dafür für die weiteren folgerisken rauslassen, wennst keine risken bei grundwasser, setzung, etc. hast. das war's mit der erdbaufirma - wenn's glauben, dass sie klagen müssen, auch ok. da wird's ned viel spielen. jetzt sind wir aber noch nicht fertig: die deppen vom schaumglas, die einfach sgs in die grube schütten, würde ich mir auch noch vornehmen und einfach die mehrkosten mit dem argument der verletzung von warn- und prüfpflichten (§1168a abgb) nicht bezahlen - und sie mal gefragt, wie sich das zuviel an sgs auswirkt. damit weißt auch schon, dass cool und freundlich bleiben recht wichtig wird - ich nehme nicht an, dass deine firmen das bleiben. |
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SGS-FirmaDer Lieferant für SGS kann nichts dafür, das Material wurde ja von mir bestellt u. auf meine Anweisung hin in die Baugrube abgeladen, weils ja selbst eingebaut wurde. Was mich gestern einfach nur extrem genervt hat war, dass der Baggerfahrer sogar zugegeben hat, nicht mal nachgemessen zu haben und dann mit dem Argument kam, dass es übers Wochenende geregnet hätte und er durch die 10cm Wasser die in der Grube standen mehr herausgraben hätte müssen. Davon hat er aber mir nichts gesagt bzw. klingts nach einer faulen Ausrede. Dass es kein SGS zum Ausgleich gebraucht hätte ist mir eh klar - war in meinem Fall einfach nicht mehr anders möglich. Aber die Kosten, die entstanden wären, hätte ich 15m³ Rollierung bestellt, hätte extra nochmals einen großen Bagger zum Verteilen kommen lassen, hätte das Schnurgerüst nochmals abgebrochen, weil Grube sonst unpassierbar, hätte den Rollierer verteilen lassen... zumindest für diese fiktiven Kosten die sonst angefallen wären müsste doch das Aushubunternehmen haften. Und da haben wir noch nicht einmal die 20m³ Aushub eingerechnet die (auf Regie) zu viel deponiert, transportiert u. somit auch verrechnet werden.
Beim gestrigen Gespräch hat das Transportunternehmen lediglich gemeint, sie würden mir insoweit entgegenkommen, als dass sie die 7m³ Rollierung, die für den Ausgleich des Aushubs für Bopla EG nötig sind kostenlos auf die Baustelle liefern. Das wars dann schon - verteilen müsst ichs wieder selber. Naja, werd heute mal einen Sachverständigen anrufen und den fragen, wie solche Fälle gehandhabt werden. |
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Hallo Divo - Entschuldigen Sie bitte für die Frage aber mich würde interessieren wer Ihnen die Bodenplatte macht?
Eine Kellerbaufirma oder machen Sie es persönlich? Danke |
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sieht für dichleider nicht so gut aus - das einbbringen des SGS ist dein gewerk. und bevor du mit deinem gewek beginnst musst du die höhen des untergrundes kontrollieren denn du solltest ja den sgs in einer gleichmässigen dicke einbringen. wenn der aushub so massiv aus den tolleranzen ist, musst du dem unternehmer die möglichkeit zur nachbesserung geben. ein telefon an ihn hätte sicher gereicht und er hätte das sofort erledigt. nicht ärgern, wenigstens was draus gelernt. |
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Bopla.. - wird von der Baufirma gemacht, bzw. Baufirma u. beigestellte Helfer.
Das mit der Möglichkeit zur Ausbesserung ist mir auch klar, aber auch hierfür hätte er Kosten gehabt u. diese könnte ich sicher gegenrechnen. |
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Verletzung der Warnpflicht nach § 1168a Satz 3 ABGB So wie es creator schon geschrieben hat.
Sie haben Erdarbeiten in den Eigenleistungen gehabt aber die Baufirma ist Verpflichtet auf der Baustelle zu sein, hinzuweisen und die Arbeit zu kontrollieren. Genau so bei den SGS-Arbeiten. Die Baggerfirma hat sicher keine Schuld. |
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.habt ihr jemals einen Baggerfahrer erlebt der selbstständig nachmisst? Ich nicht! Bei den Baggerfirmen mit denen ich bis jetzt zu tun hatte war immer Vertragsbestandteil bzw. steht es in den AGB´s der Firmen das der Auftraggeber für die Überwachung sorgetragen muss - in so einem Fall muss geklärt werden wer der Auftraggeber ist und derjenige darf dan Löhnen ! |
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Wie gesagt, die Baugrube war am Montag fertiggestellt u. am Dienstag war die Bauleitung vor Ort und hat das Schnurgerüst erstellt. Hätten die dann auch den Aushub messen müssen u. mir gleich mitteilen dass da was nicht stimmt? Nivelliert wurde da nämlich nicht, nur die Fluchten gesteckt. |
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....Wieso glauben hier alle dass die Baggerfirma aus dem Schneider ist?
Die hatte doch einen klaren Auftrag und hat ganz eindeutig den Werkvertrag nicht erfüllt woraus Folgeschäden entstanden sind. |
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Ja es stimmt. Nach dem Aushub hätte die Firma kontrollieren müssen ob der Aushub in Ordnung ist und dann hätte sie Ihnen die Freigabe für weitere Arbeiten geben müssen. Gebäude ausstecken ist normalerweise eine Geometerleistung und nach der Geometerleistung wäre die Firma verpflichtet gewesen die Schnurrbänke für die Aushubarbeiten zu errichten. Genau so war die Firma auch verpflichtet Sie darauf hinzuweisen das Sie den restlichen Teil für die EG Bodenplatte nicht sofort graben müssen. Sie sind eine privat Person und weil Sie zu wenig Ahnung beim Hausbau haben, haben Sie eine Bauausführende Firma beauftragt. Auf jeden Fall hat die Baggerfirma keine Schuld weil die Baggerfirma nur das gemacht hat was angeschafft wurde. Und Sie werden die Baggerfirma noch mindestens 3 mal auf der Baustelle benötigen. Viel Glück bei dem weiteren Bauablauf weil das meiste was Sie jetzt brauchen ist Glück. |
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@Divo.. - ...auch wenns dich nicht tröstet, aber ich denke am fairsten ist es einfach die theoretischen kosten für folgendes von der rechnung abzuziehen:
- liefern von sand/schotter - einbringen und verteilen von sand/schotter mit bagger - stunden die anzunehmen sind welche der bagger mehr gebraucht hat für zu tief graben. weiss nicht was rechtlich mehr alles möglich wäre, aber von meiner baherren-erfahrung und persönlichen rechtsempfinden steht dir nur DAS zu und nicht mehr aber auch nicht weniger. auch unsere belehrungen hier - so wahr sie sind - sollen dich nicht davon abhalten weiterhin tätigkeiten in eigenleistung zu machen. man hat viel risiko (nicht abgestimmte pläne, fehlendes fachwissen, etc.) aber der einsparungseffekt ist trotzdem gegeben auch wenn da und dort mehrkosten wegen eigen-fehler passieren. solche fehler passieren JEDEN häuslbauer, dich hat es nun mal bitter am anfang erwischt. |
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.ziemlich blöde situation, weil wennst jetzt zum streiten anfängst, dann brauchst einen rechtsanwalt, einen sachverständigen und hast einen schönen baustopp vor dir ...
die eleganteste methode ist montag morgen zum anwalt deines vertrauens zu pilgern, die sache darzulegen, eine gerichtliche beweissicherung durch einen gerichtl. beeideten sachverständigen beantragen und einmal das geldbörsel aufmachen ... und dann schauen was passiert ... dann kannst du zumindest weiterbauen http://www.wirtschaftsblatt.at/home/266934/index.do oder du suchst dir gleich eine neue baggerfirma, zahlst nix und wartest mal ab, dokumentierst alles und läßt dich klagen ... jede variante ist unangenehm & kostet, dafür lernst du aber genug für den weiteren baufortschritt ... |
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vielen Dank.. - für die rege Diskussion dieses Problems. Ich habe in der Zwischenzeit mit einem Bausachverständiger gesprochen und der meint, dass ich ganz gute Chancen habe zu meinen Mehrkosten zu kommen. Er meinte, ich müsse sofort dem Bauleiter Bescheid geben u. der muss beim Baggerunternehmen reklamieren. Die Tiefen müssen morgen nochmals dokumentiert werden, zwecks Beweisvorlage, aber das ist ja erst mit dem Einbau des SGS möglich - ich kann ja nicht durch den Nivellierer fotografieren ![]() Jedenfalls sei es sehr wohl ein Fehler des Baggerunternehmens, da exakte Höhenangaben vorgegeben waren u. diese bei weitem nicht eingehalten wurden. Werde euch auf jeden Fall noch Bescheid geben was bei dem ganzen Zirkus herausgekommen ist - für spätere Forenmitglieder mit gleichem Schicksal.. |
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.Das Dilemma kann dir nun e keiner abnehmen,das einzige was du für die Zukunft als Lehre ziehen kannst,soweit es geht alles selber kontrollieren.
Die ganze rechtliche Lage zu deinen Gunsten nützt dir zwar in gewisser Weise aber im Endefekkt hast du nur Probleme Ärger und kosten. Fehler passieren am Bau immer wieder,und je mehr firmen am Werk sind umso schwieriger wirds fürt dich. Deswegen ist es in vielen Fällen wenn dieZeit oder die Kenntisse nicht vorhanden sind auch oft besser alles aus einer Hand machen zu lassen. In deinem Fall für spätere Fälle,auch wenn man meinen sollte Fachleute,kompetente Firma usw,selber kontrollieren,oft fragen und auf die Finger schauen. auch wenn manche Fragen dumm aussehen,wer viel fragt und auf mehrere Meinungen hört kann sich ein besseres Bild machen. Hier gibt es sicher genug Hausbauer die von vielen Arbeiten keine ahnung hatten und aus den Fehlern die von Firmen gemacht wurden sehr viel gelernt haben sodaß bei nächsten mal so manches Übel nicht mehr passieren würde. l.G. |
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gibt...es die möglichkeit den keller noch umzuplanen, sodass er höher wird? könntest ja so einen kompromiss machen noch 15cm schaumglas reinschütten und 15cm höheren keller, dann hast wenigstens einen kleinen nutzen von der misere. das müsste sich der planer mit den bodenaufbau und treppenverlauf ansehen. nur so als anregung. |
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Allgemeine Pflichten der Bauführer: - Der Bauführer haftet für alle möglichen Mängel und für jeden Schaden auf der Baustelle.
Er hat auch die Subunternehmer entsprechend zu überwachen um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Baggerfirma ist sicher nicht Ihr Bauführer. Sollte die Baggerfirma jetzt auch haften weil Ihr Haus möglicherweise falsch steht oder einen halben Meter zu niedrig oder zu hoch ist? Der Baggerfahrer muss sich nicht einmal mit dem Nivelliergerät auskennen. Zusätzlich laut Norm gehört der Erdaushub zur Grobplanung und da beträgt die Maßtoleranz +/- 10cm. Die Maßtoleranz bei der Feinplanung beträgt +/-3cm. Da es am Wochenende geregnet hat und der Regen in der Baugrube mit Sicherheit seine Wirkung hinterlassen hat finde ich das ok das die Baggerfirma die aufgeweichte Erde weggeschaufelt hat. Meiner Meinung nach haben Sie gegen die Baggerfirma nicht hohe Chancen. |
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immer lustig, wenn nur interessenstandpunkte frei jeglicher rechtlicher oder praxiserfahrung gepostet werden - und immer mit dem dämlich "tust mir soo leid, aber da kann man nix machen, die anderen sind eh so groß und mächtig"-tenor.
wer das abnickt und so dämlich denkt, sollte sich gleich selbst erschießen, dann erspart er allen und sich selbst viel ärger, bei seinem besch.. leben, das er ja eh nicht ändern kann, so leid es allen tut... ich hab's oben schon gepostet und es ist sowieso mein stetes reden: dokumentieren, mängel rügen und cool bleiben. ich hab' auch nie behauptet, dass die baggerfirma aus der haftung ist - einfach nachlesen. niemand muss ein 30cm zu tief gebaggertes loch abnehmen. wenn z.b. 2,00m baggertiefe bestellt sind und der dämliche baggerfahrer halt mal - weil's ihm wurscht ist - 2,30m aushebt, heißt das noch lange nicht, dass das so hinzunehmen oder gar zu bezahlen ist. der bestellte erfolg, nämlich das baggern von exakt 2,00m, ist nicht erbracht worden. überraschende und/oder benachteiligende agb sind da wurscht, weil meist eh nicht extra darauf verwiesen und/oder gesetzwidrig, weil sittenwidrig. niemand kann wirksam die verantwortung aufgrund von fachwissen laien umhängen. foto+mängelrüge und basta. wie der baggerfahrer die 30cm als verbesserung wieder sinnvoll einbringt, ist vorerst mal ned das problem des bestellers. zudem muss ja, um überhaupt rechtmäßig fordern zu können, die baggerfirma beweisen, dass sie ordnungs- und auftragsgemäß gearbeitet hat - das wird etwas schwer für die, besonders, wenn's nicht messen. damit ist klar, dass der bagger bis auf weiteres kein geld sieht. so, wie's jetzt geschildert ist, ist die sgs-firma aus dem schneider: " Der Lieferant für SGS kann nichts dafür, das Material wurde ja von mir bestellt u. auf meine Anweisung hin in die Baugrube abgeladen" - immer blöd, wenn man ohne kontrolle anweisungen gibt. |
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ja und so werden aus geplanten 16 monaten bauzeit dann 36 ... na, wenns net stört ![]() |