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indem du reinschreibst, was genau - du willst und in welchen bereichen alternativen zulässig sind - und das alles gegliedert nach leistungspositionen.
das ist die praxisnahe variante.alles andere führt nur auf einen bazar. solange du kein öffentlicher auftraggeber bist, brauchst du auch das vergaberecht nicht(b-vergg 2006) - und dort wäre die frage schlicht nicht beantwortbar (sonst gäbe es nicht so viele einsprüche übergangener bieter). |