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Ausstattung Garten-/Gerätehütte

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  •  Ulrike69
31.3.2012
2 Antworten 2
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Hallo!
In NÖ ist zusätzlich zur max. Bebaubarkeit die Errichtung einer Gerätehütte/Gartenhaus bis 10m² anzeige- u. bewilligungsfrei erlaubt.
Nun meine Frage:
Fällt ein gemauertes Gebäude (maximale Höhe 3m, unter 10m² Größe), in dem sich die Pooltechnik befindet - d.h. mit Wasserzu- und -ablauf, nicht frostsicher ausgeführt, ebenfalls in diese Kategorie?
Danke für eure Antworten!

  •  schmutz
31.3.2012  (#1)
Also vom gefühl her - würd ich sagen es ist bewilligungspflichtig. Wenn du mauerst brauchst du eine Bodenplatte. Ein Gartenhäusl vom Hornbach etc. könntest theroretisch auch auf ein holzfundament stellen (Paletten) und außenrum verkleiden. Und ich glaube halt sobald das Ganze Wasseranschluss usw. hat, musst du es sowieso bewilligen lassen. Am besten fragst du bei deiner Gemeinde nach. Die wissen das.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.3.2012  (#2)
@schmutz - da liegts du aber total daneben - es stimmt so ziemlich nichts, was du da schreibst

Achtung: der selbe Thread läuft auch im Bau-Forum!!!

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