« Hausbau-, Sanierung  |

Auswahl des Sachverständigen

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  glider307
4.12. - 7.12.2013 1
1
Ich habe in einem älteren Beitrag von creator gelesen, dass nach einer Mängelrüge der Unternehmer ggf. mittels SV beweisen muss, dass kein Mangel vorliegt. So weit, so klar.
creator schreibt auch, dass man als Bauherr den SV mitbestimmen kann. Kennt jemand die Rechtsgrundlage dieser Aussage?

LG
glider307

  •  wwwparkettat
7.12.2013  (#1)
Selbstverständlich kannst Du als Bauherr die Auswahl eines SV mitbestimmen. Es ist Dein gutes Recht.

Ich würde Dir sogar raten selbst einen zu suchen. Mach Dich einfach schlau im Netz.

MfG,
wwwparkettat

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: schiebetür für naßbereich in nische