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ich auch - sehr gute Ausgangsbedingungen Du hast es richtig angesprochen - Haftungsthemen. Und damit meine ich nicht ursächlich jene, die in Verbindung mit der gewerberechtlichen Ausübung stehen, sondern jene, die ihr durch die Aufnahme des Fremdkapitals haben werdet. Es ist "Usus", dass die Aufnahme einer GmbH-Finanzierung (noch dazu einer neu gegründeten) mit der Einwilligung der privaten Haftungsübernahme der Gesellschafter einhergeht, bedeutet: das finanzierende Institut wird einen Teil (je nach Finanzierungshöhe) der Verbindlichkeit durch die private Haftungsübernahme der Gesellschafter - mittels Verpfändung von Einlagen, Hypotheken, etc. - besichern. Das hat in der Gesamtbetrachtung eurer Bonität freilich eine Auswirkung, da die Bank, die euren Wohnraum finanzieren soll, diese Eventualverbindlichkeiten berücksichtigen wird. |
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Das ist ein seh guter Punkt, vielen Dank für den Hinweis. Hierzu habe ich nun ein/zwei Möglichkeiten zur Mitigation dieser Haftungsübernahmen gefunden. Hat mir sehr geholfen :) ||
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Mein Senf noch dazu: wenn durch den/die GF eine Bürgschaft/Haftung für eine Finanzierung eingegangen wird, steht diese üblicherweise auch im KSV. Die Rate wird somit zu 100% in den DSTI und die Haushaltsrechnung mit eingerechnet. Bei neu gegründeten Firmen ist eine private Haftung durchaus üblich, aber je nach dem, wer die finanzierende Bank ist, muss diese nicht zwingend sein. Kleine Raiffeisenbanken z.B. verzichten im Einzelfall bei anderweitigen Sicherheiten durchaus auf eine private Haftung. Grundsätzlich kann die beschriebene Konstellation durchaus ein Stolperstein für die private Finanzierung werden – muss aber nicht. Lg |
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