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Auswirkung auf private Bonität bei Beteiligung an einer Unternehmung

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  •  Fibomat
23.1. - 26.1.2023
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Eine Frage an die Finanzierungsexperten. 

Meine Frau und ich (32 und 33 Jahre) haben aktuell kein Eigentum und keine Schulden. Wir planen jedoch in den nächsten 2-3 Jahren den Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung. Unsere aktuelle finanzielle Situation sind 210k EUR an EK und ein Haushaltsbruttoeinkommen (beide zu 100% unselbstständige Erwerbstätigkeit) von ca 175k EUR im Jahr. (aktuell würde ich beurteilen, dass die Bonität sehr gut ist) - Mit einer durchaus positiven Gehaltsentwicklung kann gerechnet werden. Sparleistung (kein Auto, kein Kind, moderate Miete etc.) ca 45k EUR pro Jahr

Nun die Fragestellung:
Es würde sich gerade eine gute Gelegenheit für eine Unternehmensgründug bieten, die wir nun intensiv beurteilen. Eine Spezialfrage ist dabei die Auswirkung eines solchen Unterfangens auf unsere private Bonität. Aktuelle Arbeitshypothes ist, Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH), Einbringung von Stammkapital von 17,5k EUR oder (je nachdem was die StB sagt) 35k EUR. Das Unternehmen würde entsprechende Verbindlichkeiten aufnehmen. Wir würden als Geschäftsführung fungieren jedoch unsere unselbstständigen Anstellungen NICHT aufgeben/einschränken. Wir gehen davon aus, dass (weil Kapitalgesellschaft) keine Auswirkungen auf uns als privat Personen entstehen. Sehen wir das richtig? Gibt es noch andere Gesichtspunkte, welceh unsere private Bonität beeinflussen können, die wir beachten sollten? (Natürlich abgesehen von Geschäftsführer/Gesllschafter Haftungsthemen)

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.1.2023  (#1)

zitat..
Fibomat schrieb: aktuell würde ich beurteilen, dass die Bonität sehr gut ist

ich auch - sehr gute Ausgangsbedingungen

zitat..
Fibomat schrieb: Das Unternehmen würde entsprechende Verbindlichkeiten aufnehmen. Wir würden als Geschäftsführung fungieren jedoch unsere unselbstständigen Anstellungen NICHT aufgeben/einschränken. Wir gehen davon aus, dass (weil Kapitalgesellschaft) keine Auswirkungen auf uns als privat Personen entstehen. Sehen wir das richtig? Gibt es noch andere Gesichtspunkte, welceh unsere private Bonität beeinflussen können, die wir beachten sollten? (Natürlich abgesehen von Geschäftsführer/Gesllschafter Haftungsthemen)

Du hast es richtig angesprochen - Haftungsthemen. Und damit meine ich nicht ursächlich jene, die in Verbindung mit der gewerberechtlichen Ausübung stehen, sondern jene, die ihr durch die Aufnahme des Fremdkapitals haben werdet. Es ist "Usus", dass die Aufnahme einer GmbH-Finanzierung (noch dazu einer neu gegründeten) mit der Einwilligung der privaten Haftungsübernahme der Gesellschafter einhergeht, bedeutet: das finanzierende Institut wird einen Teil (je nach Finanzierungshöhe) der Verbindlichkeit durch die private Haftungsübernahme der Gesellschafter - mittels Verpfändung von Einlagen, Hypotheken, etc.  - besichern.

Das hat in der Gesamtbetrachtung eurer Bonität freilich eine Auswirkung, da die Bank, die euren Wohnraum finanzieren soll, diese Eventualverbindlichkeiten berücksichtigen wird.

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  •  Fibomat
23.1.2023  (#2)

zitat..

zitat..
LiConsult schrieb: Es ist "Usus", dass die Aufnahme einer GmbH-Finanzierung (noch dazu einer neu gegründeten) mit der Einwilligung der privaten Haftungsübernahme der Gesellschafter einhergeht, bedeutet: das finanzierende Institut wird sich einen Teil ( je nach Finanzierungshöhe) der Verbindlichkeit durch die private Haftungsübernahme der Gesellschafter - mittels Verpfändung von Einlagen, Hypotheken, etc.  - besichern.

Das ist ein seh guter Punkt, vielen Dank für den Hinweis. Hierzu habe ich nun ein/zwei Möglichkeiten zur Mitigation dieser Haftungsübernahmen gefunden. Hat mir sehr geholfen :)




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.1.2023  (#3)
Mein Senf noch dazu:

wenn durch den/die GF eine Bürgschaft/Haftung für eine Finanzierung eingegangen wird, steht diese üblicherweise auch im KSV.
Die Rate wird somit zu 100% in den DSTI und die Haushaltsrechnung mit eingerechnet.

Bei neu gegründeten Firmen ist eine private Haftung durchaus üblich, aber je nach dem, wer die finanzierende Bank ist, muss diese nicht zwingend sein.
Kleine Raiffeisenbanken z.B. verzichten im Einzelfall bei anderweitigen Sicherheiten durchaus auf eine private Haftung.

Grundsätzlich kann die beschriebene Konstellation durchaus ein Stolperstein für die private Finanzierung werden – muss aber nicht.

Lg

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