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Auszahlung unter Geschwistern - Wert ermitteln von 2012

   
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  •  KathiKa
24.10. - 29.10.2021
12 Antworten | 10 Autoren 12
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Hallo zusammen,

ich bin momentan in einer schwierigen Situation und hoffe, dass hier jemand unter euch ist, der vlt. schon mal mit ähnlichen Umständen zu tun hatte bzw. einfach weiß, was nun zu tun ist. Und natürlich, dass der Beitrag hier an der richtigen Stelle ist.

Meine Schwester und ich haben bei der Scheidung unserer Eltern (2012!) beide das zu gleichen Teilen das Eigentum an unserem Elternhaus übertragen bekommen.
Der damilge Wert ist leider nicht bekannt. 
Ich habe mein Wohnrecht danach nicht genutz - bin früh weggezogen. Meine Schwester lebt schon immer dort.

Jetzt will meine Schwester umbauen und Geld investieren (ein Kredit wird aufgenommen) - und mich auszahlen.

Wie gehen wir da jetzt vor? Gibt es die Möglichkeit einen ungefähren Wert zu berechnen?
Ich glaube es wäre am fairsten, wenn der damilige Wert genommen wird. In der Zwischenzeit hat es eine enorme Teurung der Grundstücke gegeben (durch die Nähe zur slowakischen Grenze) Meine Schwester hat auch schon ein bissl investeriert (Isolierung des Dachbodens, Anbringung einer Photovoltaikanlage,...) - ob sie die Ausgaben belegen kann, weiß ich nicht. Sie ist Installeurin und hat alles selbst gemacht.

Ich bin schon sehr gespannt auf eure Erfahrungen/ euer Wissen hierzu.
Freu mich auf jede Hilfestellung/Information.

Vielen lieben Dank im Voraus!
LG Kathi

 

  •  Equity
  •   Bronze-Award
24.10.2021  (#1)
Wenn sie Dich heute auszahlt, ist der heutige Wert relevant. Du hättest ja seit 2012 was mit dem Geld machen können. Da gibt es keinen Grund historische Werte zu bemühen.

Einzig die Investitionen könnte man berücksichtigen (wobei sie durch den Verzicht auf Dein Wohnrecht u.u. mehr profitiert hat wie selbe investiert wurde), die (z.B) Photovoltaikanlage gehört dann schlicht bereits ihr da leicht abgrenzbar.

Ich würde daher das Haus (z.B. exkl. Photovoltaikanlage) schätzen lassen (die Kosten dafür sind es definitiv Wert um eine faire Lösung zu finden) und entsprechend auszahlen. Ganz unkompliziert und fair.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
24.10.2021  (#2)
Habe mal die Fausregel gehört "85% vom Schätzwert geteilt durch die Anzahl an Personen". Die Reduktion wird gemacht, weil es bei einem Verkauf ja Nebenkosten gäbe, sodass nicht 100% vom Schätzwert übrig bliebe. 

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  •  Zwosti
24.10.2021  (#3)
Ihr könnt euch halt auf weniger einigen und du unterschreibst das halt beim Notar, falls du deine Schwester nicht in Unsummen stürzen möchtest. Denn halbe halbe ist halt gleich ein kleines Vermögen.

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
24.10.2021  (#4)
Basis ist, dass dir die Hälfte vom jetzigen Wert gehört. Investitionen wären in meinen Augen fair gegenzurechnen bzw hat sie halt vermutlich auch deinen Teil des Hauses all die Jahre gratis bewohnt. Wird sich vermutlich in etwa ausgleichen. 

Ich würd mich mit meiner Schwester zamsetzen und mich hoffentlich auf einen unabhängigen Gutachter einigen (egal wer von den beiden ich bin) um möglichst stressfrei einen fairen Kaufpreis geschätzt zu bekommen.  

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.10.2021  (#5)

zitat..
Equity schrieb: Wenn sie Dich heute auszahlt, ist der heutige Wert relevant.


zitat..
Sparfratz schrieb: Ich würd mich mit meiner Schwester zamsetzen und mich hoffentlich auf einen unabhängigen Gutachter einigen (egal wer von den beiden ich bin) um möglichst stressfrei einen fairen Kaufpreis geschätzt zu bekommen.

Sehe ich alles genauso. Sehr guter Hinweis mit dem unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Wenn ihr euch beide auf einen einigen könnt, dann habt ihr mal einen aktuellen Wert - der auch jener Wert ist, der für euch relevant ist.

Das mit dem Wohnrecht verstehe ich nicht. Wenn du Hälfte-Eigentümerin bist, hattest und hast  du ja automatisch mit deinem Anteil auch die Möglichkeit, die Immobilie zu benützen (zu bewohnen). Wohnrecht kann ja nur dann einverleibt werden, wenn man kein Eigentümer ist und trotzdem das Recht zum Gebrauch bzw. Freuchtgenuss hat.


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  •  stefan4713
27.10.2021  (#6)
das mit dem sachverständigen würde ich lassen, die kosten trotzdem sehr viel geld
wenn dann ähnliche objekte am immo markt suchen, vergleichen und die investitionen rausrechnen .... 

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
27.10.2021  (#7)

zitat..
stefan4713 schrieb:

das mit dem sachverständigen würde ich lassen, die kosten trotzdem sehr viel geld
wenn dann ähnliche objekte am immo markt suchen, vergleichen und die investitionen rausrechnen ....

Die Kosten sind im Endeffekt nichts zu dem Stress/Streit dem man dadurch entgehen kann. Das tolle an so einem unabhängigen Dritten ist nämlich, dass er unparteiisch ist und sachlich den Wert ermittelt. 

Und die Welt kosten so Sachverständige wirklich nicht. 

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  •  Duky
28.10.2021  (#8)
Ich wünsch dir alles Gute. Setzt Euch mal zusammen und redet drüber. Es gibt leider bei Erbsachen viele verschiedene Ansichten. Ich kann leider darüber auch schon ein Lied singen. Meine Eltern haben einen Nebenerwerbsbauernhof gehabt. (bischen Wald, bischen Wiese).
Sie haben bisdato noch nicht übergeben. (wollen auch noch nicht). Wir sind zwei Geschwister, wobei meine Schwester selber Haus gebaut hat. Sie will mit dem elterlichen Haus eigentlich gar nichts zu tun haben. Sie sieht halt nur die Werte und Euro's. Wir haben vor einiger Zeit aufgehört darüber zu reden, weil es doch sehr viele verschiedene Ansichten gab. Wünsch auch alles Gute. 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
28.10.2021  (#9)
Naja als derjenige,  der das Objekt behält, kann man das natürlich immer anders sehen, aber was ausser dem tatsächlichen Wert ist denn eine faire Diskussionsbasis?
Pflege und Wohnrechte etc muss man da natürlich einpreisen...

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
28.10.2021  (#10)

zitat..
Duky schrieb: Wir haben vor einiger Zeit aufgehört darüber zu reden, weil es doch sehr viele verschiedene Ansichten gab.

Das ist mMn klar die Verantwortung der Eltern hier gewissenhaft zu regeln, wer was erhält/erbt und die Folgen für die Kinder mitzubedenken. Dann ist auch die Chance am Größten, dass gröbere Streitigkeiten vermieden werden können.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.10.2021  (#11)
Mal auf die konkrete Frage geantwortet:

zitat..
KathiKa schrieb: Gibt es die Möglichkeit einen ungefähren Wert zu berechnen?

zitat..
KathiKa schrieb: wenn der damilige Wert genommen wird

Es gibt statische Durchschnittswerte, nicht genau für einzelne Häuser, aber mal als Schätzgrundlage:

https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/immobilien_durchschnittspreise/index.html

Vielleicht findet man auf der Seite auch die alten Werte, um einen Preis für 2012 zu schätzen.

zitat..
KathiKa schrieb: Ich glaube es wäre am fairsten, wenn der damilige Wert genommen wird.

Mal angenommen, deine Schwester verkauft das Haus in zwei Jahren und kassiert so auch die Wertsteigerung deiner Hälfte seit 2012. Fändest du das dann immer noch fair? 

Andererseits hat sie ja seit fast 10 Jahren auf deine Hälfte mitgeschaut (vielleicht auch die BK übernommen?) und auch investiert, was natürlich auch zu dem Wert beiträgt, den das Haus jetzt hat. Das sollte man schon auch berücksichtigen beim Preis.

Fair wäre wohl irgendwas zwischen Wert 2012 und heute.


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  •  Duky
29.10.2021  (#12)

zitat..
Maarch schrieb:

──────
Duky schrieb: Wir haben vor einiger Zeit aufgehört darüber zu reden, weil es doch sehr viele verschiedene Ansichten gab.
──────

Das ist mMn klar die Verantwortung der Eltern hier gewissenhaft zu regeln, wer was erhält/erbt und die Folgen für die Kinder mitzubedenken. Dann ist auch die Chance am Größten, dass gröbere Streitigkeiten vermieden werden können.

Stimmt. In unserem Fall wurde es von meinen Eltern auch schon grob skizziert, wie es laufen wird.
Leider geht es meistens nur um €€€€€


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