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Balkon ohne Geländer

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  •  gianni
27.5. - 28.5.2021
19 Antworten | 8 Autoren 19
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Hallo aus Niederösterreich!

Folgende Frage, ein bisschen eingelesen habe ich mich schon, finde aber nur Themen bzgl. Miethäuser bzw. öffentliche Gebäude, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Unser Nachbar hat seit Anfang des Jahres das Geländer seines Balkons entfernt. Am Anfang dachten wir, er lässt es erneuern/reparieren, aber jetzt wissen wir, dass er das nicht vor hat.
 
Nicht nur, dass er den Balkon als Aussichtsplattform nutzt (wir finden das total störend, er oder seine Frau hocken da andauernd oben, kommen uns schon vor wie Tiere im Zoo), hat es uns  bis jetzt schon ein paarmal bei stärkeren Stürmen seine Blumentöpfe und Sesseln, die sich auf den Balkon befinden in unseren Garten rübergeschmissen. Zum Glück nicht in die Fenster und die Spenglerarbeiten ;) . Der Balkon ist ca 2,70m hoch und ca 2m von unserem Haus/Grundstück entfernt.

Er meint, das ist seine Privatsache. Darum wollte ich wissen ob das überhaupt so erlaubt ist bzw. ob ich etwas dagegen machen kann.

Vielen Dank und nette Grüße!

  •  rocko567
27.5.2021  (#1)
ein anruf bei der baupolizei/behörde & da ist schneller ein geländer dran als ihr es erwartet hättet.

dagegen, dass er vom balkon aus zu euch rüber schaut könnt ihr jedoch nichts machen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
27.5.2021  (#2)

zitat..
gianni schrieb: Er meint, das ist seine Privatsache. Darum wollte ich wissen ob das überhaupt so erlaubt ist bzw. ob ich etwas dagegen machen kann.

Das Haus wurde ja nur mit einer entsprechenden Absturzsicherung bewilligt und die darf nicht so ohne weiteres geändert werden. Normal wird da in der Baurodnung auf die entsprechenden OIB-Richtlinien verwiesen, Absturzsicherungen sind in OIB4 geregelt. Experten wie Karl10 werden das genauer erläutern bzw. die entsprechenden Stellen der Bauorndung nennen können. Aber das ist sicher keine Privatsache, sondern da gibt es baurechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind.

zitat..
gianni schrieb: etwas dagegen machen kann.

Frag mal bei der Gemeinde nach, was die zu dem Thema meint. Normalerweise muss die tätig werden, wenn sie davon erfährt, weil sie ja für die Prüfung der baurechtlichen Vorgaben zuständig ist. Wie gesagt, das ist keine Privatsache.

zitat..
gianni schrieb: Nicht nur, dass er den Balkon als Aussichtsplattform nutzt (wir finden das total störend, er oder seine Frau hocken da andauernd oben, kommen uns schon vor wie Tiere im Zoo),

Wenn er eine transparente Absturzsicherung macht (Glasgeländer), kann er euch weiterhin in eurem natürlichen Lebensraum studieren emoji

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  •  gianni
27.5.2021  (#3)

zitat..
rocko567 schrieb:

ein anruf bei der baupolizei/behörde & da ist schneller ein geländer dran als ihr es erwartet hättet.

dagegen, dass er vom balkon aus zu euch rüber schaut könnt ihr jedoch nichts machen.

Danke, ja uns wird nichts anderes übrig bleiben. seufz. 
Und dass die Nachbarn ständig rübergaffen, nehmen wir zunehmend mit Humor. Zumindest versuchen wir es.

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  •  gianni
27.5.2021  (#4)

zitat..


──────
gianni schrieb: etwas dagegen machen kann.
──────

Frag mal bei der Gemeinde nach, was die zu dem Thema meint. Normalerweise muss die tätig werden, wenn sie davon erfährt, weil sie ja für die Prüfung der baurechtlichen Vorgaben zuständig ist. Wie gesagt, das ist keine Privatsache.
 

Die Nachbarn sind erst vor zwei Jahren zugezogen. Das Haus wurde ihnen von einem ortsansässigen, guten Freund vermittelt der wiederum sehr eng mit dem Bürgermeister ist. Da wir eine sehr, sehr kleine Gemeinde sind und die seit neuestem auch alle gemeinsam Jagen gehen, befürchte ich, dass er da eher Narrenfreiheit hat. Könnte man da den Brügermeister übergehen? Angeblich ist der ja die letzte Instanz.

──────
gianni schrieb: Nicht nur, dass er den Balkon als Aussichtsplattform nutzt (wir finden das total störend, er oder seine Frau hocken da andauernd oben, kommen uns schon vor wie Tiere im Zoo),
──────

Wenn er eine transparente Absturzsicherung macht (Glasgeländer), kann er euch weiterhin in eurem natürlichen Lebensraum studieren

Natürlich :) aber wie ich auch schon Rocko oben geschrieben habe, dieses Thema versuchen wir jetzt einstweilen mit Humor zu nehmen, aber auf Dauer und in dieser Intensität nervt das und wir wollen uns zumindest optisch "abgrenzen" und dort irgendeinen Sichtschutz anbringen. Nur, wenn da dauernd schweres Gschütz vom Balkon fliegt, wird das ja dann ständig kaputt und deswegen ist uns das Geländer auch ein Anliegen.  Danke für Deine Antworten !

2021/2021052798531.jpg

 

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  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
27.5.2021  (#5)

zitat..
gianni schrieb:
Und dass die Nachbarn ständig rübergaffen, nehmen wir zunehmend mit Humor. Zumindest versuchen wir es.

Genau, immer wenn die gucken, recht freundlich und auffällig winken und "grüß euch" plärren. Das hören die schnell auf 😜


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  •  rocko567
27.5.2021  (#6)
ich würde das bild im übrigen nicht veröffentlichen.
aber das ist nur meine meinung.

PS: ist das dein holzelement? falls ja würde ich da einfach 1m holz draufschrauben, dann sieht er nicht mehr rein. 😂

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  •  gianni
27.5.2021  (#7)

zitat..
Jacky1905 schrieb:

gianni schrieb:
Und dass die Nachbarn ständig rübergaffen, nehmen wir zunehmend mit Humor. Zumindest versuchen wir es.
Genau, immer wenn die gucken, recht freundlich und auffällig winken und "grüß euch" plärren. Das hören die schnell auf 😜

Jaaaa 😅🙃

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.5.2021  (#8)

zitat..
gianni schrieb: Könnte man da den Brügermeister übergehen? Angeblich ist der ja die letzte Instanz.

Der Bürgermeister ist erste Instanz.

zitat..
gianni schrieb: Nur, wenn da dauernd schweres Gschütz vom Balkon fliegt, wird das ja dann ständig kaputt und deswegen ist uns das Geländer auch ein Anliegen.

Ist aber eher das Problem vom Nachbarn, wenn das dann kaputt ist.
Wenn dabei etwas von euch beschädigt wird, muß das der Verursacher (=Nachbar) bzw. seine Versicherung bezahlen.

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  •  gianni
27.5.2021  (#9)

zitat..
rocko567 schrieb:

ich würde das bild im übrigen nicht veröffentlichen.
aber das ist nur meine meinung.

PS: ist das dein holzelement? falls ja würde ich da einfach 1m holz draufschrauben, dann sieht er nicht mehr rein. 😂

Krieg das Bilder leider nicht mehr raus..

Ja ist ein Holzelement, ist aber sein Sichtschutz...😂

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  •  gianni
27.5.2021  (#10)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
gianni schrieb: Nur, wenn da dauernd schweres Gschütz vom Balkon fliegt, wird das ja dann ständig kaputt und deswegen ist uns das Geländer auch ein Anliegen.
──────

Ist aber eher das Problem vom Nachbarn, wenn das dann kaputt ist.
Wenn dabei etwas von euch beschädigt wird, muß das der Verursacher (=Nachbar) bzw. seine Versicherung bezahlen.

Naja, schon, aber auf Dauer schon ein bisschen mühselig da ständig Sachen zu ersetzen und sich mit der Versicherung und ihm in Verbindung zu setzen...😎

 


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  •  querty
  •   Gold-Award
27.5.2021  (#11)
Immer wieder interessant, was es so gibt.
Also mir wäre das ja peinlich, wenn mein Zeug zum Nachbarn fliegt und wenn dann etwas beschädigt wird und wenn jemand dadurch verletzt wird hat man ein größeres Problem.
Ich würde das jedenfalls alles fotografisch dokumentieren für ev. Beweisführung.

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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
27.5.2021  (#12)
Wenn die Touristen beim Vorbeispazieren fragen, was ich da am Haus beim Arbeiten bin, erfinde ich immer lustige Geschichten. 
Vielleicht wird das Geländer erneuert, dauert noch ein wenig und er macht sich solange einen Witz draus. 

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  •  gianni
27.5.2021  (#13)

zitat..
Supapeda schrieb:

Wenn die Touristen beim Vorbeispazieren fragen, was ich da am Haus beim Arbeiten bin, erfinde ich immer lustige Geschichten. 
Vielleicht wird das Geländer erneuert, dauert noch ein wenig und er macht sich solange einen Witz draus.

Herr Nachbar, sind Sie es?.... 🤡🤔

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.5.2021  (#14)

zitat..
gianni schrieb: aber auf Dauer schon ein bisschen mühselig da ständig Sachen zu ersetzen und sich mit der Versicherung und ihm in Verbindung zu setzen

Kannst du das "ständig" ein wenig mehr im Detail erläutern?
Ich hatte verstanden, dass es den Blumentopf und die Sitzgarnitur runtergeweht hat und dabei aber für euch kein Schaden entstanden ist.

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  •  gianni
28.5.2021  (#15)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
gianni schrieb: aber auf Dauer schon ein bisschen mühselig da ständig Sachen zu ersetzen und sich mit der Versicherung und ihm in Verbindung zu setzen
──────

Kannst du das "ständig" ein wenig mehr im Detail erläutern?
Ich hatte verstanden, dass es den Blumentopf und die Sitzgarnitur runtergeweht hat und dabei aber für euch kein Schaden entstanden ist.

Das "ständig" bezieht sich eher auf den Fall, wenn das so weiter geht. Darum die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist. Bis jetzt sind keine gravierenden Schäden. Dellen in der Regenrinne und beim Sturm vor zwei Wochen, hat sich ein Stuhl in unseren Maschendraht verhangen und den oberen Teil des Verstärkungsdrahtes ausgekordelt. Und natürlich die Scherben und die Erde von den Blumentöpfen. Und eingeschlagene Fenster brauchen wir nicht noch dazu, war ja beim letzten Sturm schon haarscharf, wenn sich das Stuhlbein nicht im Zaun verheddert hätte, wäre uns der in die Fenster geflogen. Muss ja nicht sein, auch wenn es er bezahlen muss. Wir wollen auf jeden Fall einen Sichtschutz anbringen, aber da sollte eben vorher gewährleistet sein, dass da nichts reinfliegt und den beschädigt.  Die Nachbarn können meinetwegen täglich auf ihrer Aussichtsplattform hocken, wenn einer mal runterfällt, auch nicht mein Salat. Aber unser Haus und Garten sollen bitte verschont bleiben, zumal wir ein kleines Kind haben, dass gerne draußen spielt.

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  •  gianni
28.5.2021  (#16)

zitat..
querty schrieb:

Immer wieder interessant, was es so gibt.
Also mir wäre das ja peinlich, wenn mein Zeug zum Nachbarn fliegt und wenn dann etwas beschädigt wird und wenn jemand dadurch verletzt wird hat man ein größeres Problem.
Ich würde das jedenfalls alles fotografisch dokumentieren für ev. Beweisführung.

Ja, wir verstehens auch nicht. Aber jeder Mensch ist eben anders🤷‍♂️

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  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
28.5.2021  (#17)
Du hast hier zwei Sachen angesprochen, zum einen die Gefährdung von euer Eigentum durch herunterfallende Sache, zum anderen dass es euch störrt, dass er es als Aussichtplatform nutzt um bei euch zu "gaffen".

Ich würde raten, dass diese Dinge unbedingt nicht zum vermischen. Gegen zweiteres habt ihr keine Handhabe, ist sein Recht wo er hinschaut und wenn müsst ihr halt einen Sichtschutz auf eure Seite installieren (bzw. ist das wieder eine eigene Diskussion, was darf, welche Bestimmungen gelten usw.).

Wegen der Gefährdung durch runterfallenden Sachen, weil er die Bauordnung nicht einhält, ist das selbstverständlich etwas, wo man einsprechen kann.

Wenn ihr mit ihm noch die Möglichkeit ein Gespräch zu hat, würde ich ihm genau das sagen, und ihm bitten, dass er entweder verspricht, absolut nichts mehr draußen stehen zu haben, außer den Sessel auf den er gerade sitze (und denn wieder mit rein nimmt, wenn er geht) (dann habt ihr auch keine Gefährdung mehr) .. oder eben Vorschriftsmäßig ein Geländer zu machen. Wenn ihr euch aufs erste einigt, ist die Sache damit erledigt, außer er hält sich nicht mehr daran, wenn zweites oder eben total unkorporerativ, würde ich ihm eine angemessene Frist setzen, wo ihr sagt wenn das Problem bis dahin nicht behoben ist, ihr eine Anzeige bei der Baubehörde/Gemeinde usw. einreicht (welche Behörde da jetzt genau zuständig ist, wissen andere hier besser)..

Aber keinesfalles eure Gemütseinstellung übers "Gaffen" mit dem ganzen vermischen oder wieder ansprechen! 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.5.2021  (#18)

zitat..
gianni schrieb: Bis jetzt sind keine gravierenden Schäden. Dellen in der Regenrinne und beim Sturm vor zwei Wochen, hat sich ein Stuhl in unseren Maschendraht verhangen und den oberen Teil des Verstärkungsdrahtes ausgekordelt.

naja, das ist schon ein Schaden.
Ich würde das von einer Firma auf seine Kosten (bzw. seiner Versicherung) reparieren lassen.

Ihr könnt dem Nachbarn nicht verbieten, ob er Sesseln oder Blumentöpfe auf seinem Balkon hat...auch nicht, dass sie nicht runterfliegen (zumindest nicht mit Vorsatz).

Die einzige Handhabe, die ihr habt, ist das Geländer, das da sein muß.
Das ist Bestandteil in der Bauordnung bzw. seiner Baubewilligung.

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  •  gianni
28.5.2021  (#19)

zitat..
gdfde schrieb:

Ihr könnt dem Nachbarn nicht verbieten, ob er Sesseln oder Blumentöpfe auf seinem Balkon hat...auch nicht, dass sie nicht runterfliegen (zumindest nicht mit Vorsatz).

Nein, das wollen wir auch gar nicht. Bis zu dem Zeitpunkt, als er das Geländer noch hatte, sind auch keine Sachen zu uns runter gefallen.

zitat..
gdfde schrieb:

Die einzige Handhabe, die ihr habt, ist das Geländer, das da sein muß.
Das ist Bestandteil in der Bauordnung bzw. seiner Baubewilligung.

Danke, das wollte ich wissen.


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