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Balkonkraftwerk abgelehnt - Minimal-Erweiterung sinnvoll?

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  •  StefMug
10.11. - 28.12.2022
36 Antworten | 13 Autoren 36
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hallo,
ich habe an die Linz AG mein geplantes Balkonkraftwerk angezeigt.
Da nach 2 Wochen üblicherweise solche Anzeigen geduldet werden, habe ich mir nach 5 Wochen dann die Teile besorgt (WR, Paneele, Kabel).

Nach 5 Wochen (+1Tag) kam die Ablehnung: das Balkonkraftwerk wird nicht genehmigt.
"Sie betreiben schon eine PV-Anlage mit Überschusseinspeisung, daher müssen Sie einen Planungsantrag für Erweiterung beantragen!"

Wichtiges Detail: ich bin seit 2020 mit einer 12 kW-Anlage als Überschusseinspeiser registriert.
Somit gilt es, jedes weitere Paneel mittels Erweiterungsmeldung über das "Elektriker-Portal" zu melden.
Somit habe ich hier einen full-stop, da ich die Meldung nicht in Eigenregie erledigen kann.

Wie hoch ist der Aufwand für so eine Meldung für den Elektriker zu sehen (in Stunden)?
falls ich überhaupt einen finde der mir die Meldung/Inbetriebnahme macht, bei meinen selbst-besorgten-Komponenten...

Ich habe nun zwei Möglichkeiten:
 • Plan a): ich nehme nur zwei Paneele und baue eine Insellösung und speise in AGM-Batterien ein (als Notstrom über einen 12V/230V Spannungswandler kann ich dies zB. für meine Heizungssteuerung nutzen)

 • Plan b): einen Elektriker beauftragen, dieser meldet die Erweiterung ein und macht auch die Fertigstellungsmeldung/Inbetriebnahme. Allerdings habe ich nur noch Platz für max. 4 Paneele (!), dh. nicht mehr als ca. 1.600 Watt. Als Wechselrichter wäre ein Hoymiles HM-1500 um 400€ geplant, der hat TOR-Typ-A Freigabe. Jedoch ist dies bei einer Erweiterung ev. nicht ausreichend, denn die TOR-Typ A Erleichterung gilt nur für Balkonkraftwerke <800W.

Zahlt sich der Aufwand für Plan b) aus?
Eure Meinungen würden mich interessieren... lgstefan


[Hinweis: Umfrageergebnisse sind nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar]

  •  americium
  •   Silber-Award
11.11.2022  (#21)
Probieren geht immer.
Viell. hatte ich einfach Glück, kann eh sein.
Darf man auch mal haben, andere haben nen Lotto 6er 😬

1
  •  StefMug
12.11.2022  (#22)
Ich habe einen bewilligten Zählpunkt für 12,00 kW Generator, bei 10,00 kW Wechselrichter Engpassleistung.

Für meine 800W wollte ich einen "Hoymiles HM800" Wechselrichter. Für Kleinsterzeuger ist der gemäß der "erleichterten" TOR Richtlinie zulässig, NA-Schutz vorhanden. Steht auch in det TOR-Liste: https://oesterreichsenergie.at/downloads/publikationsdatenbank/detailseite/wechselrichterliste-tor-erzeuger-typ-a

Ich muss nun aber um "Erweiterung" ansuchen, und da gilt der erleichterte TOR-Zugang plötzlich nicht mehr (hat mir Linz AG gemailt), da ist der Hoymiles HM800 plötzlich nicht zulässig!
Doch das macht für mich einen großen Unterschied, da ich jetzt externe Hilfe eines Elektrikers benötige, alle Komponenten sind nach 5 Wochen natürlich schon angeschafft, solcher Kleinstmist mit fremden Komponenten interessieren aber niemanden...

Meiner Meinung nach ist es in der Praxis doch gar kein Unterschied ob "800W Erweiterung" oder "800W Kleinsterzeuger", technisch gesehen 800W bleiben 800W!

Diese Bürokratie, das ist ja das was micht ärgert.

Denn scheinbar bräuchte ich bei "Erweiterung" (in der selben Leistung wo jedes Kleinkraftwerk ok ist) einen anderen (natürlich teureren) Wechselrichter, und den Weg über das Elektriker Meldeportal, das sind doch nur bürokratische Hürden.

800W bleiben 800W!

1
  •  StefMug
12.11.2022  (#23)
Also ich meine:
- 800W Erweiterung oder
- 800W Kleinsterzeugung

... sind doch dem Stromnetz völlig egal!

Das letzte hat den Vorteil: ich kann es völlig ohne Fremde Hilfe günstig in Betrieb nehmen.

1
  •  Fani
12.11.2022  (#24)
Hilft dir jetzt halt nix, wir sind dort wo deine Fragestellung begonnen hat.

Also entweder gleich ordentlich mit Elektriker machen (und dann vielleicht gleich mehr als 800W?), oder auf eigens Risiko einfach machen. Beide Varianten haben wir ja jetzt besprochen, es liegt an dir  

2
  •  americium
  •   Silber-Award
12.11.2022  (#25)
Schau dir mal an ob du in den letzten 2 Jahren jemals an der Engpassleistung des WR WR [Wechselrichter] gekratzt hast, falls da immer noch locker 800W Platz waren ... reims dir selbst zusammen...

Aber: Draufkommen könnens theoretisch trotzdem, da du dann die Phasen ungleichmäßig belastest....

your choice 

1
  •  manilla
  •   Bronze-Award
23.11.2022  (#26)

zitat..
wiwi schrieb:

Wegen ein paar Modulen am Dach mehr wird niemand was sagen, solange der WR WR [Wechselrichter] gleich bleibt und auch entsprechend parametriert ist und bleibt. Aber wer ein "Balkonkraftwerk" am bestehenden Einspeisezählpunkt anmelden können zu meint ist am Holzweg.

Bis der Strom abgedreht wird dauert es mindestens bis zum Gericht, wenn es soweit ist dann geht das allerdings auch Remote, ja. Manche (Elektriker) übertreiben es leider immer wieder, büssen müssen das wieder alle.

Mein Netzversorger sagte, die Anzahl an Modulen am Dach ist denen vollkommen egal, solange sich der WR WR [Wechselrichter] weder in der Leistung noch in der SerNr ändert!


1
  •  raul2100
23.11.2022  (#27)

zitat..
manilla schrieb:

──────
wiwi schrieb:

Wegen ein paar Modulen am Dach mehr wird niemand was sagen, solange der WR WR [Wechselrichter] gleich bleibt und auch entsprechend parametriert ist und bleibt. Aber wer ein "Balkonkraftwerk" am bestehenden Einspeisezählpunkt anmelden können zu meint ist am Holzweg.

Bis der Strom abgedreht wird dauert es mindestens bis zum Gericht, wenn es soweit ist dann geht das allerdings auch Remote, ja. Manche (Elektriker) übertreiben es leider immer wieder, büssen müssen das wieder alle.
───────────────

Mein Netzversorger sagte, die Anzahl an Modulen am Dach ist denen vollkommen egal, solange sich der WR WR [Wechselrichter] weder in der Leistung noch in der SerNr ändert!

Das heisst jetzt was genau?

zitat..
americium schrieb:

Mein Balkonkraftwerk mit 800W wurde mir binnen 1h per Mail an die Netz OÖ genehmigt obwohl ich schon 7.5kwp drauf hab...

Und zwecks Vergütung hast du das wie gemacht?


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  •  Mich80
24.11.2022  (#28)
Ich musste auch eine Erweiterung der Anlage bei der Netz OÖ beantragen für mein Balkon Kraftwerk. 

1
  •  Executer
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#29)
Ich kann bestätigen das es bei der Netz OÖ kein Problem war zu einer bestehenden PV ein Balkonkraftwerk dazuzumelden. Eventuell haben sie dieses Vorgehen jetzt geändert.

Technisch ist es natürlich so das die max. (bisher zugesagte und im Netz nachgerechnet) Einspeiseleistung um max. 800W erhöht wird, andererseits gibt es im Parallelbetrieb (ohne Einspeisebegrenzung)   ohnehin immer einen Eigenverbrauch, und diese zusätzlich Leistung aus Netzsicht vermutlich vernachlässigbar ist (zumindest in Einzelfällen).

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  •  StefMug
24.11.2022  (#30)

zitat..
Fani schrieb:

Also entweder gleich ordentlich mit Elektriker machen (und dann vielleicht gleich mehr als 800W?), oder auf eigens Risiko einfach machen. Beide Varianten haben wir ja jetzt besprochen, es liegt an dir

Eine Guerilla-Anlage möchte ich nicht.

ich habe nun über einen befreundeten Elektriker die Erweiterungsmeldung machen lassen. 
Ging übers Telefon in 5 Minuten.
Jetzt heißt es warten auf das ok von Linz Netz.
Dauert bestimmt 14 Tage.

Habe nun 4 Paneele gemeldet, die passen außerdem optisch besser auf das Balkongeländer als nur 2 Paneele.
also Upgrade: 800 W --> 1600 W.

Bin gespannt ob sie den Hoymiles HM-1500 als einphasigen WR WR [Wechselrichter] für die Erweiterung akzeptieren...

lgs


1
  •  Executer
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#31)

zitat..
StefMug schrieb: Bin gespannt ob sie den Hoymiles HM-1500 als einphasigen WR WR [Wechselrichter] für die Erweiterung akzeptieren...

Ist TOR zertifiziert und hab ich im Einsatz (Netz OÖ)

2
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#32)

zitat..
manilla schrieb:

──────
wiwi schrieb:

Wegen ein paar Modulen am Dach mehr wird niemand was sagen, solange der WR WR [Wechselrichter] gleich bleibt und auch entsprechend parametriert ist und bleibt. Aber wer ein "Balkonkraftwerk" am bestehenden Einspeisezählpunkt anmelden können zu meint ist am Holzweg.

Bis der Strom abgedreht wird dauert es mindestens bis zum Gericht, wenn es soweit ist dann geht das allerdings auch Remote, ja. Manche (Elektriker) übertreiben es leider immer wieder, büssen müssen das wieder alle.
───────────────

Mein Netzversorger sagte, die Anzahl an Modulen am Dach ist denen vollkommen egal, solange sich der WR WR [Wechselrichter] weder in der Leistung noch in der SerNr ändert!

So solls ja auch sein. Die Netzbetreiber wollen das trotzdem wissen, allerdings ist das ohne genau Kenntnisse der Ausrichtung für die Fisch'.

zitat..
raul2100 schrieb:

Mein Netzversorger sagte, die Anzahl an Modulen am Dach ist denen vollkommen egal, solange sich der WR WR [Wechselrichter] weder in der Leistung noch in der SerNr ändert!
───────────────

Das heisst jetzt was genau?

──────
americium schrieb:

Mein Balkonkraftwerk mit 800W wurde mir binnen 1h per Mail an die Netz OÖ genehmigt obwohl ich schon 7.5kwp drauf hab...
───────────────

Das heisst jetzt genau dass nicht jedes "Balkonkraftwerk" eine "Kleinsterzeugeungsanlage" im Sinne des EIWOG ist. Genauso wie nicht jede "Kleinsterzeugungsanlage" ein " Balkonkraftwerk" ist.

Einige Dinge sind jedoch klar:
 • die zwei Begriffe werden fröhlich durcheinandergewürfelt (bestes Beispiel der Faden hier wo von Äpfeln und Birnen aneinander vorbei gefaselt wird)
 • Anlagen bis 800 W die nochmal erweitert werden, sind vielleicht ein Balkonkraftwerk aber keine Kleinsterzeugungsanlage mehr, mit allen Konsequenzen
 • nette Netzbetreiber schieben die Erweiterungsmeldungen in die richtige Kategorie, dann hat man vielleicht um ein Balkonkraftwerk erweitert, aber es bleibt dann trotzdem keine Kleinsterzeugungsanlage mehr
 • die Netzbetreiber behandeln die Grenze für Kleinsterzeungsanlagen uneinheitlich, manche schauen nur auf das EIWOG und haben nur den Fokus auf die WR WR [Wechselrichter]-Leistung von 800 W, andere schielen auf das EAG und hängen sich an der Modulspitzenleistung == Engpassleistung von 800Wp auf. Wieder andere Netzbetreiber wollen beides unter 800 W halten.

Sind jetzt alle Klarheiten beseitigt? 🙃

1
  •  StefMug
28.12.2022  (#33)
Update:
am 19.12.2022 habe ich eine Stellungnahme der Linz AG erhalten. Knapp ein Monat später.
Leider nur ein "Netzzugangs-Angebot".
(keine Netzzugangs-Zusage.)

"Die Einspeisung in das Verteilernetz ist erst nach Durchführung von Netzausbaumaßnahmen möglich. Trafotausch erforderlich (in den nächsten 15 Monaten)."

nächste Schritte:
- Netzzugangs-Angebot unterfertigt retournieren an Linz AG
- Montage 4 Paneele und Wechselrichter
- Erweiterungsmeldung an OeMAG (Marktpreisvergütung)
- Abnahme durch Linz AG
- Einspeisung erst nach Trafotausch (ca. 15 Monate) erlaubt

Zur Phasigkeit der Einspeisung schreibt die Linz AG:
dreiphasige Einspeisung (max. Unsymmetrie gemäß TOR Erzeuger)

-->der Hoymiles 1500 speist nur 1-phasig ein, lt. TOR ist jedoch eine Unsymmetrie ok
"Unter Berücksichtigung einer maximalen Unsymmetrie von 3,68 kVA können Erzeugungs- anlagen auch einphasig an das Verteilernetz angeschlossen werden."

So wie ich das sehe, ist das zumindest keine Ablehnung.
Das heißt, ich darf die Anlagenerweiterung realisieren.

Und ich muss meinen bereits bestellten und gelieferten WR WR [Wechselrichter] und Kabel nicht zurückschicken. :)
Aber der Weg bis zur Einspeisung+Verrechnungsmessung ist noch weit...


1
  •  ck
28.12.2022  (#34)
Und gibt es im Angebot auch Kosten?

1
  •  StefMug
28.12.2022  (#35)
ja, ein pauschales Netzzutrittsentgelt: 10€ netto/kW
(ergibt bei 1.500W: 15€)

es wird auch von einer fallweisen Nachverrechnung eines Netzbereitstellungsentgeltes gesprochen. Den Passus verstehe ich jedoch nicht ganz...

Parameter für die Entgeltberechnung:
"Genehmigte Höchst-Einspeiseleistung sowie genehmigte Engpassleistung der
bestehenden Stromerzeugungsanlage (siehe oben)
EUR/kW-Betrag: 10,00 EUR/kW
Vertraglich vereinbartes Ausmaß der Netznutzung: 4,00 kW
Bei der Berechnung wurde vorausgesetzt, dass das tatsächlich beanspruchte
Ausmaß der Netznutzung mit dem vertraglich vereinbarten Ausmaß der Netznutzung
übereinstimmt, andernfalls erfolgt auch eine Nachverrechnung eines
Netzbereitstellungsentgeltes.
Wird im Zuge der Inbetriebsetzung der Messeinrichtung für die Stromerzeugungsanlage festgestellt, dass das tatsächlich beanspruchte Ausmaß der Netznutzung in A („Ampere“) für Anlagen mit Sicherungsnennstromstärke von maximal 50A höher als das vertraglich vereinbarte Ausmaß der Netznutzung in kW ist, so wird im Ausmaß der Differenz (25A=4kW; 35A=7kW; 40A=12kW; 50A=20kW) ein Netzbereitstellungsentgelt in Rechnung gestellt, sofern diese Sicherungsnennstromstärke für den Betrieb der Stromnetz-Bezugsanlage/Einspeiseanlage tatsächlich erforderlich ist."


1
  •  StefMug
28.12.2022  (#36)
ich frage mich ob auch ein separater Netzentkopplungsschutz einzubauen ist, die bestehende Anlage auf dem Dach (11,52 kW Paneele) hat einen eigenen Kasten am Dachboden der die PV-Anlage vom Hausnetz trennt bei Stromausfall, bei Feuer zB.

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