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ich nehme an, dass ihr verheiratet seit, wenn du vom MANN sprichst.
werden beide liegenschaftseigentümer? dann wäre es nichts leichteres, als den mann als mitschuldner ins kreditverhältnis zu nehmen. als bürgen würd ich ihn nicht mit aufnehmen. oder bist nur du liegenschaftseigentümer? und dein mann möchte mim kredit nix zu tun haben? (so ist es bei mir, bzw. möchte ich nicht, dass die frau im kreditverhältnis steht) prinzipiell ist eine reine ablebensversicherung durchaus sinnvoll. wie gesagt, die erben werden mit den schulden die auf das haus aufgenommen wurden nicht belastet. und erben gibts immer. sollten kinder schon da sein oder geplant, dann wärs natürlich ratsam, so eine abzuschließen. die prämien sind lächerlich im vergleich zur leistung. solltest du dennoch überlegen den bürgen einzusetzen, dann braucht der wird der wie ein normaler kreditnehmer geratet. bonität, sicherheiten sind genauso bei einem bürgen ein thema. natürlich kann man da jetzt so pauschal nichts sagen, weil wir ja nicht wissen, wieso du dich so gegen eine LV stellst. aber ich habe auch solche kunden, die das nicht möchten. aus prinzip nicht. und wenn der wert der liegenschaft dementsprechend vorhanden ist und die bonität auch passt, dann sag ich mir persönlich: naja, die bank ist abgesichert, (durchm wert der leigenschaft), und wenn der kunde keine LV zur hinterbliebenenabsicherung will, dann ist es auch ok. nur zum vergleich. ich habe ne reine ablebensrisikoversicherung mit vers.summe eur 200k. auf wechselseitigkeit mit meiner frau (gut, darüber kann man auch diskutieren ob das so schlau ist. allgemein gsagt, eher ned. lieber beide eine ==> nur vorweg, damit hier keine diskussionen entstehen). diese kostet mich im monat lächerliche 20 euro. bin gern bereit das zu zahlen, damit ich im falle des todes meine frau abgesichert weiß und nciht mit schulden zurücklasse. |
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Hallo rk515, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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hannelore
du musst halt einfach deinen banker fragen welche sicherheiten er akzeptiert wenn du eine risikolebensversicherung ablehnst (was ich für blödsinn halte - weil die nur ein paar euro pro monat kostet - und ausserdem deinen ehemann in deinem ablebensfall vor deinen schulden schützt) hannelore - das sind alles keine gesetze die in stein gemeisselt sind jede bank hat andere richtlinien - jede bank rated/scored anders uswusf..... ___________________________________ ein bürge sollte ein vernünftiges einkommen haben und selber schuldentechnisch nicht ausgereizt sein die einkommensuntergrenze ist bei den meisten banken 1.100-1.300.... wenn kinder da sind (=sorgepflicht und erhöhung des unpfändbaren anteils des einkommens) steigt diese untergrenze aber wenn du uns auch nichts genaueres sagts - worum es da geht und wie die situation ausschaut können wir auch nichts genaueres sagen.... |